Stellungnahmen zur Grossratssitzung vom 11. März

06.03.2020

Die Handelskammer nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 11. März 2020 Stellung.

Traktandum 17: Petition P389 Nicht in unserem Namen, Basel" - March against Syngenta

Entgegen der Mehrheit der Petitionskommission ist die Handelskammer beider Basel der Ansicht, dass vorliegende Petition nicht an den Regierungsrat zu überweisen ist.

Nebst dem, dass in casu die Petition nicht nur das formell falsche Instrument ist (Bitte, Kritik oder Beschwerde an Behörden in Bezug auf eine staatliche Tätigkeit), sondern dass vorliegend ein falsches Instrument auch noch dazu missbraucht wird, um öffentlichkeitswirksam, faktenwidrig und ohne korrektes und faires Verfahren, gegen einen wichtigen Pfeiler Basels, der Life Sciences Branche, eine negative Image Kampagne, ja geradezu ein Branchen-Bashing zu führen, sind wir der Auffassung, dass nicht nur in vorliegendem Fall sondern generell, keinerlei Angriffe gegen jegliche Branche, verpackt in einer Petition, zu dulden sind. Es stehen nichts Geringeres als Arbeitsplätze und der Wirtschaftsstandort Basel, namentlich der weltweit einmalige Life Sciences Cluster auf dem Spiel, sollten diese oder inskünftige Petitionen als standortschädigende Negativkampagnen missbraucht werden dürfen.

Wir fordern Sie daher eindringlichst auf, die Petition nicht an den Regierungsrat zu überwiesen.

Traktandum 24.3: Motion David Wüest-Rudin und Konsorten betreffend Umwandlung der Basler Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft

Die Frage nach der Rechtsform der Basler Kantonalbank und dem Umgang mit der Staatsgarantie stellt sich aufgrund der Grösse des Instituts zunehmend. Die Motion fordert als Lösung, eine sofortige Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, ohne dass alle möglichen Rechtsformen auf dem Tisch liegen und die jeweiligen Vor- und Nachteile evaluiert wurden. Die Handelskammer beider Basel wünscht sich zu diesem Thema eine breitere Diskussion so wie dies in anderen Kantonen (z.B. Basel-Landschaft und Aargau) aktuell geschieht. Dies würde es dem Regierungsrat erlauben, verschiedene Varianten zu evaluieren und die Folgen abzuschätzen. Die Handelskammer empfiehlt daher, die Motion erstmalig zu überweisen, um anschliessend den Vorstoss in einen Anzug umzuwandeln und dann an die Regierung zu überweisen.

Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen.

Traktandum 24.4: Motion Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend Anpassung von § 7 Energiegesetz

Mit der vorliegenden Motion sollen die hohen Anforderungen bezüglich CO2-Neutralität an das Fernwärmenetz der IWB nun auch für kleinere Wärmeverbünde gelten. Als Wärmeverbund gilt eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage, die für mehrere Liegenschaften in Betrieb ist. So zum Beispiel auf grösseren Industrieanlagen oder zur gleichzeitigen Nutzung für mehrere Wohnliegenschaften. Insbesondere bei Wärmeverbünden mit grossen Nachfragespitzen können diese Anforderungen an die CO2-Neutralität nicht so einfach erreicht werden. Häufig genutzte CO2 neutrale Wärmequellen kleinerer Wärmeverbünde, wie beispielsweise Abwärme, liefern konstante Wärme und eignen sich nicht zur Deckung von Nachfragespitzen. Daher werden diese Spitzen in der Regel durch flexibel einsetzbare Gasheizsysteme gedeckt. Die starren Forderungen dieser Motion eignen sich somit nicht für alle Wärmeverbünde gleichermassen. Es ist zu befürchten, dass bei einer Umsetzung dieser Motion viele der bestehenden Wärmeverbünde zurückgebaut und durch individuelle Wärmesysteme ersetzt würden.

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 25.3: Anzug Jürg Stöcklin und Konsorten betreffend den weiteren Ausbau der CO2-neutralen Fernwärmeversorgung der IWB

In diesem Jahr wird die IWB ihr Fernwärmenetz mittels 80 Prozent CO2 neutraler Quellen betreiben. Damit erreicht sie ein hochgestecktes Ziel. Heute bezieht die IWB die Energie für ihr Fernwärmenetz im Wesentlichen aus dem CO2 neutralen Betrieb von Holzkraftwerken und aus der Verwertung von Kehricht. Nach diesem Erfolg ist es verständlich, dass neue Ziele geprüft werden. In diesem Fall soll der Regierungsrat die Umsetzbarkeit einer zu 100 Prozent CO2 neutralen Fernwärmeversorgung bis ins Jahr 2050 prüfen. Dies wird insofern zur Herausforderung, als zur Deckung der Nachfragespitzen heute auf Erdgas zurückgegriffen werden muss. Aufgrund der Grösse des Fernwärmenetzes der IWB ist dieses neue Ziel äusserst ambitioniert und wird aller Voraussicht nach zu Mehrkosten führen. Dies spricht jedoch nicht gegen die Prüfung dieses Vorhabens. Die Leistungsfähigkeit des IWB Fernwärmenetzes und die Versorgungssicherheit der Kunden darf mit dieser neuen Strategie jedoch zu keinem Zeitpunkt aufs Spiel gesetzt werden.

