Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 17. Oktober

11.10.2019

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 17. Oktober 2019 Stellung.

  • Vorlage des Regierungsrates: Leistungsbericht 2018 der Uni Basel

Kenntnisnahme

  • Vorlage des Regierungsrates: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zur Erhöhung des Mindestanspruchs für Kinder auf Prämienverbilligung (1. Lesung)

Zustimmen

  • Motion Saskia Schenker: Vorbild Bundesebene zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Erhöhung Maximalabzug vom Einkommen für die externe Kinderbetreuung.

Überweisen

  • Postulat Pascal Ryf: S-Bahn fürs Leimental

Nicht überweisen

  • Motion Simon Oberbeck: Bürokratieabbau bei Wärmepumpen

Überweisen

Traktandum 4: Leistungsbericht 2018 (partnerschaftliches Geschäft); Universität Basel; 2019/416

Die Universität Basel berichtet mit ihrem Leistungsbericht 2018 über ein sehr erfolgreiches Jahr. Seit Bestehen des Universitätsvertrages zwischen den beiden Trägerkantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt musste die Universität zum ersten Mal mit einem leicht reduzierten Globalbudget auskommen. Dennoch ist es ihr gelungen, ihre Leistungsziele zu erfüllen. Hervorzuheben ist hier der Indikator der kompetitiv eingeworbenen Drittmittel: Diese stiegen im Berichtsjahr auf 112.6 Mio Franken (2017: 107.4 Mio Franken) und markieren dabei eine neue Rekordhöhe. Ebenfalls erwähnenswert ist die Entwicklung der Universität bei den Kooperationen: Die Universitäten Basel, Freiburg, Karlsruhe und Strasbourg konnten erstmals gemeinsam ein europäisches Förderprojekt einwerben. Auch die Kooperation mit der ETH und der FHNW wurde weiter gefestigt.

Wir bitten Sie, dem Regierungsrat und der IPGK zu folgen und den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Traktandum 7: Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zur Erhöhung des Mindestanspruchs für Kinder auf Prämienverbilligung (1. Lesung); 2019/458;

Die vorliegende Gesetzesrevision geht auf eine Änderung des eidgenössischen Krankenversicherungsgesetzes zurück und ist für die Kantone zwingend. Der Kanton Basel-Landschaft geht in einem Punkt weiter, als vom Bund verlangt: Der höhere Mindestanspruch für Kinder wird bereits ein Jahr früher eingeführt, als dies von Bundesrechts wegen erforderlich wäre.

Die frühere Inkraftsetzung hat für den Kanton Kosten im Umfang von ca. 1,4 Millionen Franken zur Folge. Hierbei handelt es sich um einen Teil des im Rahmen eines Kompromisses vereinbarten sozialpolitischen Ausgleichs zur Steuervorlage 17. Dies ist im Bericht der Finanzkommission klar ausgewiesen. Eine Verknüpfung mit der Inkraftsetzung der Steuervorlage 17 ist daher sachgerecht und richtig.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Finanzkommission die Verknüpfung der früheren Inkraftsetzung mit der Annahme der Steuervorlage 17 – so wie sie vom Regierungsrat vorgeschlagen wurde – gestrichen hat. Es war stets allen Beteiligten klar, dass die vorzeitige Inkraftsetzung Teil des sozialpolitischen Ausgleichs ist. Diesen nun beanspruchen zu wollen, selbst wenn im Gegenzug die Steuervorlage 17 nicht angenommen wird, kommt einer Änderung der Spielregeln während des Spiels gleich und ist nicht hinnehmbar.

Wir bitten Sie, der Vorlage des Regierungsrates unverändert zuzustimmen.

Traktandum 31: Vorbild Bundesebene zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Erhöhung Maximalabzug vom Einkommen für die externe Kinderbetreuung; Saskia Schenker; 2018/824

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Rahmenbedingung für eine hohe Partizipation der Bevölkerung am Arbeitsmarkt. Diese wiederum trägt zu einer starken Wirtschaft und allgemeinem Wohlstand bei. Ein höherer Steuerabzug für externe Kinderbetreuung sorgt dafür, dass finanzielle Fehlanreize bei Eltern reduziert werden und es sich eher lohnt, erwerbstätig zu werden. Weiter führt eine höhere Erwerbsquote auch zu höheren Steuereinnahmen, die zumindest teilweise die Ausfälle des höheren Steuerabzuges kompensieren.

Mit einer Erhöhung des heute bei 5'500 Franken liegenden Maximalabzuges auf 10'000 Franken würde der Kanton Basel-Landschaft mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt gleichziehen und damit einen Standortnachteil beseitigen.

Wir bitten Sie, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

Traktandum 40: Eine S-Bahn fürs Leimental; Pascal Ryf; 2019/560

Da die verkehrstechnische Anbindung des Leimentals unbefriedigend ist, greift das Postulat 2019/560 mit seinem Anstoss nach einer, wahrscheinlich unterirdischen, S-Bahn durch das Leimental ein legitimes Bedürfnis auf. Obschon die Handelskammer gegenüber neuen Ideen und Visionen im Verkehrsbereich offen ist, lehnt sie diesen Vorstoss ab. Die hohen Kosten einer neuen S-Bahnlinie, deren Infrastruktur zum Grossteil aus Kunstbauten bestünde, steht ein vergleichsweise geringer Nutzen gegenüber. Zudem existiert mit der geplanten Express-Tram durch das Leimental und den notwendigen infrastrukturellen Anpassungen bereits ein umsetzbares und baureifes Projekt, das die Anbindung an die Kernstadt Basel erheblich verbessern würde.

Wir bitten Sie, das Postulat nicht zu überweisen.

Traktandum 41: Bürokratieabbau bei Wärmepumpen; Simon Oberbeck; 2019/548

Wärmepumpen stellen eine ökologische und ökonomisch interessante Variante zur Bereitstellung von Warmwasser und Wärmeenergie in Gebäuden dar. Dennoch stossen Bauwillige bei der energetischen Sanierung von Häusern auch heute noch auf teils grosse bürokratische Hürden. Besonders, wenn die Anlage, oder Teile davon, im Freien installiert werden soll, kommt es zu komplizierten Bewilligungsverfahren, bei denen durch die Wärmepumpe verursachte Lärmemissionen im Vordergrund stehen. Vergessen geht hierbei, dass moderne Anlagen nur noch sehr geringe Lärmemissionen verursachen. Der unbürokratische Ersatz älterer Anlagen durch moderne Wärmepumpen böte auch hier einen Lösungsansatz. Um das Potenzial von Wärmepumpen bestmöglich zu nutzen, sollte der Kanton Basel-Landschaft aus Sicht der Handelskammer von einer Bewilligungs- zu einer Meldepflicht für die Installation ebensolcher Anlagen übergehen. Dies wird dem Grossen Rat momentan auch in Basel-Stadt von der Regierung vorgeschlagen.

Wir bitten Sie, die Motion an den Regierungsrat zu überweisen.

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