Page 3 - Tribune_02_2023
P. 3
Rechtliche Fragen im Umgang mit KI
konkreten Einzelfall ab. Zu beachten ist in ausgenutzt werden kann. So können even-
diesem Zusammenhang aber, dass Dienst- tuell sensitive Personendaten, wie bei-
leister in ihren Verträgen teilweise versu- spielsweise Patientendaten, oder Geschäfts-
chen, die Nutzung von offengelegten Infor- geheimnisse, extrahiert und missbraucht
lic. iur. HSG David Schenker mationen für das Training einer KI werden, was zu verhindern ist.
LL.M., Advokat vorzubehalten. Auf solche Klauseln sollte
ADVOTECH ADVOKATEN
schenker@advotech.ch beim Abschluss von Verträgen besonders Schutz von KI-Urheberrechten
geachtet werden, um eine allenfalls uner- Schliesslich stellt sich betreffend den Out-
wünschte Datennutzung durch die andere put einer KI die Frage, ob auch dieser
Partei zu verhindern. urheberrechtlich schützbar ist. Da es sich
KI-Systeme sind in verschiedener Hin- dabei nicht um eine von einem Menschen
sicht rechtlich relevant, etwa betreffend geschaffene geistige Schöpfung handelt,
ihre Entwicklung, die Modalitäten ihres wird die Schutzfähigkeit in der Schweiz
Einsatzes oder den Umgang mit ihrem eher verneint (was auch der Auffassung
Output. Eine gefestigte Rechtspraxis des Copyright Office der USA entspricht).
existiert dabei bisher nicht. Dies stellt Eine damit verbundene Frage ist, ob ein
eine Herausforderung für Unternehmen eventuell schutzfähiger Prompt (also die
dar, die solche Systeme einsetzen, selbst Eingabe, mit der die KI instruiert respekti-
entwickeln oder trainieren wollen. Nach- ve beeinflusst wird, einen Output zu gene-
folgend wird daher auf Themengebiete rieren) zu einer Urheberschaft am Output
besonderer Relevanz hingewiesen, die im führen könnte (das Copyright Office der
Umgang mit KI beachtet werden sollten. USA scheint dies zu verneinen).
KI-Modelle werden meist mit grossen Wie diese Ausführungen zeigen, ist die
Datenbeständen trainiert. Es ist nicht Nutzung von KI derzeit noch mit vielen
auszuschliessen, dass sich unter diesen Unbekannten verbunden. Dies erfordert
Trainingsdaten auch urheberrechtlich Möglicher Datenmissbrauch eine Sensibilisierung für die damit ver-
geschützte Werke befinden, die ohne Ein- Mittlerweile gibt es zudem Studien, die bundenen Risiken und eine sorgfältige
willigung des Rechteinhabers verwendet zeigen, dass sich KI-Modelle offenbar ein- Prüfung im Einzelfall. Unternehmen, die
wurden. Entsprechend sind bereits Ver- zelne Trainingsdaten merken und diese KI einsetzen, ist dabei auch zu empfehlen,
fahren wegen möglicher Urheberrechts- regenerieren können. Ob der Output einer ihre Arbeitnehmenden über den Nutzen
verletzungen im Gange, insbesondere ein KI, der urheberrechtlich geschützte Werke und die Risiken von KI zu informieren und
in England durch die Bildagentur Getty regeneriert oder diesen ähnelt bezie- sie im Umgang mit dieser Technologie zu
Images initiiertes, in welchem dem Start- hungsweise mit diesen nahezu identisch schulen und zu instruieren.
up Stability AI vorgeworfen wird, Millionen ist, solche Werke verletzen kann, ist noch
von urheberrechtlich geschützten Bildern ungeklärt. Diese Frage ist Gegenstand
und die zugehörigen Metadaten unrecht- einer in den USA anhängig gemachten David Schenker, LL.M
mässig kopiert und verarbeitet zu haben. Klage gegen Microsoft, GitHub und OpenAi, ist Gründungspartner von ADVOTECH
in der behauptet wird, dass ein KI-gestütz- ADVOKATEN, einer auf Technologiethemen
Unerwünschte Datennutzung ter Programmierassistent einen mit den spezialisierten Anwaltskanzlei in Basel. Er
Trainingsdaten können alsdann auch Daten Trainingsdaten nahezu identischen Output berät Private und Unternehmen schwer-
enthalten, die einen Personenbezug auf- reproduziert haben soll. Als weiterer punktmässig bei IT-rechtlichen Themen
weisen oder einer Geheimhaltungspflicht Aspekt ist sodann zu beachten, dass die und insbesondere bei der Gestaltung und
unterliegen. Ob solche Daten für Trainings- mögliche Reproduzierbarkeit der Trainings- Verhandlung von IT-Verträgen.
zwecke genutzt werden dürfen, hängt vom daten auch für Angriffe auf ein KI-System
3