Wir bitten Sie, den Anzug an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 27: Barbara Wegmann und Konsorten betreffend Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 28: Nicole Amacher und Konsorten betreffend Lohngleichheit: Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 39: Edibe Gölgeli und Sarah Wyss betreffend Einführung Elternzeit im Kanton Basel-Stadt

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Basel.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 50: Motion von Kaspar Sutter betreffend Ausbau Elsässerbahn nur mit Überdeckung und S-Bahn-Station Morgartenring

Mit der Motion 19.5368 rückt ein altbekanntes Anliegen in den Fokus. Der Kanton Basel-Stadt soll seine Zustimmung für den strategisch wichtigen Ausbau der Elsässerbahn an Bedingungen knüpfen. Diese sind die Erstellung der S-Bahn-Haltestelle Morgartenring und die Überdeckung der Bahnstrecke vom Zolli (Brücke Oberwilerstrasse) bis zum Kannenfeldplatz. Damit soll neben einem effizienten Lärm- und Bevölkerungsschutz auch einbedeutender Flächengewinn erzielt werden. Aufgrund möglicher Synergien mit dem Ausbau der Elsässerbahn ist eine Prüfung der Option «Überdeckung» sinnvoll. Bei der Umsetzung des Anliegens müssen die Projektmehrkosten jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Projektmehrwert stehen. Dies gilt es weiter zu prüfen. Da die Böschungen entlang der Elsässerbahn Teil des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung sind, ist auch die rechtliche Umsetzbarkeit des Anliegens fraglich. Diese Tatsache wirft wiederholt die Frage auf, inwiefern Nutzungseinschränkungen verursacht durch einen rigiden Natur- und Umweltschutz im stark urbanen Raum zielführend sind. Insbesondere im Vergleich mit anderen Schweizer Städten ist die Inventardichte in Basel besonders hoch. Diese schränkt die Wettbewerbsfähigkeit und den Handlungsspielraum der Stadt langfristig ein und führt zu einer verstärkten Zersiedelung.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Regierung zu folgen und die Motion als Anzug zu überweisen.

Traktandum 51: Motion von Thomas Grossenbacher und Konsorten betreffend Untertunnelung und Finanzierung der gesamten Osttangente durch das Stadtgebiet – A2 Unterground – the way to the future

Mit einer komplett unterirdischen Streckenführung der Osttangente stellt die Motion eine naheliegende und aus raumplanerischer Sicht grundsätzlich sympathische Forderung auf. Wie das ASTRA jedoch erläutert, ist der Rheintunnel kein geeigneter Ersatz für die Osttangente, da er keine Stadtanbindungen anbietet. Aufgrund der engen Platzverhältnisse ist eine Untertunnelung der Stadtanschlüsse sehr anspruchsvoll und nur partiell möglich. Die äusserst kostenintensiven baulichen Begleitmassnahmen weisen somit nicht nur ein deutlich schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis gegenüber dem derzeitigen Rheintunnel-Projekt auf, sondern würden auch das städtische Strassennetz einer erheblichen Mehrbelastung aussetzen. Der Regierungsrat stellt in seinem Bericht einen partiellen Rückbau der Osttangente und eine Reduktion der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 km/h in Aussicht. Er macht jedoch klar, dass dies erst nach Inbetriebnahme des Rheintunnels und nur mit Zustimmung des Bundes möglich wäre. Dass der Bund diesem Ansinnen zustimmt, ist nach heutigem Kenntnisstand unrealistisch.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

Traktandum 54: Motion von Jürg Vitelli betreffend kein Zubringer Allschwil ohne Bachgrabentram

Die Handelskammer ist der Ansicht, dass die Erschliessung des Bachgrabenareals für alle Verkehrsträger so rasch als möglich zu erfolgen hat. Die Verschleppung der Erschliessung aufgrund von Verzögerungen bei der Planung einzelner Anbindungen ist kontraproduktiv und daher inakzeptabel. Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme schreibt, ist eine zeitgleiche Realisierung und Inbetriebnahme der Anbindungen des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs mit dem ZUBA nur teilweise möglich. Da die Planungen der verschiedenen Anbindungsprojekte einer Gesamtverkehrsbetrachtung unterzogen werden, ist die Nutzung möglicher Synergien bereits ausreichend sichergestellt.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.
Wir bitten Sie, auch die Motion 19.5447 (Motion betreffend flankierende Massnahmen Autozubringer Allschwil ZUBA) nicht an die Regierung zu überweisen.

