Unternehmen können vom Pendlerfonds profitieren
Mit dem wirtschaftsfreundlichen Mobilitätsmanagement zeigt die Handelskammer beider Basel Unternehmen Wege auf, wie sie nachhaltige Mobilitätsformen umsetzen können. Der Pendlerfonds Basel-Stadt bietet Firmen die Möglichkeit, vom Kanton Beiträge an infrastrukturelle Massnahmen zu erhalten.
Mit dem wirtschaftsfreundlichen Mobilitätsmanagement zeigt die Handelskammer beider Basel Unternehmen Wege auf, wie sie nachhaltige Mobilitätsformen umsetzen können. Der Pendlerfonds Basel-Stadt bietet Firmen die Möglichkeit, vom Kanton Beiträge an infrastrukturelle Massnahmen zu erhalten.
Wer in Basel eine Besucherparkkarte kauft, bezahlt für den halben Tag sechs Franken, für den ganzen Tag zehn Franken Parkgebühren. Der Erlös dieser Parkkarten fliesst in den Pendlerfonds Basel-Stadt. Der Pendlerfonds fördert mit diesen Mitteln Projekte zugunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs. Es können damit Beiträge an Infrastruktur- wie auch Betriebskosten geleistet werden, letztere als Anschubfinanzierung.
Beiträge beantragen können explizit auch Unternehmen aus der trinationalen Agglomeration, die belegen, dass ihr Projekt dazu beiträgt, dass Arbeits- oder Dienstfahrten innerhalb des Kantonsgebiets weniger als bisher motorisiert erfolgen. Förderfähige Projekte von Unternehmen sind zum Beispiel Veloabstellanlagen auf Firmengeländen, die Anschaffung einer Dienst- oder Cargoveloflotte, der Bau von neuen Fussgänger- und Velo-Eingängen in Firmenareale, um Umwege zu beheben oder Ladestationen für E-Bikes, wenn sie helfen motorisierte Wege einzusparen.
Ziel der Handelskammer ist es, mit einem wirtschaftsfreundlichen Mobilitätsmanagement die Erreichbarkeit der Unternehmen in der Region kurz- und mittelfristig sicherzustellen. Denn bis im Strassen- und Schienenverkehr kapazitätssteigernde Massnahmen wie der Rheintunnel oder die Durchmesserlinie Herzstück umgesetzt sind, die das Hochleistungsstrassennetz entlasten, dauert es noch viele Jahre.
Pendlerfonds Basel-Stadt Damit ein Projekt von den Fördermitteln profitieren kann, gelten folgende Regeln:
Bereits realisierte Projekte sowie allgemeine Verkehrsstudien, Unterhalt und Sanierung sind von der Beitragsvergabe ausgeschlossen.
Mehr Informationen finden Gesuchsteller unter www.pendlerfonds.ch Bei Fragen berät die Geschäftsstelle des Pendlerfonds gerne: 061/267 92 07 |