Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 8. November 2021

03.12.2021

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 8. Dezember 2021 Stellung.

Traktandum 27.4: Anzug der Wirtschafts- und Abgabekommission betreffend Analyse zu den aktuellen Steuerabzügen im Kanton Basel-Stadt

Der Anzug fordert eine Evaluation darüber, ob die heute bestehenden Abzüge bei der kantonalen Einkommenssteuer natürlicher Personen wirkungseffizient sind. Zudem sollen administrative Vereinfachungen geprüft werden. Die Handelskammer beider Basel befürwortet ein möglichst einfaches, bürgernahes und effizientes Steuersystem. Steuerabzüge verkomplizieren das Steuersystem, können aber im Einzelnen dennoch sinnvoll sein, um eine bestimmte Bevölkerungsgruppe, z.B. Familien mit Kindern, gezielt zu entlasten. Um festzustellen, ob die bestehenden Steuerabzüge die gewünschte Wirkung erzielen, ist eine entsprechende Evaluation sinnvoll. Zudem ist es zu begrüssen, wenn die Steuererklärung durch eine Optimierung vereinfacht werden kann.

Wir bitten Sie, den Anzug zu überweisen.


Traktandum 63: Motion Edibe Gölgeli und Konsorten betreffend Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees

Als Wirtschaftsverband ist der Handelskammer beider Basel Transparenz wichtig. Transparenz ist jedoch kein Selbstzweck. Sie dient dazu, Informationen offenzulegen, die für den Informationsempfänger relevant sind. Sie darf dabei aber nicht zur Scheintransparenz verkommen. So wird den Wahl- und Stimmberechtigten beispielsweise ein falsches Bild vermittelt, wenn nur ein Teil der Informationen über Politikfinanzierung offengelegt wird. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur nationalen Transparenz-Initiative festgehalten hat, bietet eine Offenlegung der Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen keinen wesentlichen Mehrwert. Die Handelskammer teilt diese Haltung. Beschränken sich die Transparenzregelungen auf Einnahmen und Zuwendungen, wird ein wesentlicher Teil der Politikfinanzierung ausser Acht gelassen. So plädieren Wirtschaftsverbände immer wieder dafür, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden die notwendigen Freiräume zur Verfügung stellen, um ein politisches Amt auszuüben. Und gerade Interessenverbände und Gewerkschaften – aber auch der Staat selbst - stellen ihren Mitarbeitenden häufig Zeit und Infrastruktur für ein politisches Amt zur Verfügung. Nimmt man Transparenz ernst und will man verhindern, dass ein falsches Bild der Politikfinanzierung vermittelt wird, müssten auch diese Leistungen erfasst und offengelegt werden. Dies würde es für Arbeitgeber jedoch deutlich unattraktiver machen, ihren Mitarbeitenden Zeit oder Infrastruktur für ihr politisches Engagement bereitzustellen. Die Folge wären enorme Abgrenzungsprobleme und grosse bürokratische Aufwände. Die eingangs der Motion erwähnten Berichte, die die Schweiz mit anderen Ländern vergleichen, sind nicht statthaft. In vielen europäischen Ländern, wie z.B. Deutschland und Frankreich, sind die politischen Parteien zu grossen Teilen staatlich finanziert. Damit befinden sich die dortigen Parteien in einer kritischen finanziellen Abhängigkeit zum Staat, obwohl eine ihrer Hauptfunktionen dessen Kontrolle ist. Das politische System der Schweiz baut ganz wesentlich auf dem Milizprinzip auf. Die vorgeschlagene Regelung würde zwangsläufig einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand und erhöhte Kosten verursachen. Abgrenzungsprobleme sind bereits jetzt absehbar. Ehrenamtlich engagierte Milizpolitikerinnen und -politiker müssten sich deshalb in ihrer Freizeit vermehrt mit unnötiger Bürokratie beschäftigen, statt ihre Zeit ihrer politischen Tätigkeit widmen zu können. Es ist offensichtlich, dass dies zu einem Verdruss führt, der den Mangel an Milizpolitikerinnen und -politikern weiter verschärfen wird. Die Handelskammer lehnt aus diesen Gründen die Motion auch weiterhin ab. Eine allfällige Transparenzregelung müsste sich klar an den neuen bundesrechtlichen Regelungen orientieren, um eine möglichst einheitliche und einfache Umsetzung zu gewährleisten.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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