Ein guter Entscheid für den Kanton Baselland und die ganze Region

09.05.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Landrat heute der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 in einer 1. Lesung zugestimmt und hierbei die Vorlage der Finanzkommission unverändert übernommen hat. Damit hat er ein wichtiges Zeichen für die Standortattraktivität des Kantons gesetzt und trägt dazu bei, dass unsere Region als Forschungs- und Entwicklungsstandort weiter gestärkt wird.

«Der Landrat hat heute mit diesem Entscheid gezeigt, dass er die grosse Bedeutung der Steuervorlage für die kantonale Wirtschaft und unsere Region erkannt hat», kommentiert Martin Dätwlyer, Direktor der Handelskammer beider Basel, den Entscheid des Parlaments.

Die Vorlage beinhaltet einen sozialen Ausgleich, indem künftig mehr Prämienverbilligungen ausbezahlt werden und ein höherer Kinderdrittbetreuungsabzug in der Steuererklärung getätigt werden kann. Damit wird dem berechtigten Anliegen Rechnung getragen, dass auch die Bevölkerung von der Steuervorlage profitieren muss.

Im Hinblick auf die Abstimmung über die eidgenössische AHV-Steuervorlage vom 19. Mai 2019 wurde mit dem heutigen Entscheid Klarheit darüber geschaffen, welche finanziellen Auswirkungen die Umsetzung auf den Kanton Basel-Landschaft haben wird.

Die Handelskammer ist sehr zuversichtlich, dass die Vorlage in der 2. Lesung vom 6. Juni 2019 definitiv unter Dach und Fach gebracht werden kann.

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