Stellungnahmen vom 6., 13. und 14. Dezember 2017

01.12.2017

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 6. Dezember sowie Mittwoch, 13. Dezember mit Fortsetzung am Donnerstag, 14. Dezember 2017 Stellung.

Traktandum 5 – Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zum Ratschlag und Gesetzesentwurf zu einer Teilrevision des Gesetzes über die direkten Steuern (Steuergesetz, StG) betreffend Lohnabzugsverfahren sowie Bericht zur Motion Rechsteiner und Konsorten betreffend automatisierter freiwilliger Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn sowie Bericht der Kommissionsminderheit

Mit dem vorgeschlagenen Lohnabzugsverfahren kann das Ziel einer Vermeidung von Betreibungen und Steuerausfälle nicht erreicht werden. Vielmehr müsste bereits im frühen Schulalter vermehrt auf die Verschuldung sowie die Pflichten und Rechte gegenüber dem Staat hingewiesen werden. Damit kann ein besseres Verständnis für die zu bezahlenden Steuern erreicht werden.

Die Vorlage würde zur Entmündigung der Steuerpflichtigen und einer zusätzlichen Regulierung für die Unternehmen führen ohne Nutzen für die Allgemeinheit. Der Regierungsrat rechnet nicht mit wesentlichen Änderungen bei den Debitorenverlusten, da jene Steuerpflichtigen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, vom freiwilligen Lohnabzugsverfahren keinen Gebrauch machen würden. Damit würde das zentrale Ziel der Vorlage nicht erreicht und die Rechtfertigung für eine weitere Bürde der Unternehmen wäre nicht gegeben.

Die Vernehmlassungsvorlage widerspricht dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), da sie Steuerschulden faktisch privilegieren würde. Steuerschulden gehören der dritten Klasse an und sind folglich nicht privilegiert (vgl. SchKG, Art. 219 H. Rangordnung der Gläubiger). Konsequenterweise müssten dann alle Ausgaben, die für die „Schuldenfalle“ mehrheitlich verantwortlich sind, vom Bruttolohn in Abzug gebracht werden. Die Wirtschaft kann die Begünstigung von Steuerforderungen nicht nachvollziehen.

Die Handelskammer beantragt, der Kommissionsminderheit der WAK zu folgen und auf die Vorlage nicht einzutreten sowie die Motion Rechsteiner und Konsorten als erledigt abzuschreiben.

 

Traktandum 6 – Bericht der Bildungs- und Kulturkommission zum Ratschlag Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018 - 2021 für die Universität Basel sowie Bericht zum Anzug Elisabeth Ackermann und Konsorten betreffend Wertschöpfung der Universität Basel

Die Universität Basel ist für die volkswirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Region von grösster Bedeutung. Sie trägt mit der Ausbildung des akademischen Berufsnachwuchses zur breit diversifizierten regionalen Wirtschaft und mit ihrer exzellenten Forschung in den Life Sciences wesentlich zur Innovationskraft und Wertschöpfung der Region Basel bei. Für jeden Franken, den die Basler Kantone in die Universität investieren, entsteht in der Region ein Mehrwert von knapp drei Franken. Damit dies auch zukünftig so bleibt, ist die Uni auf Planungssicherheit angewiesen.

Mit der Genehmigung des Leistungsauftrags wird Zeit gewonnen, um wichtige Themen wie Eignerstrategie, Finanzierungsschlüssel und Immobilienstrategie anzugehen. Eine starke Universität und eine starke Region Basel gibt es nur, wenn beide Basel eingebunden sind und sich als gleichberechtigte Partner gemeinsam engagieren.

Die Wirtschaft erwartet von allen Beteiligten, dass diese Diskussionen trotz − oder gerade wegen − ihrer politischen Brisanz mit der nötigen Sachlichkeit geführt werden. Mit ihrem „Brief aus der Wirtschaft“,  adressiert an die Grossrätinnen und Grossräte wie auch an die Landrätinnen und Landräte, hat die Handelskammer deswegen aufgerufen, sich gemeinsam für eine starke Universität einzusetzen. Damit dies erreicht wird, muss nun in erster Priorität der Leistungsauftrag mit dem Globalbudget 2018-2021 genehmigt werden.

Die Handelskammer verlangt deswegen, dass der Leistungsauftrag und den Globalbeitrag 2018-21 genehmigt wird.

 

Traktandum 13.3 – Motion von Dominique König-Lüdin und Konsorten betreffend Stop Gundelitunnel

Der Gundelitunnel nimmt eine herausragende Rolle bei der Planung des übergeordneten Strassennetzes in der Region Basel ein. Er ist Teil der Idee eines Ringschluss um Basel, welcher den oberirdischen Durchgangsverkehr durch die Kernstadt massiv reduzieren und somit helfen würde, Ziele des Luftreinhalteplans zu erreichen. Ebenfalls ist die Gefahr des Nichterreichens einer Reduktion des Strassenverkehrs durch den Gundelitunnel nicht gegeben. Vielmehr wäre bei Nichtrealisierung von einer weiter zunehmenden Staubildung in der Kernstadt auszugehen, mitsamt den umweltschädlichen Folgen. Die Streichung aus dem Netzbeschluss Nationalstrassen und somit das Verzichten einer durch den Bund finanzierten Infrastruktur ohne Not lehnt die Handelskammer ab.

Der Gundelitunnel wird zudem eine deutlich bessere Anbindung des Wirtschaftsareals „Bahnhof“ zwischen dem Anschluss Basel-City und dem Dorenbachviadukt sicherstellen. Seine zeitnahe Realisierung besitzt insofern eine besondere Wichtigkeit für die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandort Basel.

Die Handelskammer verlangt deshalb die Ablehnung der Motion.

 

Sammelfactsheet zu den Grossratssitzungen vom Dezember 2017

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