Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 25. Juni

20.06.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 25. Juni 2020 Stellung.

Traktandum 12: Geschäftsmieten während Corona-Krise: Dreidrittels-Kompromiss (Fristverlängerung) 2020/226

Nachdem der Landrat in der Mai-Sitzung eine Motion für eine Dreidrittels-Lösung bei den Geschäftsmieten analog dem Kanton Basel-Stadt dringlich überwiesen hat, beantragt der Regierungsrat, die Behandlungsfrist zu verlängern. Dies zum einen mit Rücksicht auf die gesetzliche Pflicht zur Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens und zum anderen, um die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene noch weiter verfolgen zu können.

National- und Ständerat haben dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine Vorlage für eine Reduktion der Geschäftsmiete um 60 Prozent während der Dauer einer behördlichen Schliessung auszuarbeiten. Diese Massnahmen würden eine kantonale Lösung übersteuern, weshalb es richtig ist, die Frist zur Behandlung dieses Geschäftes zu verlängern.

Wir bitten Sie, dem Antrag von Regierungsrat und Finanzkommission zu folgen, und die Behandlungsfrist auf den 27. August 2020 zu verlängern.

Traktandum 22: Investitionsbudget ausschöpfen; Christine Frey; 2020/221
Traktandum 23: Sanierungen und Renovationen vorverlegen; Christine Frey; 2020/223

Die beiden Motionen fordern, dass der Kanton sein Investitionsbudget in diesem Jahr vollständig ausschöpft und Aufträge für Sanierungen und Renovationen, die er ohnehin vorgesehen hat, vorzieht. Die Coronakrise hat zu einem massiven Auftragseinbruch bei vielen Unternehmen geführt, den diese mit Kurzarbeit überbrücken mussten. Nun, da die Massnahmen schrittweise wieder gelockert werden, ist es wichtig, die Wirtschaft sobald wie möglich wieder in Schwung zu bringen. Der Kanton kann hier seinen Teil dazu beitragen, wenn er ohnehin geplante Investitionen und Aufträge vorzeitig auslöst. Damit hilft er den Unternehmen, Engpässe zu überbrücken und Arbeitsplätze zu erhalten.

Wir bitten Sie, die beiden Motionen dringlich zu überweisen.

Traktandum 24: Lehren aus der Covid-19-Pandemie; 2020/257

Die Motion fordert vom Regierungsrat Analysen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den zur Bekämpfung ebendieser ergriffenen Massnahmen. Es ist richtig, nach Abschluss der Krise eine sorgfältige Analyse der Auswirkungen und Massnahmen vorzunehmen, um die richtigen Lehren für allfällige Krisen der Zukunft zu ziehen. Allerdings dauert die derzeitige Corona-Krise immer noch an. Noch immer sind die Verordnungen des Bundesrates in Kraft, noch immer gelten erhöhte Hygiene- und Schutzmassnahmen, noch immer laufen die wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen. Für vertiefte Analysen ist es daher zu früh.

Die Handelskammer kann die Überweisung der Motion dennoch unterstützen, in der Annahme, dass der Regierungsrat dem Landrat seinen Bericht erst nach Ende der Krise unterbreiten wird.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 65: Für einen «echten Nettolohn» auch in Baselland; Miriam Locher; 2019/821

Das Postulat möchte ein Lohnabzugsverfahren prüfen, so wie es in der Vergangenheit bereits in Basel-Stadt ausgearbeitet und letztlich abgelehnt wurde. Neu müssten die Arbeitgeber für ihre Mitarbeitenden den Lohnabzug vornehmen, womit Arbeit, Kosten und Haftungsrisiken auf die Wirtschaft übertragen würden. Es bliebe jedoch beispielsweise offen, wie mit der Steuerschuld zu verfahren wäre, wenn der Arbeitgeber die Lohnabzüge nicht ordnungsgemäss an den Staat überweist. Wegen einer genau definierten Personengruppe mit Steuerschulden, sollte nicht ein ganzes System geändert werden. Zumal diese Personengruppe schon heute ohne weiteres in Eigenverantwortung einen automatischen Dauerzahlungsauftrag einrichten könnte. Damit würden unnötige bürokratische Aufwände für die Unternehmen geschaffen. Und es wäre zu befürchten, dass genau die betroffene Personengruppe keinen Gebrauch vom freiwilligen Lohnabzug machen würde, weil sie das Geld anderweitig benötigt. Schliesslich ist nicht zu begründen, weshalb Steuerschulden gegenüber anderen Schulden privilegiert behandelt werden sollen. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme diese Argumente und weist zudem darauf hin, dass Personen mit Steuerschulden kaum von einem freiwilligen Lohnabzug Gebrauch machen würden.

In Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberverband Basel bitten wir Sie deshalb, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 66: Bericht über finanzielle Risiken des Kantons Basel-Landschaft; 2020/33

Der Regierungsrat publiziert jedes Jahr einen Beteiligungsbericht. Darin werden sämtliche Beteiligungen des Kantons aufgeführt und die besonderen finanziellen und politischen Risiken identifiziert und bewertet. Die Motion fordert, zusätzlich bisher nicht aufgeführte finanzielle Risiken wie Einnahmeausfälle oder Zinserhöhungen aufzuführen, um eine umfassende Beurteilung vornehmen zu können.

Die Handelskammer begrüsst, dass der Regierungsrat bereit ist, seine Berichterstattung im Sinne der Motion zu ergänzen und künftig zusätzliche Informationen zu den finanziellen Risiken des Kantons zu publizieren. Damit erhält der Beteiligungsbericht des Kantons einen zusätzlichen Mehrwert, welcher es ermöglicht es allen Entscheidungsträgern ermöglicht, in voller Kenntnis der möglichen Folgen entscheiden zu können.

Wir bitten Sie, die Motion als Postulat zu überweisen.

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