Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 10. und 17. März 2021

05.03.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 10. und 17. März 2021 Stellung.

Traktandum 17: Ratschlag betreffend Ausgabenbewilligung für die Umsetzung von Programmvereinbarungen im Bereich Naturschutz mit dem Bund im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) zur Förderung der Biodiversität

Ausgehend von höheren Bundesbeiträgen im Rahmen der «Strategie Biodiversität Schweiz» und den neuen Finanzierungsmöglichkeiten über die Mehrwertabgabe wurde die neue Programmvereinbarung in ihrem finanziellen Rahmen vervielfacht. Während für die Programmvereinbarung 2016 bis 2019 600'000 Franken vorgesehen waren, die in Nachverhandlungen auf 1,6 Millionen Franken erhöht wurden, sollen für die Programmvereinbarung 2020 bis 2024 ganze 15 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse im Kanton Basel-Stadt kommt es bei der Biodiversitätsförderung immer wieder zu Interessenkonflikten mit der Siedlungsentwicklung. Dies gilt insbesondere für die Stärkung der Biotopvernetzung. Ausgehend von der massiven Aufstockung der finanziellen Mittel befürchten wir eine Akzentuierung dieser Konflikte. Um die verschiedenen begründeten Interessen besser in Einklang zu bringen, fordern wir bei der Ausarbeitung des geplanten Gesamtkonzepts den Einbezug aller Stakeholder, insbesondere der Wirtschaft. Die Handelskammer ist gerne bereit, sich bei diesen Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzubringen.

Wir bitten Sie, den Beschlussentwurf der Regierung nur unter der Voraussetzung eines interdisziplinär ausgearbeiteten Gesamtkonzepts anzunehmen.

Traktandum 18: Ratschlag Areal Nauentor; Zonenänderung, Wohnanteiländerung, Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 109, Änderung des Bebauungsplans Nr. 160, Festsetzung eines Bebauungsplans sowie Änderung der Bau- und Strassenlinien im Bereich Gartenstrasse, Nauenstrasse, Peter Merian-Strasse, Peter Merian-Brücke, Hochstrasse, Solothurnerstrasse, Meret Oppenheim-Strasse, Bahnhof Basel SBB (Areal Nauentor)

Mit dem Projekt Nauentor soll an raumplanerisch sinnvoller Lage ein neuer Verdichtungshotspot entstehen. Gemäss dem Ratschlag der Regierung schafft das Projekt 50'000 m² bis 80'000 m² Arbeitsfläche und Wohnraum für ca. 600 Personen. Die Handelskammer begrüsst die geplanten Verdichtungsabsichten ohne konfliktanfällige Mischnutzungen. Damit wird der bestehende Siedlungsraum effizienter genutzt sowie der Verdrängung von Gewerbe- und Logistikflächen entgegengewirkt. Die Anträge der Bau- und Raumplanungskommission lehnen wir jedoch in globo ab. 

Wir bitten Sie, den Beschlussentwurf der Regierung anzunehmen und die Anträge der BRK abzulehnen.

Traktandum 23: Ratschlag zu einer Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern vom 12. April 2000 (Steuergesetz, StG) sowie Bericht zu einer Motion (Vereinfachung der Grundstückgewinnsteuer)

Der Regierungsrat schlägt eine Revision der Berechnung der Grundstückgewinnsteuern vor. Die Vorlage geht zurück auf eine Motion von Andreas Zappalà, welche einerseits eine Vereinfachung des Systems fordert (durch pauschalisierte Anlagekosten), andererseits aber auch eine Senkung des Steuersatzes bei langjähriger Besitzdauer verlangt. Die nun vorgelegte Gesetzesänderung enthält zwar Vereinfachungen für Liegenschaftseigentümer bei der Steuerberechnung. Sie führt aber auch dazu, dass die Steuerbelastung insbesondere bei nicht selbst genutztem Grundbesitz bei einer Besitzesdauer von bis zu 10 Jahren massiv erhöht wird. Dies ist nicht nachvollziehbar. Ziel und Grund für die Erhebung einer Grundstückgewinnsteuer ist es, kurzfristige Spekulation mit Liegenschaften unattraktiv zu machen. Daher ist der anfängliche Steuersatz sehr hoch und reduziert sich mit zunehmender Eigentumsdauer. Die vorgeschlagene Regelung führt jedoch dazu, dass ein Grundeigentümer selbst nach 10 Jahren noch 50% seines Gewinns abliefern muss. Eine solche Regelung hemmt Investitionen, die dringend notwendig sind um Druck vom Basler Wohnungsmarkt zu nehmen. Darüber hinaus leuchtet mit Blick auf die genannte Zielsetzung nicht ein, weshalb ein Mindeststeuersatz von 12 Prozent selbst nach über 28 Jahren gelten soll. Dies dient nicht mehr dem ursprünglichen Ziel von weniger Spekulation, sondern der reinen Gewinnabschöpfung für eine Immobilie, für welche während der gesamten Eigentumsdauer bereits Vermögenssteuer bezahlt wurde. Die Handelskammer bedauert es daher, dass eine Senkung auf 10 Prozent keine Mehrheit in der Kommission gefunden hat. Das Bundesrecht schreibt zwar eine zwingende Besteuerung von Grundstückgewinnen vor. Der Kanton hätte hier aber seinen Spielraum nutzen und den aktuell geltenden Mindeststeuersatz senken können. In einer Gesamtbeurteilung überwiegen in dieser Vorlage die Nachteile gegenüber den Vorteilen klar. Eine Revision der Grundstückgewinnsteuer bleibt aber dringend notwendig. Die Handelskammer plädiert deshalb dafür, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, welche einerseits Vereinfachungen des Systems vornimmt, andererseits aber nicht zu Steuererhöhungen führt, sondern bei langer Besitzdauer eine Reduktion der Steuerbelastung gegenüber heute vorsieht.

