Raumplanung für den Untergrund
Die Anzugssteller haben richtig erkannt, dass die Rechtslage für die Raumplanung im Untergrund dürftig ist. Da seit einiger Zeit der Fokus auf der Verdichtung liegt, ist es richtig, diese auf allen Achsen der Raumkoordinaten, also auch in die Tiefe, anzuwenden. Damit nehmen aber auch die Nutzungskonkurrenz und das Konfliktpotenzial im Untergrund zu, weshalb entsprechende Rechtsgrundlagen nötig sind.
Bereits heute wird der Untergrund intensiv genutzt. Dies wird in Zukunft weiter zunehmen. Darüber hinaus werden neue Nutzungsarten im Untergrund stattfinden. Sei es, weil diese von der Oberfläche in den Untergrund verlegt oder ausgedehnt werden oder weil diese für den Untergrund prädestiniert sind. Zahlreiche Bereiche sind davon betroffen: vom Verkehr über die Energie bis hin zum Wohnbau und dem Bau von Arbeitsstätten.
Besser früher als später
Die Handelskammer beider Basel begrüsst, dass die Anzugssteller die Regierung dazu anregen, sich frühzeitig Gedanken zur zukünftigen Nutzung des Untergrundes zu machen und die raumplanerischen Voraussetzungen hierfür anzudenken.
Weitergehend ist sogar zu überlegen, ob eine Überarbeitung der Instrumente der Raumplanung auch in der Höhe sinnvoll ist. Also eine vertikale Zonierung angezeigt ist.
Nichts überstürzen
Bevor allerdings gesetzliche Regelungen ausgearbeitet werden, ist die Botschaft für die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes abzuwarten (Mitte 2017) und auf den Kanton herunterzubrechen.
Anliegen
Die Handelskammer beider Basel bittet die Grossrätinnen und Grossräte, den Anzug zu überweisen.