Gesamtarbeitsvertrag
Die Handelskammer beider Basel ist Vertragspartnerin auf Arbeitgeberseite für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel, insbesondere für kaufmännische Angestellte.
Rund 15'000 Arbeitskräfte sind diesem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Die Handelskammer beider Basel hat an der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse in unserer Region aktiv mitgearbeitet.
Eine Verbandsmitgliedschaft bei der Handelskammer beider Basel bedeutet nicht automatisch eine Unterstellung des Unternehmens unter den GAV. Für eine GAV-Unterstellung ist eine separate Unterstellungserklärung notwendig.
Wünschen Sie weitere Informationen zum GAV für den Dienstleistungsbereich in der Region Basel? Dann nehmen Sie mit Andreas Meier Kontakt auf.
Gesamtarbeitsvertrag (ab 1.1.2025)
Collective Labour Agreement (from 1 January 2025)
Convention Collective de Travail (du 1er janvier 2025)
Contratto Collettivo di Lavoro (dal 1° gennaio 2025)
«Unser Gesamtarbeitsvertrag ist ein moderner branchenüber-greifender GAV mit Vorteilen für Mitarbeitende und Unternehmen.»