Wir bitten Sie, die Vorlage im Sinne der vorstehenden Ausführungen an die Kommission zurückzuweisen.

Traktandum 28.2: Christian C. Moesch und Konsorten betreffend Förderung des Ausbaus von 5G

Die 5G Technologie erlaubt den nächsten Ausbauschritt im digitalen Mobilfunk und ermöglicht es der Bevölkerung und Wirtschaft in der Schweiz, die Chancen der Digitalisierung in Verbindung mit der Technologie optimal zu nutzen. Die neue Technologie erlaubt insbesondere höhere Datenraten, höhere Frequenzkapazitäten und Datendurchsatz sowie niedrigere Latenzzeiten. Diese Eigenschaften erlauben ganz neue Anwendungsfelder, insbesondere solche, welche auf einen sehr schnellen Datenaustausch resp. «Echtzeitkommunikation» angewiesen sind (z. B. autonomes Fahren, IoT).

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.

Traktandum 35: Franziska Reinhard und Konsorten betreffend autofreie Sonntage auf der Wettsteinbrücke für eine lebendige Innenstadt Basel

Wie der Regierungsrat in seiner Beurteilung schreibt, ist die Wettsteinbrücke eine verkehrsorientierte Strasse mit wichtigen Trambeziehungen und Autoverbindungen. Nach der dauerhaften generellen Sperrung der Mittleren Brücke für den Autoverkehr ist die Wettsteinbrücke zudem die einzige Verbindung zwischen Gross- und Kleinbasel für den motorisierten Individualverkehr im weiteren Perimeter der Innenstadt. Schon aus diesem Grund muss auch einer zeitweisen Sperrung widersprochen werden. Eine Sperrung der Wettsteinbrücke ist ausserdem mit unverhältnismässigen Aufwänden verbunden. Gleichzeitig ist der Nutzen einer Sperrung unklar. Dies wird sich bei gegebener Verkehrssituation auch künftig kaum ändern, weshalb wir das Anliegen zur Abschreibung empfehlen.

Wir bitten Sie, den Anzug abzuschreiben.

Traktandum 51: Franziska Roth und Konsorten betreffend ergänzende Massnahmen zur Umsetzung des Auftrages der integrativen Schule

Die Handelskammer beider Basel hat schon bei der Einführung des Lehrplan 21 darauf hingewiesen, dass das Sonderpädagogik-Konkordat mit Augenmass eingeführt werden soll. Die Wirtschaft lehnt den Vorrang der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf - insbesondere bei schweren Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen - in der Regelklasse ab. Die Heterogenität von Klassenverbänden wird durch die integrative Schulung noch ausgeprägter, was das Leistungsniveau der Regelklasse beeinträchtigt. Die Wirtschaft spricht sich dafür aus, diesem Umstand mit entsprechenden unterstützenden Angeboten entgegenzuwirken. Das integrative Modell nun mit stets neuen und wachsenden Massnahmen und Ressourcen zu speisen, macht aber keinen Sinn. Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Bernasconi, auf welche auch die Motionärinnen und Motionäre der vorliegenden Motion verweisen, die Weiterentwicklung der aktuellen Angebote bereits angekündigt und wird darüber in spätestens zwei Jahren berichten. Dieser Zeitraum scheint vernünftig und soll jetzt nicht mit weiteren Massnahmen übersteuert werden.

Wir bitten Sie daher, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 55: Balz Herter und Konsorten betreffend steuerlicher Abzug der im Kanton günstigsten Grundversicherungsprämie

Die Motion nimmt ein bekanntes und bereits mehrfach diskutiertes Anliegen auf, um die mittelständische Bevölkerung zu entlasten. Basel-Stadt könnte mit der Umsetzung der Motion seine Attraktivität als Wohnkanton für Steuerzahlende steigern. Viele Gemeinden und Kantone sind im schweizweiten Vergleich steuerlich attraktiver als Basel. Dazu sind die Krankenkassenprämien in Basel-Stadt landesweit am höchsten. An beiden Punkten setzt die vorliegende Motion an und möchte für eine gewisse Entlastung sorgen. Mit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf die günstigste Grundversicherungsprämie ist der Vorschlag zudem für die Kantonsfinanzen gut verkraftbar.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

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