Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 11. und 18. November

06.11.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 11. und 18. November 2020 Stellung.

Traktandum 14.1: Franziska Roth und Konsorten betreffend ergänzende Massnahmen zur Umsetzung des Auftrages der integrativen Schule

Die Handelskammer beider Basel hat schon bei der Einführung des Lehrplan 21 darauf hingewiesen, dass das Sonderpädagogik-Konkordat mit Augenmass eingeführt werden soll. Die Wirtschaft lehnt den Vorrang der Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf - insbesondere bei schweren Lern-, Leistungs- und Verhaltensstörungen - in der Regelklasse ab. Die Heterogenität von Klassenverbänden wird durch die integrative Schulung noch ausgeprägter, was das Leistungsniveau der Regelklasse beeinträchtigt.

Die Wirtschaft spricht sich dafür aus, diesem Umstand mit entsprechenden unterstützenden Angeboten entgegenzuwirken. Das integrative Modell nun mit stets neuen und wachsenden Massnahmen und Ressourcen zu speisen, macht aber keinen Sinn. Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Bernasconi, auf welche auch die Motionärinnen und Motionäre der vorliegenden Motion verweisen, die Weiterentwicklung der aktuellen Angebote bereits angekündigt und wird darüber in spätestens zwei Jahren berichten. Dieser Zeitraum scheint vernünftig und soll jetzt nicht mit weiteren Massnahmen übersteuert werden.

Wir bitten Sie daher, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 14.6: Sarah Wyss und Konsorten betreffend Lücken bei der Überbrückungsrente schliessen

Wie die Motionärin erwähnt, haben die eidgenössischen Räte einen Kompromiss beschlossen, um ältere Personen, die ihre Stelle verlieren, besser abzusichern. Die Motion verlangt nun eine weitergehende Lösung, noch bevor sich dieser Kompromiss in der Praxis bewähren konnte. Zu bedenken ist im weiteren, dass jede Fristsetzung in einem Gesetz eine gewisse Ungerechtigkeit enthält. Tatsächlich profitieren vom Bundeskompromiss «nur» Arbeitslose ab 60 Jahren. Bei der von der Motionärin vorgeschlagenen Lösung würde diese «Ungerechtigkeit» einfach um zwei Jahre verschoben, da dann Personen unter 58 nicht davon profitieren könnten. Der «Basel Finish» könnte zudem auch kontraproduktive Folgen haben, würden sich Arbeitgeber angesichts der staatlichen Absicherung doch möglicherweise leichter tun, Arbeitnehmer zwischen 58 und 60 Jahren zu entlassen.

Wir bitten Sie daher, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 15.24: Lisa Mathys und Konsorten betreffend Nachweis für relevanten Lärmschutz an der Osttangente durch Temporeduktion

Mit der erneuten Diskussion des Themas «Tempo 60 auf der Osttangente» werden Fragen aufgegriffen, welche bereits mehrfach und von sämtlichen relevanten Stellen geklärt wurden (z.B. im Rahmen der Geschäfte 19.5281 oder 19.0718). Fakt ist, dass die Osttangente als Nationalstrasse im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Strassen (ASTRA) liegt. Dieses hat bereits mehrfach explizit darauf hingewiesen, dass eine Temporeduktion auf 60 km/h auf Nationalstrassen zur Lärmbekämpfung weder praktikabel noch zielführend ist. Die reine Umformulierung des Anliegens ändert an diesem Tatbestand nichts. Es drängt sich zudem der Eindruck auf, dass der erneute Anzug eine Zwängerei bei diesem Thema aufsetzen möchte, was für uns unverständlich ist. Aus unserer Sicht lenkt dieses Vorgehen die Regierung von ihren wichtigen Aufgaben ab, weshalb wir den Vorstoss ablehnen.

Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.

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