Stellungnahme zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht

30.03.2020

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht, die einhergehenden Effizienzgewinne sowohl für die Rechteinhaber als auch für die EZV und unterstützt die Vorlage vollumfänglich.

Die Verletzung insbesondere von Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten verursacht erhebliche Schäden. Gewinneinbussen und Ausfälle bei Steuern und Sozialabgaben bis hin zu Gesundheitsrisiken gehören zu den Folgen der Verletzung von Immaterialgüterrechten.


Zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Produktepiraterie kommt den Zollbehörden zu. Bisher ist das Verfahren zur Handhabung rechtsverletzender Waren bei Kleinsendungen sehr aufwändig. Die Kleinsendungen machen 90% der Aufgriffe durch die EZV aus, weshalb ein aufwendiges Verfahren hier nicht angemessen ist. Der Aufwand der EZV, der Aufwand der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums bei Kleinsendungen, sowie der Aufwand für die Aufgriffszahlen von Fälschungen stehen in keinem angemessenen Verhältnis.


Vorlage

Die Handelskammer beider Basel erachtet die Vorlage als geeignetes und verhältnismässiges Instrument für den Abbau von (administrativen) Aufwendungen. Dass die Mitteilung der EZV an den Antragsteller nur noch dann erfolgen muss, wenn feststeht, dass sich der Besteller der Ware einer Vernichtung widersetzt, sorgt bei Rechteinhabern und Behörden gleichermassen für Effizienzsteigerungen und Aufwandminderungen. Die Rechtstellung der Besteller hingegen bleibt unangetastet. Die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung bleibt unverändert.

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