USR III vital für Region und Basel-Stadt
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III ausdrücklich. Insbesondere die geplante Einführung der Patentbox sowie der zinsbereinigten Gewinnsteuer und die Gewinnsteuersatzsenkung stärken die Standortattraktivität unserer Region. Die Handelskammer erachtet die geplante Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden auf 80 Prozent jedoch als zu hoch.
Die Schweiz muss ihre Unternehmensbesteuerung anpassen, um international weiterhin wettbewerbsfähig zu sein. Gleichzeitig muss das System international akzeptiert sowie für Bund, Kantone und Gemeinden finanzierbar sein. Der Bundesrat hat aus diesem Grund die Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) präsentiert. Diese stellt den Kantonen einen Werkzeugkasten zur Verfügung, aus dem sie diejenigen Massnahmen wählen können, die zu ihrer Wirtschaftsstruktur passen. Über die eidgenössische Vorlage zur USR III wird das Stimmvolk am 12. Februar 2017 entscheiden. Ohne ein Ja zu dieser Vorlage kann der Kanton Basel-Stadt die präsentierte kantonale Vorlage, zu der die Handelskammer heute Stellung nimmt, nicht umsetzen.
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Umsetzung der USR III im Kanton Basel-Stadt weitgehend wie vorgesehen. Sie erwartet allerdings, dass die geplante Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden auf 60 Prozent erfolgt und nicht wie vorgeschlagen auf 80 Prozent. Mit einem Wert von 80 Prozent wäre der Kanton Basel-Stadt am Tabellenende der Schweizer Kantone. Die Handelskammer beider Basel hat Verständnis dafür, dass die Vorlage mehrheitsverträglich ausgestaltet werden soll und entsprechende flankierende Massnahmen vorgeschlagen werden.
Stellungnahme Handelskammer beider Basel
Angaben zur Bedeutung der Unternehmenssteuerreform III für unsere Region und Basel-Stadt finden Sie in unserer Medienmitteilung im Download.