Gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel: der richtige Weg

09.02.2018

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die beiden Staatsverträge für die geplante gemeinsame Gesundheitsregion beider Basel unterzeichnet und den Parlamenten überwiesen. Die Verträge sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Handelskammer begrüsst diesen wichtigen Schritt.

Die Regierungen halten sowohl am Staatsvertrag zur gemeinsamen Gesundheitsversorgung wie auch an jenem zur Spitalgruppe mit der Fusion der öffentlichen Spitäler fest, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Zuerst die Versorgung planen und später vielleicht die Spitalgruppe umsetzen zu wollen, würde der Region weitere Jahre an Doppelspurigkeiten bringen. Die Handelskammer beider Basel teilt diese Beurteilung und begrüsst das Vorgehen der Regierungen. „Idealerweise werden gleichzeitig auch die Privatspitäler mit ihren Anliegen miteinbezogen“, so Martin Dätwyler, Direktor a.i. Handelskammer beider Basel. 

Krankes Kind im Bett

Ziele des Gesamtprojektes sind eine optimierte Gesundheitsversorgung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. „Die regionale Wertschöpfungskette im Bereich der klinischen Forschung wird damit signifikant verstärkt. Auch die Ausbildung kann gemeinsam besser organisiert werden. Faktoren, die dazu beitragen, dass die Hochschulmedizin in der Region langfristig gesichert werden kann", so Martin Dätwyler.

Jeder der vier Standorte Basel, Liestal, Bruderholz und Laufen soll ein klares Profil erhalten. Heissen soll die gemeinsame Spitalgruppe Universitätsspital Nordwest (USNW). Die beiden Regierungen beantragen ihren Parlamenten, die Staatsverträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Die Abstimmungen in den beiden Kantonen sollen voraussichtlich im Februar 2019 stattfinden. Ihre operative Tätigkeit aufnehmen soll die Spitalgruppe am 1. Januar 2020.

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