OECD-Mindeststeuer rasch und ohne Mehrbelastung für die regionale Wirtschaft umsetzen

19.01.2022

Die OECD-Steuerreform führt dazu, dass die Schweiz und ihre Kantone die Unternehmensbesteuerung erneut anpassen müssen. Die Handelskammer beider Basel nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bund und die Regierungen der beiden Basel sich der Relevanz dieser Reform für den Wirtschaftsstandort bewusst sind und rasch Planungssicherheit schaffen wollen. Sie fordert, dass die OECD-Mindeststeuer ohne Mehrbelastung für die regionale Wirtschaft umgesetzt werden muss. Steuererhöhungen sind in geeigneter Weise zu kompensieren.

Nach der Medienkonferenz des Bundesrates am vergangenen Freitag, in welcher ein Plan zur nationalen Umsetzung der OECD-Steuerreform vorgelegt wurde, hat heute der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt dargelegt, welche zusätzlichen Instrumente aus seiner Sicht erforderlich sind, um die Reform im Sinne des Wirtschaftsstandortes Basel umzusetzen.

Die Handelskammer unterstützt die Bestrebungen des baselstädtischen Regierungsrates, den mit der Steuervorlage 17 geschaffenen «Werkzeugkasten» in geeigneter Weise zu erweitern, um für jeden Kanton eine massgeschneiderte Lösung zu ermöglichen. Für die regionale Wirtschaft ist entscheidend, dass die Unternehmen möglichst bald wieder Planungssicherheit haben und wissen, wie die Reform auf kantonaler Ebene umgesetzt werden soll. Dies ist im Interesse der ganzen Schweiz. Denn damit können Unternehmen und damit Arbeitsplätze, Forschungsleistung und Steuersubstrat in der Schweiz gehalten werden, wovon direkt oder indirekt alle Unternehmen profitieren. Deshalb sind alle Kantone gefragt, sinnvolle Lösungen gemeinsam mitzutragen.

Allfällige Mehrbelastungen müssen kompensiert werden

Erst kürzlich haben die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für die regional ansässigen Unternehmen geschaffen. Dieser Standortvorteil darf nicht bereits wieder preisgegeben werden. Die Handelskammer fordert deshalb, dass die OECD-Mindeststeuer ohne Mehrbelastung für die regionale Wirtschaft umgesetzt werden muss. Steuererhöhungen sind in geeigneter Weise zu kompensieren. Dazu dienen Massnahmen wie die Abschaffung der Emissionsabgabe, über die am 13. Februar 2022 abgestimmt wird. Aber auch mehr Attraktivität für Fachkräfte durch eine Senkung der Einkommenssteuern, wie sie eine Motion im Grossen Rat fordert. Ebenso ist die Senkung der Vermögenssteuern, wie sie der Regierungsrat Basel-Landschaft in einer Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen hat, eine sinnvolle Teilmassnahme.

Handelskammer begleitet Reform mit Round Table

Für die Handelskammer ist klar, dass die Umsetzung der OECD-Steuerreform von grosser Bedeutung ist. Sie hat deshalb bereits im Oktober 2020 einen OECD-Round Table ins Leben gerufen, um den regelmässigen Austausch zwischen den beiden Kantonen und der regionalen Wirtschaft in diesem Dossier zu fördern. Der Round Table wird die weiteren Entwicklungen auch weiterhin eng begleiten.

Medienmitteilung OECD-Mindeststeuer

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