Stellungnahmen vom 16. und 17. Mai 2018

15.05.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 16. und 17. Mai 2018 Stellung.

Traktandum 6 – Bericht der Bau- und Raumplanungskommission zum Ratschlag "VoltaNord" sowie Bericht zu einem Anzug

Wie der Bericht festhält, wird das Areal VoltaNord (mit Ausnahme der Parzelle der Stiftung Habitat) als „wirtschaftliches Schwerpunktgebiet“ im kantonalen Richtplan ausgewiesen. Angestrebt werden ferner eine Verdichtung der Wirtschafts- und Wohnflächen sowie eine Entflechtung von lärmintensiven und lärmempfindlichen Nutzungen. Ausserdem wird ein Mindestwohn- und Mindestarbeitsanteil von wenigstens 40 Prozent, je nach Baufeld auch mehr, festgelegt.

Für die Handelskammer steht der Erhalt der Wirtschaftsflächen im Fokus der Entwicklung des Areals „Volta Nord“. Demzufolge wäre ein höherer Mindestanteil für wirtschaftliche Nutzung erstrebenswert, um damit auch der Zuteilung als „wirtschaftliches Schwerpunktgebiet“ Rechnung zu tragen und um damit mit dem Richtplan konform zu sein. Mit einer zeitnahen Umsetzung der Arealentwicklung kann Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen und eine Brache verhindert werden. Wichtig ist, dass den Interessen der Wirtschaft Rechnung getragen wird und die Entflechtung von lärmintensiven und lärmempfindlichen Nutzungen eine weitgehendst uneingeschränkte Nutzung durch die Unternehmen ermöglicht.

Die Handelskammer beider Basel bittet deshalb die Vorlage dahingehend anzupassen, dass die wirtschaftliche Nutzung entsprechend dem Richtplan den Schwerpunkt im Areal bildet.

 

Traktandum 15.2 – Motion von Beatrice Messerli und Konsorten betreffend Streichung der Leistungschecks an der Basler Volksschule

Die Handelskammer beider Basel hat die Anstrengungen der Kantone AG, BS, BL und SO unter der Bezeichnung „Bildungsraum Nordwestschweiz“ unterstützt. Insbesondere die Einführung der einheitlichen Schulchecks wird als Errungenschaft aus dieser Zusammenarbeit seitens Wirtschaft begrüsst. Mit diesem Instrument wird die Rekrutierung von Lernenden aus den vier Kantonen durch die bessere Vergleichbarkeit voraussichtlich vereinfacht. Ferner ermöglichen die Checks eine interkantonale Standortbestimmung der beteiligten Schulen. Damit gewinnt der Kanton wertvolles Steuerungswissen für die Weiterentwicklung der Schulen in einem erwünschten Wettbewerb. Eine Streichung aller Leistungschecks, wie es die Motion verlangt, macht zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn: Schulen wie auch Lehrbetriebe haben bislang wenig oder noch gar keine Erfahrungen mit dem standardisierten Leistungschecks machen können. Ob beispielsweise firmeninterne Checks durch die schulischen Leistungschecks abgelöst werden können, zeigen die Erfahrungswerte erst in den kommenden Jahren.

Die Handelskammer beider Basel anerkennt, dass die Kosten für den Aufbau wie auch den Betrieb der Leistungsmessung mit den Checks sehr hoch sind und eine Belastung darstellt. Dennoch ist sie der Meinung, dass erst wenn ausreichende Erfahrungswerte aus den Schulen und der Wirtschaft vorliegen, über das weitere Vorgehen diskutiert werden soll.

Die Handelskammer beider Basel bittet deshalb, die Motion abzulehnen.

 

Factsheet Grosser Rat 16. und 17. Mai 2018

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