OECD-Steuerreform - Einnahmen müssen Kantonen zukommen

20.04.2022

Die Steuerreform, die von der OECD angestossen wurde, fordert unter anderem einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Die Handelskammer bedauert, dass bereits wieder eine Reform der Unternehmensbesteuerung erforderlich wird. Diese ist jedoch unumgänglich und im Interesse der betroffenen Unternehmen, die dadurch Rechtssicherheit erhalten. Die Handelskammer unterstützt das Vorgehen des Bundesrates, fordert jedoch, dass die Mehreinnahmen aus der Reform zwingend und langfristig den betroffenen Kantonen zukommen. Dies muss daher entsprechend in der Grundnorm festgehalten werden.

Mit dem OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft wird die internationale Besteuerung von grossen Unternehmen neu geregelt: Unter anderem soll eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für grosse Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro eingeführt werden. Die Mindestbesteuerung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führt für viele grosse Unternehmen in der Schweiz zu einer höheren Steuerbelastung. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind über 90 Unternehmen davon betroffen.

Rechtssicherheit für Unternehmen zentral

Die Handelskammer beider Basel bedauert, dass erneut eine Reform der Unternehmensbesteuerung erforderlich wird. Dies nach der eben erst erfolgten AHV-Steuervorlage (STAF), die manche Kantone noch nicht vollständig umgesetzt haben. Aufgrund des OECD/G20-Projekts ist eine Steuerreform in der Schweiz jedoch unumgänglich. «Es liegt im Interesse der betroffenen Unternehmen, dass die Schweiz sich an die internationalen Vorgaben zur Unternehmensbesteuerung hält und diese rasch umsetzt. Dies bietet ihnen nicht nur Rechtssicherheit, sondern verhindert auch zusätzliche administrative Belastungen in anderen Ländern aufgrund von Zusatzbesteuerungen», so Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel.

Mehreinnahmen müssen den Kantonen zukommen

Der Bundesrat geht nach einer groben Schätzung von jährlichen Mehreinnahmen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken aus. Diese Bandbreite ist hoch und die Mehreinnahmen sind entsprechend unsicher. Von einer grosszügigen Verteilung von erwarteten Mehreinnahmen ist deshalb Abstand zu nehmen, bis mehr Klarheit über die finanziellen Auswirkungen besteht.

Damit die gleiche Diskussion nicht mehrfach geführt werden muss, soll anstatt lediglich in der Übergangsbestimmung die Verteilung ebenfalls in der Grundnorm der Bundesverfassung – analog zum Kantonsanteil der Bundessteuer – festgeschrieben werden.

«Wir fordern nachdrücklich, dass die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, vollumfänglich den betroffenen Kantonen zukommen, damit sie in die Standortattraktivität investiert werden können. Sie haben in den letzten Jahren den vom Bund vorgegebenen Rahmen genutzt, um sich im internationalen Standortwettbewerb zu positionieren. Dabei haben die Kantone teilweise auf Steuereinnahmen verzichtet und in Standortfaktoren investiert. Ist nun aufgrund externer Vorgaben eine zusätzliche Steuer zu erheben, ist es legitim, diese den betroffenen Kantonen zukommen zu lassen. Sie sind am nächsten bei den betroffenen Unternehmen und können deren Bedürfnisse am besten abschätzen. Dementsprechend können sie gezielte Massnahmen ergreifen, um die Standortattraktivität zu erhalten», bemerkt Dätwyler abschliessend.

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