Handelskammer für Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

19.06.2020

Das Parlament lehnt die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ab und beschliesst einen wirksamen und international abgestützten Gegenvorschlag. Die Handelskammer beider Basel begrüsst den Entscheid des Parlaments.

Ständerat und Nationalrat folgen dem Entscheid des Bundesrats und lehnen die extreme Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ab. Gleichzeitig hat das Parlament einen griffigen Gegenvorschlag verabschiedet. Der Kompromiss schafft strenge Vorgaben für Unternehmen im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz, setzt dabei aber auf international bewährte Instrumente und belastet die Wirtschaft nicht unnötig.

Handelskammer beider Basel für Gegenvorschlag

Für die international stark vernetzte Wirtschaft der Region Basel ist es wichtig, dass wir uns beim Thema Unternehmensverantwortung für eine zielgerichtete und global abgestimmte Regelung entscheiden. Die extreme Initiative ist das falsche Mittel und bedeutet – gerade in der Coronakrise – eine unverhältnismässige Mehrbelastung für unsere Unternehmen. Die Handelskammer beider Basel unterstützt deshalb den Gegenvorschlag des Parlaments und wird sich in der Abstimmung gegen die Volksinitiative einsetzen.

Nein zur extremen Initiative

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative verlangt die Einführung einer neuen und extremen Art der zivilen Haftung. Sämtliche Schweizer Unternehmen – auch KMU – werden mit der Initiative automatisch haftbar für Handlungen von Dritten, seien dies Tochterfirmen oder Lieferanten. Diese Beweislastumkehr schafft bedeutende rechtliche Unsicherheiten und würde gerade kleinere Unternehmen hart treffen, die hohe administrative und juristische Kosten zu tragen hätten. Auch die Beurteilung von Vorgängen im Ausland durch Schweizer Gerichte ist problematisch. Eine solche extreme Regelung wäre weltweit einzigartig und würde dem Wirtschaftsstandort Schweiz unnötig schaden.

Wirkungsvolle Alternative zur Volksinitiative

In den letzten Jahren hat die Politik nach einem vernünftigen Weg gesucht, um das berechtigte Anliegen der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative umzusetzen, ohne negative Auswirkungen auf die Wirtschaft im In- und Ausland zu schaffen. Dabei sind sich alle einig, dass die Verbesserung des Schutzes von Menschenrechten und Umweltschutz ein wichtiges Ziel darstellt. Der Gegenvorschlag, auf den sich das Parlament geeinigt hat, ist die richtige Lösung dazu. Er schafft eine klare Verbindlichkeit für Unternehmen, ohne diese missbräuchlichen Klagen auszusetzen. Die damit verbundene Einführung von umfassenden Rechenschafts- und Sorgfaltsprüfungspflichten rückt die Schweiz international in die Top drei der am weitesten regulierten Länder im Bereich der Unternehmensverantwortung. Zudem ist der Vorschlag international abgestimmt, so dass das Parlament ihn bei Bedarf im Rahmen der zukünftigen internationalen Entwicklungen anpassen kann.

 

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