Stellungnahme Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Vorlage zur Umsetzung der Motion 21.4516. Für die Mobilität von Gütern und Personen ist ein klar strukturiertes und verlässliches Strassennetz zentral. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind grundsätzlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Entscheidend ist jedoch, dass die Revision der Signalisatsionsverordnung (SSV) um eine verbindliche Definition der «verkehrsorientierten Strasse» ergänzt wird, sie ist Voraussetzung für eine wirksame Sicherung der innerörtlichen Netzstruktur. Eine Empfehlung des BAFU von lärmarmen Strassenbelägen lehnt die Wirtschaft ab, die Bauherrschaften sollen gemeinsam mit der Wirtschaft die für die jeweilige Örtlichkeit beste Lösung finden.
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Vorlage zur Umsetzung der Motion 21.4516. Für die Mobilität von Gütern und Personen ist ein klar strukturiertes und verlässliches Strassennetz zentral. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind grundsätzlich geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Entscheidend ist jedoch, dass die Revision der Signalisatsionsverordnung (SSV) um eine verbindliche Definition der «verkehrsorientierten Strasse» ergänzt wird, sie ist Voraussetzung für eine wirksame Sicherung der innerörtlichen Netzstruktur. Eine Empfehlung des BAFU von lärmarmen Strassenbelägen lehnt die Wirtschaft ab, die Bauherrschaften sollen gemeinsam mit der Wirtschaft die für die jeweilige Örtlichkeit beste Lösung finden.
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Vorlage zur Umsetzung der Motion 21.4516 grundsätzlich. In der Folge gehen wir auf einzelne Punkte ein.
Klare Hierarchie und Definition verkehrsorientierter Strassen
Die Revision der SSV muss mit einer Definition des Begriffs «verkehrsorientierte Strasse» ergänzt werden. Nur eine rechtlich verankerte Definition dieser zentralen Achsen stärkt die Hierarchie des innerörtlichen Strassennetzes und erfüllt den Auftrag des Parlaments, die Funktionen der verschiedenen Strassentypen zu sichern.
Die Handelskammer beider Basel begrüsst, dass die Vorlage sicherstellt, dass bei Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen die Hierarchie des Strassennetzes gewahrt bleiben muss. Diese Anforderung ist gutachterlich zu prüfen, und zwar nicht nur für den betroffenen Abschnitt, sondern für den gesamten Strassenzug. Die Verkehrsorientierung muss auch bei abweichenden Geschwindigkeiten erhalten bleiben, um die Funktionalität und Leistungsfähigkeit des Netzes sicherzustellen.
Temporeduktionen nur bei fehlenden Alternativen
Die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen aus Umweltschutzgründen zu reduzieren, sollte nur dann bestehen, wenn die übermässige Umweltbelastung nicht durch andere Massnahmen vermieden werden kann. Dies im Sinne des Verkehrsflusses und einer funktionierenden Netzhierarchie. Die Handelskammer beider Basel fordert, dass Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen regelmässig überprüft werden. Insbesondere nach dem Einbau lärmarmer Beläge ist zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Rückkehr zur Regelgeschwindigkeit von 50 km/h erfüllt sind. Eine solche Überprüfung soll durch ein neues Gutachten erfolgen und die Verhältnismässigkeit der Massnahme neu bewerten.
Priorisierung lärmarmer Beläge
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die vorgesehene Pflicht, bei Neubau oder Belagserneuerung innerorts auf verkehrsorientierten Strassen lärmarme Beläge einzusetzen. Diese Massnahme ist technisch und wirtschaftlich tragbar und bietet eine wirksame Lärmminderung an der Quelle. Sie sollte als vorrangige Massnahme gegenüber Temporeduktionen gelten.
Eine Empfehlung durch das BAFU für lärmarme Strassenbeläge, lehnt die Handelskammer beider Basel ab. Die Entscheidung darüber gehört in die Verantwortung der Bauherrschaften. Diese kennen die lokalen Rahmenbedingungen und können Parameter wie Ökobilanz, Lebenszykluskosten und technische Machbarkeit optimal auf ihre Bedürfnisse abstimmen.
Zudem ist die Wirtschaft näher an den technologischen Entwicklungen und kann gemeinsam mit den Bauherrschaften die jeweils beste Lösung erarbeiten. Eine zentrale Empfehlung durch das BAFU würde diesen Innovationsprozess behindern und den föderalen Handlungsspielraum unnötig einschränken. Die Kompetenz zur Wahl geeigneter Massnahmen muss bei denjenigen liegen, die für die Umsetzung verantwortlich sind.
Verhältnismässigkeit und Vollzug
Die vorgeschlagenen Regelungen müssen durch klare Vollzugsrichtlinien ergänzt werden. Insbesondere die Anforderungen an Gutachten, die Prüfung der Verhältnismässigkeit und die Berücksichtigung der baulichen und betrieblichen Gegebenheiten sind entscheidend für eine sachgerechte Umsetzung.
Zudem erachtet die Handelskammer beider Basel die geplante Umsetzung als vereinbar mit der Gemeindeautonomie: Es werden keine Kompetenzen entzogen, sondern lediglich Leitplanken für Temporeduktionen gesetzt, die im allgemeinen Interesse liegen. Sofern ein Gutachten eine Temporeduktion als zielführender beurteilt als andere Massnahmen, bleibt eine Herabsetzung weiterhin zulässig.
Die Hierarchie des Strassennetzes muss jedoch bei jeder Anpassung berücksichtigt werden, denn das Strassennetz ist ein zusammenhängendes System, bei dem das grosse Ganze im Blick behalten werden muss.
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Vorlage, sofern die Umsetzung konsequent auf die Sicherung der Strassenhierarchie und die Priorisierung von Massnahmen an der Quelle ausgerichtet ist. Ein funktionales Strassennetz und ein guter Verkehrsfluss sind für die Schweizer Unternehmen entscheidend. Dauerhafte Temporeduktionen sollten diese Funktionalität nicht einschränken.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Argumente und stehen bei Rückfragen jederzeit zur Verfügung.