Fachseminar Ermächtigte Ausführer
Ein Ermächtigter Ausführer erhält vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG die Bewilligung, Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren auszustellen. Die unterschiedlichen Freihandelsabkommen der Schweiz erhöhen jedoch die Fehlerrisiken. Um den Ursprung von Exportwaren in einem Unternehmen erfolgreich zu bewirtschaften, sind vertiefte Kenntnisse notwendig. Diese muss ein Ermächtigter Ausführer vorweisen, um den privilegierten Status zu behalten.
Mittwoch, 19. November 2025
08:30 bis 16:30 Uhr
Handelskammer beider Basel, St. Jakobs-Strasse 25, Basel
Kosten für Mitglieder: CHF 300.00 (inkl. Pausenverpflegung, exkl. MWST)
Kosten für Nichtmitglieder: CHF 350.00 (inkl. Pausenverpflegung, exkl. MWST)
Programm
8.30 Uhr Begrüssung
12.00 Uhr Mittagspause
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Zielpersonen
Personen, die bei Firmen mit Status Ermächtigter Ausführer oder sich dafür interessierenden Unternehmungen für den präferenziellen Warenursprung verantwortlich sind.
Ziele
- Ursprung mit System und Know-how bestimmen
- Stärkung der Sicherheit im präferenziellen Warenursprung
- Vermeidung von Risiken, Schwachstellen im eigenn System erkennen
Inhalt
- Einführung
Repetition der Grundkenntnisse
Aktuelle Übersicht der Freihandelsabkommen
Ursprungsregeln PEM-Übereinkommen versus revidiertes PEM-Übereinkommen - System Ermächtigter Ausführer (EA)
Herstellung
Handel
Organisation / Dokumentation - Spezialitäten
AbWerkPreis
Reparaturverkehr
Freihandelsabkommen CH-UK
Freihandelsabkommen CH-CN - Abschluss
Ablauf von Ursprungsnachprüfungen
Pflichten des Ermächtigten Ausführers
Referenten
Marlise Meyer und Dominique Pearson, Unternehmensprüferinnen Zoll Nord
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.