Wirtschaftsverbände bekämpfen Lohnabzugsverfahren

14.09.2016

Der Arbeitgeberverband Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel wehren sich entschieden gegen den in Basel vorgesehenen Lohnabzug der Steuern vom Lohn durch die Arbeitgeber. In ihren Vernehmlassungsantworten lehnen die Wirtschaftsverbände die von linker Seite geforderte Gesetzesrevision ohne Wenn und Aber ab.

Gemeinsame Medienmitteilung des Arbeitgeberverbandes, der Handelskammer beider Basel und des Gewerbeverbands Basel-Stadt

 

Nein zum Lohnabzug Steuern  

Der von der SP eingereichte und vom Grossen Rat knapp angenommene Vorschlag sieht vor, dass die Arbeitgeber im Kanton Basel-Stadt künftig die Steuerbeträge der Arbeitnehmer direkt vom Lohn abziehen und der Steuerverwaltung überweisen müssen, wenn der Arbeitnehmer dies nicht ablehnt. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Wirtschaftsverbände aus den folgenden Gründen inakzeptabel.

Erstens erweckt die Vorlage den Anschein, Steuerschulden gehörten zu den privilegierten Forderungen und hätten Vorrang vor anderen Schulden. Dies ist aber nicht der Fall, denn Steuerschulden sind ganz normale Drittklassforderungen. Es gibt keinen Grund, sie anders zu behandeln als beispielsweise offene Handy-, Krankenkassen- oder Kreditkartenrechnungen.

Zweitens entmündigt das geplante Lohnabzugsverfahren alle Steuerpflichtigen, obwohl die meisten ihren finanziellen Verpflichtungen korrekt nachkommen. Wer Mühe damit hat, diese zu erfüllen, oder sich absichern will, kann schon heute via Bank oder Post Akonto-Zahlungen an die Steuerverwaltung einrichten, damit die Steuern fristgerecht bezahlt sind. Das staatliche Voraus-Inkasso ist nicht notwendig und entspricht nicht dem bis anhin in der Schweiz gelebten Verhältnis zwischen Staat und Steuerzahlern. Ausserdem: Diejenigen, die ihre Steuern nicht bezahlen wollen oder können, werden wohl auch vom Lohnabzugsverfahren keinen Gebrauch machen.

Drittens macht die Vorlage die Arbeitgeber zu Handlangern der Steuerverwaltung. Zwar bleibt der jeweilige Arbeitnehmer Steuersubjekt. Die Steuerverwaltung entlastet sich aber vom Mahn- und Inkassowesen und überbürdet sowohl die Arbeit als auch die Haftung für die korrekte Überweisung den Arbeitgebern. Die Einführung des Lohnabzugsverfahrens hätte beim Kanton jährlich wiederkehrende Mehrkosten von 2,4 Mio. Franken sowie einmalige Ausgaben von rund 2,6 Mio. zur Folge, ohne dass mit wesentlichen Änderungen bei den Debitorenverlusten zu rechnen wäre. Die Kosten der Arbeitgeber, die ebenfalls zu entschädigen wären, sind dabei noch nicht eingerechnet.

Wer Steuerausstände bekämpfen will, muss sich für die Verbesserung der Zahlungsmoral oder eine Gesetzesänderung mit Wechsel zur Pränumerandobesteuerung (Steuer- und Veranlagungsperiode fallen zusammen) einsetzen. Einfach alle Steuerpflichtigen einem Generalverdacht zu unterstellen und den Arbeitgebern den Schwarzen Peter zuzuschieben, ist keine brauchbare Lösung.                                                                      

Stellungnahme Handelskammer beider Basel

Gemeinsame Medienmitteilung Lohnabzugsverfahren

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