Stellungnahmen vom 17. Mai 2018

15.05.2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 17. Mai 2018 Stellung.

Traktandum 36: 2018/153; Motion von Anita Biedert

Sinnvolle integrierte Heilpädagogik an der Volksschule

Die Handelskammer beider Basel hat sich bereits in ihrem Grundsatzpapier Bildung dafür ausgesprochen, die integrative Schule mit Augenmass umzusetzen. Den Vorrang der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in der Regelklasse sieht sich mit Skepsis: Das Leistungsniveau in der Regelklasse darf durch die integrative Schule nicht beeinträchtigt werden. Die Landratsvorlage „Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung“ nimmt sich dieser Problematik an. Die Handelskammer schliesst sich dem Antrag des Regierungsrates an, auf die Antworten auf diese Vorlage zu warten und die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

 Die Handelskammer unterstützt den Antrag des Regierungsrates, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

 

Traktandum 41: 2018/164; Motion von Jürg Wiedemann

Intensive Nutzung der Hafenareale in Birsfelden und Muttenz

Die Motion vermutet zum einen eine unterdurchschnittliche Bewirtschaftung und schlechte Ertragslage, andererseits fordert sie eine intensivere Nutzung der Hafenareale in Birsfelden und Muttenz. Die Motionäre unterstellen eine Wertschöpfung von CHF 5,27 pro Quadratmeter und Jahr, welche deutlich unter jener anderer Industriegebiete in der Region läge. Zudem wird eine dürftige Bewirtschaftung des Hafenareals durch die SRH unterstellt, welche zu einer Vergeudung von wertvollem Industriegebiet führte. Die Motion fordert einen Stop des Automatismus zur Verlängerung von Baurechtsverträgen auf dem Hafenareal. Weiter soll die bestehende Absichtserklärung der SRH zur Arealentwicklung der Hafenregion Birsfelden so erweitert werden, dass Teile des Rheinufers mittelfristig als Wohnraum genutzt werden können. Dies soll ebenfalls gesetzlich festgelegt werden.

Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme festhält, liegen die tatsächlichen Baurechtszinsen, also die Wertschöpfung, um ein vier- bis fünffaches höher als von den Motionären angegeben. Der Grund für die Diskrepanz ist, dass die Häfen nach dem Landlord-Prinzip bewirtschaftet werden, womit die SRH direkt von privaten Baurechtsnehmern entschädigt werden. Die Wertschöpfung ist somit im Vergleich mit anderen Industriearealen als marktgerecht zu bezeichnen. Die SRH spielen als einziger Meeranschluss der Schweiz zudem eine strategisch wichtige Rolle im Aussenhandel – über 35 Prozent des Güterumschlags erfolgt in der Region Basel über den Hafen. Die weitere Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern wird angestrebt und helfen das vorhandene Potenzial noch besser zu nutzen. Eine Wohnnutzung dieser bedeutenden Wirtschaftsfläche wird daher abgelehnt, insbesondere, wenn diese gesetzlich festgeschrieben werden soll.

Die Handelskammer beider Basel bittet deshalb, dem Antrag der Regierung zu folgen, den Vorstoss entgegenzunehmen und abzuschreiben.

 
Traktandum 50: 2018/345; Motion von Markus Meier Anpassung der Vergütungen für Lehrabschluss-Prüfungsexperten in Fortführung der bewährten Koordination im Wirtschafts- und Berufsbildungsraum Nordwestschweiz

Nach langjährigen Forderungen nach einer zeitgemässen Entschädigung der Lehrabschluss-Prüfungsexpertinnen und –experten, wurden diese Vergütung im Kanton Basel-Stadt erhöht. Bereits an den Lehrabschlussprüfungen 2018 werden die Ansätze von 21 Franken auf 45 Franken/Stunde angehoben, jene für Chefexpertinnen und –experten von 40 Franken auf 60 Franken/Stunde. Dabei wird auf eine zusätzliche Entschädigung für den Verdienstausfall verzichtet. Im Kanton Basel-Landschaft erhalten Prüfungsexpertinnen und –experten aktuell eine Vergütung von 21 Franken/Stunde und sowie eine zusätzliche Entschädigung von 21 Franken, wenn sie einen Verdienstausfall nachweisen.

Im Sinne einer einfacheren Abrechnungsweise und der Harmonisierung der Expertenentschädigung in beiden Basel unterstützt die Handelskammer die vorliegende Motion. Die Vergütungen sollen analog zur Regelung im Stadtkanton angehoben werden und dabei auf eine Entschädigung bei Verdienstausfall verzichtet werden. Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Antrag der Regierung, die Motion als Postulat zu überweisen, wenn damit Zeit gewonnen wird, um eine einheitliche Vergütungspraxis im Bildungsraum Nordwestschweiz zu erreichen.

Die Handelskammer beider Basel unterstützt den Antrag der Regierung, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

 

Factsheet Landrat 17. Mai 2018

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