Traktandum 65: Mark Eichner und Konsorten betreffend bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Rahmenbedingung für eine hohe Partizipation der Bevölkerung am Arbeitsmarkt. Diese wiederum trägt zu einer starken Wirtschaft und allgemeinem Wohlstand bei. Ein höherer Steuerabzug für Drittbetreuung sorgt dafür, dass finanzielle Fehlanreize bei Eltern, die beide berufstätig sein wollen, reduziert werden und es sich eher lohnt, erwerbstätig zu werden. Weiter führt eine höhere Erwerbsquote auch zu höheren Steuereinnahmen, die zumindest teilweise die Ausfälle des höheren Steuerabzuges kompensieren.

Der Regierungsrat beantragt, den Abzug nur auf 15'000 statt auf 25'000 Franken zu erhöhen. Auch wenn dies ein Schritt in die richtige Richtung wäre, so würde damit das angestrebte Ziel nicht ausreichend erfüllt. Der Regierungsrat behauptet, mit einer Erhöhung auf 15'000 Franken würde in den meisten Fällen ausreichen. Er führt anschliessend jedoch aus, dass sein Vorschlag bis zu 1,5 Mio. Franken kosten würde, eine Erhöhung auf 25'000 Franken hingegen bis zu 4,5 Mio. Franken. Die Differenz von 3 Mio. Franken belegt, dass es bei Annahme des regierungsrätlichen Vorschlages immer noch viele Eltern gäbe, die hohe Betreuungskosten selber stemmen müssten. Damit würde der finanzielle Fehlanreiz nur geringfügig reduziert.

Wir bitten Sie daher, die Motion als Motion zu überweisen.

Traktandum 66: Christophe Haller und Konsorten betreffend Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz) zur Dividendenbesteuerung

Mit der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) wurde die Teilbesteuerung der Dividenden von 50 auf 80 Prozent erhöht. Damit weist Basel-Stadt den schweizweit höchsten Steuersatz auf. Die Wirtschaft hat diese Erhöhung akzeptiert und mitgetragen, weil sie Teil eines breit abgestützten Kompromisspaketes war, welches für alle ein Gewinn war. Durch die Annahme der Topverdienersteuerinitiative am 19. Mai 2019 hat sich die Ausgangslage entscheidend geändert. Wie der Regierungsrat festgehalten hat, betrifft diese Steuererhöhung weitestgehend denselben Personenkreis, der bereits von der höheren Dividendenbesteuerung betroffen ist. Damit fand innerhalb von drei Monaten eine doppelte Steuererhöhung statt. Die Handelskammer erachtet dies nicht für tragbar.

Auch in der Sache ist eine Senkung gerechtfertigt: Die Teilbesteuerung der Dividenden kommt nur dann zur Anwendung, wenn der oder die Betroffene mindestens 10 Prozent eines Unternehmens hält. Damit wird die Doppelbesteuerung reduziert, die entsteht, wenn die ausbezahlte Dividende, welche bereits als Gewinn versteuert wurde, auch als Einkommen versteuert werden muss.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Regierungsrat im damaligen Ratschlag zur SV17 noch festhielt, die Teilbesteuerung der Dividenden auf 80% zu erhöhen und gleichzeitig die „Topverdienersteuer" umzusetzen ginge zu weit und die Standortattraktivität würde dadurch abnehmen, sich nun in seiner Stellungnahme jedoch in Relativierungen flüchtet. Die von der Motion vorgeschlagene Massnahme ist richtig und wichtig als Signal an die gutverdienenden Steuerzahlenden des Kantons.

Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.

Traktandum 67: Christian Griss und Konsorten betreffend Anpassung der Besteuerung beim Bezug des Vorsorgekapitals aus der Säule 3a (Änderung Steuergesetz §39d Abs. 1)

Die 3. Säule ist ein wichtiger Teil unseres Altersvorsorge-Systems. Sie ermöglicht einer breiten Bevölkerungsschicht, für das Alter über die obligatorische Rentenersparnis hinaus vorzusorgen und sich damit einen höheren Lebensstandard im Alter anzusparen. Sie stärkt dadurch die Eigenverantwortung und entlastet die Sozialwerke.

In Basel-Stadt wird die private Vorsorge bisher nicht angemessen honoriert. Der Kanton ist bei der Besteuerung von Vorsorgekapital ein Hochsteuerkanton. Während bei Steuervergleichen oft Einkommenssteuersätze verglichen werden, ist für die Steuerzahlenden letztendlich die Gesamtsteuerlast entscheidend. Die Attraktivität eines Standorts bemisst sich somit nicht nur in der Höhe der Einkommenssteuersätze, sondern auch bei anderen Steuerformen. Die vorliegende Motion legt den Finger auf einen wunden Punkt: Bei der Besteuerung von Vorsorgekapital hat der Kanton Basel-Stadt dringenden Nachholbedarf.

Im Sinne der Stellungnahme des Regierungsrates kann darauf hingewiesen werden, dass die zu hohe Besteuerung des Vorsorgekapitals nicht nur die 3. sondern auch die 2. Säule betrifft. Es spricht daher nichts dagegen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung von § 39 Abs. 1 StG die Besteuerung sämtlicher Kapitalleistungen aus Vorsorge angepasst werden.

Wir bitten Sie, die Motion als Motion zu überweisen.

 

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