Beglaubigungen

Wir stellen für Sie speditiv Ursprungsbeglaubigungen zum Export Ihrer Waren aus.

Wenn Sie Waren in ein anderes Land einführen wollen, verlangen die meisten Exportdestinationen eine Bestätigung des Ursprungs. Das sogenannte «Certificate of Origin» ist eine öffentliche Urkunde. Damit stellt man zollrechtlich verbindlich fest, in welchem Land eine Ware erzeugt wurde.

Falls Sie für Ihr Unternehmen in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft eine Bestätigung über den Ursprung benötigen, beglaubigen wir Ihnen gerne den nicht-präferenziellen Warenursprung mit einem Ursprungszeugnis oder mit einer beglaubigten Rechnung. Das Ursprungszeugnis weist nicht nur nach, aus welchem Land eine Ware kommt, sondern legt auch fest, ob und welche handelspolitischen Regelungen im jeweiligen Land für die Einfuhr gelten.

Sollten Sie eine präferenzielle Ursprungserklärung benötigen, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Zollbehörden im Export- und Importland. Dieses Dokument können die Handelskammern nicht ausstellen

Online beglaubigen mit e-origin

Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und andere Beglaubigungen können Sie ganz einfach via Internet bei uns beantragen. Nutzen Sie dazu unser Online-Tool e-origin. Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüft und stempelt unser Export & Import-Team die Dokumente elektronisch und retourniert Ihnen diese online als signierte pdf-Datei. In der Regel noch am selben Tag. Damit sparen Sie sich viel Zeit und Aufwand.

Auch «wet stamp» mit e-origin möglich

Ein weiterer Vorteil: Mit e-origin ist Ihre Beglaubigung auch als «wet stamp» möglich, also im Original gestempelt und unterschrieben. Einige Länder, beispielsweise Ägypten oder Katar, verlangen dies in Einzelfällen. Ein Hinweis im Auftrag reicht.

Sie interessieren sich für unser Tool e-origin? Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hier finden Sie alle Informationen zu den Vorteilen, Gebühren und zu den technischen Voraussetzungen. Details zum Verfahrensablauf finden Sie im Benutzerhandbuch.

Für unsere Dienstleistungen zu Beglaubigungen erheben wir folgende Gebühren.

Made in Switzerland?

Eine Ware hat schweizerischen Ursprung, wenn sie in der Schweiz entweder vollständig erzeugt oder genügend bearbeitet wurde (Art. 7 VUB), ansonsten gilt ein ausländischer Ursprung. Der ausländische Ursprung darf nur auf der Grundlage eines nachprüfbaren Ursprungsnachweises legalisiert werden (Art. 17 VUB). Die in der Verordnung festgeschriebenen Ursprungsregeln legen zollrechtlich verbindlich fest, als Erzeugnis welchen Landes eine Ware gilt.

Ursprungszeugnisse werden angewendet bei

  • der Verzollung von Importen
  • der Überwachung von Warenkontingenten
  • Akkreditiven
  • Boykottvorschriften
  • Statistiken

Hilfreich falls in Fremdwährung fakturiert: Devisenkurs Verkauf

Die rechtliche Grundlage für das Beglaubigungen in der Schweiz bildet die Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-WBF) vom 1. Januar 2013. Die Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung betrifft ausschliesslich die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln.

«Mit e-origin können Sie Beglaubigungen von Exportdokumenten benutzerfreundlich und effizient via Internet beantragen.»

Thorsten Hohmann

Abteilungsleiter Export & Import | Mitglied der Geschäftsleitung

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