Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 14. Mai 2020

08.05.2020

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 14. Mai 2020 Stellung.

Traktanden 3 und 4: Anpassung Corona-Notverordnung I - Erweiterung der Soforthilfe des Kantons auf indirekt betroffene Selbständigerwerbende; 2020/184 sowie Massnahmen im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus sowie über die Kompensationsleistungen der Gemeinden (Corona-Notverordnungen IIIa und IIIb)

Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2020 wichtige Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf kantonaler Ebene beschlossen. Der Regierungsrat schlägt nun zwei zusätzliche Massnahmen vor.

Mit einer gezielten Erweiterung der Soforthilfe sollen neu auch indirekt betroffene Selbständigerwerbende unterstützt werden. Dies in Ergänzung zum Erwerbsersatz des Bundes. Die nicht rückzahlbare Soforthilfe hat sich als einfaches und wirksames Instrument erwiesen, um kurzfristig Fixkosten bei wegfallenden Einnahmen decken zu können. Für indirekt betroffene Selbständigerwerbende stellt sich ebenfalls das Problem, dass ihnen die Einnahmen wegbrechen und sie dennoch für Fixkosten aufkommen müssen. Die Handelskammer erachtet diese Erweiterung deshalb als sinnvoll und pragmatisch.

Weiter möchte der Regierungsrat das Angebot im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sichern, indem er vorübergehend max. 80 Prozent der Einnahmeausfälle übernimmt. Die bestehenden Angebote zur Kinderbetreuung sind eine wichtige Grundinfrastruktur, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Zahlreiche Betreuungseinrichtungen sind derzeit existenziell bedroht, ein Wiederaufbau der Angebote würde viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb ist es aus Sicht der Handelskammer gerechtfertigt, subsidiär Überbrückungshilfe zu leisten.

Wir bitten Sie, die Änderung der Notverordnung I (Erweiterung Soforthilfe) sowie die Notverordnungen IIIa und IIIb (Kinderbetreuung) zu genehmigen.

Traktandum 14: «Bildungsqualität in der Volksschule stärken – Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung» – Änderung Bildungsgesetz (erste Lesung)

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die nützliche Koexistenz von Privatschulen und öffentlichem Bildungswesen. Dank spezieller Ausrichtung oder spezieller Modelle können Privatschulen individuellere schulische Laufbahnen anbieten als öffentliche Schulen. Damit verleihen sie dem öffentlichen Bildungswesen zusätzliche Impulse und sorgen für Wettbewerb und Angebotsvielfalt. Aus diesem Grund setzt sich die Handelskammer beider Basel auch für die aktive Förderung von Privatschulen ein.

Mit der angepassten Landratsvorlage wurde nun die Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern aus dem Baselbiet, die eine Privatschule besuchen, aufgehoben: wie im Kanton Basel-Stadt, werden die therapeutischen Massnahmen Logopädie und Psychomotorik jetzt finanziell unterstützt.

Damit wurde die Forderung der Handelskammer beider Basel erfüllt, eine in beiden Basel harmonisierte Finanzierung der oben erwähnten therapeutischen Massnahmen für Schülerinnen und Schüler von Privatschulen auszugestalten, erfüllt. Desweiteren verweisen wir an dieser Stelle auch an die Stellungnahme der Privatschulen beider Basel.

Wir bitten Sie, dem Bericht der Bildungs-, Kultur-, und Sportkommission zu folgen und der abgeänderten Landratsvorlage zuzustimmen.

Traktandum 19: Änderung des Notariatsgesetzes betreffend die elektronische Beurkundung und elektronische Beglaubigung (erste Lesung)

Die Handelskammer beider Basel befürwortet das Ermöglichen von digitalen Geschäften und Geschäftsabläufen. Sie unterstützt deshalb die Änderung des Notariatsgesetzes, welche die rechtliche Grundlage schafft, dass Notarinnen und Notare Beglaubigungen und Beurkundungen in elektronischer Form erstellen können.

Die Handelskammer beider Basel erachtet es als jedoch als wichtig, dass die Notarinnen und Notare jeweils selbst entscheiden können, ob sie elektronische Beurkundungen und Beglaubigungen anbieten oder nicht.

Wir bitten Sie dem Regierungsrat zu folgen und den Änderungen des Notariatsgesetzes zuzustimmen.

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