Neue Gesetzgebung für Grossverbraucher
Seit dem 1. Oktober 2017 ist das revidierte kantonale Energiegesetz Basel-Stadt in Kraft. Damit haben sich die Vorschriften für Energie-Grossverbraucher geändert, die jährlich 0.5 GWh Strom oder 5 GWh Wärme verbrauchen. Das Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt lädt Unternehmen zu Informationsveranstaltungen ein und stellt die neuen Bestimmungen gemeinsam mit Partnerorganisationen vor.
Mit der Revision des kantonalen Energiegesetzes ändern sich die Vorschriften für Energie-Grossverbraucher. Seit dem 1. Oktober 2017 sind sie verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu analysieren und mit geeigneten Massnahmen kontinuierlich zu reduzieren (Kantonales Energiegesetz §17). Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen, dass es vielen Grossverbrauchern sehr gut gelingt, die gesteckten Ziele zu erreichen oder sogar zu übertreffen – und damit nicht nur CO2-Emissionen reduzieren, sondern auch massgeblich Kosten und Ressourcen sparen.
Was sind Energie-Grossverbraucher?
Im Kanton Basel- Stadt zählen rund 250 Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zu den Energie-Grossverbrauchern. Energie-Grossverbraucher sind Unternehmen, die pro Jahr 0.5 GWh Strom oder 5 GWh Wärme verbrauchen. Für sie gilt das Ziel einer Effizienzsteigerung von jährlich zwei Prozent. Das kann über Einsparungen bei der Prozessenergie oder über Massnahmen an der Gebäudehülle erreicht werden. Anhand einer Potenzialanalyse werden die wirtschaftlich tragbaren Massnahmen für das Unternehmen ermittelt. Als wirtschaftlich tragbar gelten Massnahmen im Bereich Prozesse mit einer Pay-back-Zeit von maximal vier Jahren und im Bereich Infrastruktur mit einer Pay-back-Zeit von maximal acht Jahren.
Drei Umsetzungsvarianten
Energie-Grossverbraucher können wählen, welchen Weg sie einschlagen wollen. Sie können eine Universalzielvereinbarung oder eine kantonale Zielvereinbarung abschliessen oder eine Energie-Verbrauchsanalyse durchführen. Für alle drei Varianten gilt eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren. Bereits umgesetzte energetische Massnahmen werden berücksichtigt.
- Universalzielvereinbarungen (UZV) werden über eine vom Bund mandatierte Agentur (act oder EnAW) abgeschlossen. Unternehmen, die eine UZV abschliessen, können von der Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags profitieren.
- Der andere Weg führt über die kantonale Zielvereinbarung, die mit dem Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt abgeschlossen werden kann. Sie funktioniert ähnlich wie die UZV, allerdings bleibt den Unternehmen sowohl die Rückerstattung des Netzzuschlages wie auch der CO2-Abgabe verwehrt. Bei beiden Zielvereinbarungen ist die Bildung von Grossverbrauchergruppen möglich, in denen Erfahrungen ausgetauscht und Leistungen kompensiert werden können.
- Als Alternative zu den beiden Zielvereinbarungen können Grossverbraucher im Sinne eines verpflichtenden Minimums die Energie-Verbrauchsanalyse wählen. Die dabei erarbeiteten Massnahmen sind in einem Zeitraum von drei Jahren umzusetzen. Die Verbrauchsanalyse eignet sich vor allem für kleine Unternehmen mit einfachen Prozessen.
Informationen aus erster HandDie Handelskammer beider Basel begleitet die Energiepolitik eng und vertritt die Ansicht, dass Effizienzsteigerungen und Emissionsreduktionen am besten über freiwillige Massnahmen erreicht werden. Sie unterstützt deshalb jegliche Aktivitäten und Informationen, die den Unternehmen dabei helfen, das passende Energiesparmodell zu wählen. Um die verschiedenen Modelle bekannt zu machen, sind drei Informationsveranstaltungen vom Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt im März und April geplant. Die Unternehmen, die unter den Grossverbraucherartikel fallen, werden direkt angeschrieben und zu den Veranstaltungen eingeladen. Auf dem Programm stehen neben den allgemeinen Informationen zum Grossverbrauchermodell Beiträge der Handelskammer beider Basel und des Gewerbeverbands Basel-Stadt sowie Präsentationen von den zwei Agenturen, die Universalzielvereinbarungen anbieten. |