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Rechtliche Fragen im Umgang mit KI












                                                   konkreten Einzelfall ab. Zu beachten ist in   ausgenutzt werden kann. So können even-
                                                   diesem Zusammenhang aber, dass Dienst-  tuell sensitive Personendaten, wie bei-
                                                   leister in ihren Verträgen teilweise versu-  spielsweise Patientendaten, oder Geschäfts-
                                                   chen, die Nutzung von offengelegten Infor-  geheimnisse, extrahiert und missbraucht
                          lic. iur. HSG David Schenker    mationen für das Training einer KI   werden, was zu verhindern ist.
                          LL.M., Advokat           vorzubehalten. Auf solche Klauseln sollte
                          ADVOTECH ADVOKATEN
                          schenker@advotech.ch     beim  Abschluss von Verträgen besonders   Schutz von KI-Urheberrechten
                                                   geachtet werden, um eine allenfalls uner-  Schliesslich stellt sich betreffend den Out-
                                                   wünschte Datennutzung durch die andere   put  einer  KI  die  Frage,  ob  auch  dieser
                                                   Partei zu verhindern.                   urheberrechtlich schützbar ist. Da es sich
           KI-Systeme sind in verschiedener Hin-                                           dabei nicht um eine von einem Menschen
           sicht rechtlich relevant, etwa betreffend                                       geschaffene  geistige  Schöpfung  handelt,
           ihre Entwicklung, die Modalitäten ihres                                         wird  die  Schutzfähigkeit  in  der  Schweiz
           Einsatzes  oder  den  Umgang  mit  ihrem                                        eher verneint (was auch der Auffassung
           Output.  Eine  gefestigte  Rechtspraxis                                         des Copyright Office der USA entspricht).
           existiert dabei bisher nicht. Dies stellt                                       Eine damit verbundene Frage ist, ob ein
           eine Herausforderung für Unternehmen                                            eventuell  schutzfähiger Prompt (also die
           dar, die solche Systeme einsetzen, selbst                                       Eingabe, mit der die KI instruiert respekti-
           entwickeln oder trainieren wollen. Nach-                                        ve beeinflusst wird, einen Output zu gene-
           folgend wird daher auf Themengebiete                                            rieren) zu einer Urheberschaft am Output
           besonderer Relevanz hingewiesen, die im                                         führen könnte (das Copyright Office der
           Umgang mit KI beachtet werden sollten.                                          USA scheint dies zu verneinen).

           KI-Modelle werden meist mit grossen                                             Wie  diese  Ausführungen  zeigen,  ist  die
           Datenbeständen trainiert. Es ist nicht                                          Nutzung von KI derzeit noch mit vielen
           auszuschliessen, dass sich unter diesen                                         Unbekannten verbunden. Dies erfordert
           Trainingsdaten auch urheberrechtlich    Möglicher Datenmissbrauch               eine Sensibilisierung für die damit ver-
           geschützte Werke befinden, die ohne Ein-  Mittlerweile gibt es zudem Studien, die   bundenen Risiken und eine sorgfältige
           willigung des Rechteinhabers verwendet   zeigen, dass sich KI-Modelle offenbar ein-  Prüfung im Einzelfall. Unternehmen, die
           wurden. Entsprechend sind bereits Ver-  zelne Trainingsdaten merken und diese   KI einsetzen, ist dabei auch zu empfehlen,
           fahren wegen möglicher Urheberrechts-   regenerieren können. Ob der Output einer   ihre Arbeitnehmenden über den Nutzen
           verletzungen im Gange, insbesondere ein   KI, der urheberrechtlich geschützte Werke   und die Risiken von KI zu informieren und
           in England durch die Bildagentur Getty   regeneriert oder diesen ähnelt bezie-  sie im Umgang mit dieser Technologie zu
           Images initiiertes, in welchem dem Start-  hungsweise mit diesen nahezu identisch   schulen und zu instruieren.
           up Stability AI vorgeworfen wird, Millionen   ist, solche Werke verletzen kann, ist noch
           von urheberrechtlich geschützten Bildern   ungeklärt. Diese Frage ist Gegenstand
           und die zugehörigen Metadaten unrecht-  einer in den USA anhängig gemachten        David Schenker, LL.M
           mässig kopiert und verarbeitet zu haben.  Klage gegen Microsoft, GitHub und OpenAi,   ist Gründungspartner von ADVOTECH
                                                   in der behauptet wird, dass ein KI-gestütz-  ADVOKATEN, einer auf Technologiethemen
           Unerwünschte Datennutzung               ter Programmierassistent einen mit den     spezialisierten Anwaltskanzlei in Basel. Er
           Trainingsdaten können alsdann auch Daten   Trainingsdaten nahezu identischen Output   berät Private und Unternehmen schwer-
           enthalten, die einen Personenbezug auf-  reproduziert haben soll. Als weiterer     punktmässig bei IT-rechtlichen Themen
           weisen oder einer Geheimhaltungspflicht   Aspekt ist sodann zu beachten, dass die   und insbesondere bei der Gestaltung und
           unterliegen. Ob solche Daten für Trainings-  mögliche Reproduzierbarkeit der Trainings-  Verhandlung von IT-Verträgen.
           zwecke genutzt werden dürfen, hängt vom   daten auch für Angriffe auf ein KI-System











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