Fachseminar Ermächtigte Ausführer

Ein Ermächtigter Ausführer erhält vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG die Bewilligung, Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen. Die unterschiedlichen Freihandelsabkommen der Schweiz erhöhen jedoch die Fehlerrisiken. Um den Ursprung von Exportwaren in einem Unternehmen erfolgreich zu bewirtschaften, sind vertiefte Kenntnisse notwendig. Diese muss ein Ermächtigter Ausführer vorweisen, um den privilegierten Status zu behalten.

19
Nov

Mittwoch, 19. November 2025

08:30 bis 16:30 Uhr

Handelskammer beider Basel, St. Jakobs-Strasse 25, Basel

Kosten für Mitglieder: CHF 300.00 (inkl. Pausenverpflegung, exkl. MWST)
Kosten für Nichtmitglieder: CHF 350.00 (inkl. Pausenverpflegung, exkl. MWST)

Zur Anmeldung
Programm

8.30 Uhr Begrüssung
12.00 Uhr Mittagspause 
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
 
Zielpersonen

Personen, die bei Firmen mit Status Ermächtigter Ausführer oder sich dafür interessierenden Unternehmungen für den präferenziellen Waren­ursprung verantwortlich sind. 

Ziele
  • Ursprung mit System und Know-how bestimmen
  • Stärkung der Sicherheit im präferenziellen Warenursprung
  • Vermeidung von Risiken, Schwachstellen im eigenn System erkennen
Inhalt
  • Einführung
    Repetition der Grundkenntnisse
    Aktuelle Übersicht der Freihandelsabkommen
    Ursprungsregeln PEM-Übereinkommen versus revidiertes PEM-Übereinkommen
  • System Ermächtigter Ausführer (EA)
    Herstellung
    Handel
    Organisation / Dokumentation
  • Spezialitäten
    Ab­Werk­Preis
    Reparaturverkehr
    Freihandelsabkommen CH-UK
    Freihandelsabkommen CH-CN
  • Abschluss
    Ablauf von Ursprungsnachprüfungen
    Pflichten des Ermächtigten Ausführers
Referenten

Marlise Meyer und Dominique Pearson, Unternehmensprüferinnen Zoll Nord

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

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