Stellungnahmen vom 6. und 13. Juni 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Grossratssitzung vom 6. und 13. Juni 2018 Stellung.
Traktandum 10 Bericht der Petitionskommission zur Petition P361 „Hände weg vom U-Abo. TNW aus- statt abbauen“
Die Petition fordert keine Preiserhöhungen beim U-Abo und den ÖV-Billetts, den Erhalt des U-Abos in der heutigen Form, eine Kompensation der Preissteigerung durch den Kanton, falls der TNW nicht auf die Erhöhung verzichtet sowie die Anerkennung des Gleis-7-Abos auf dem gesamten TNW-Netz.
Die Forderung der Petenten zu einem Verzicht auf Preiserhöhungen der Tarife im öffentlichen Verkehr oder einer allfälligen Kompensation dieser durch den Kanton lehnt die Handelskammer ab. Zum einen liegt die Tarifhoheit bei den Transportunternehmen und den Verkehrsverbünden, zum anderen käme eine Kompensation durch den Kanton teuer zu stehen und würde überdies dem Geist des Verbunds entgegenstehen. Generell setzt sich die Handelskammer für alle Verkehrsträger ein und befürwortet hier eine möglichst hohe Eigenkostendeckung. Ein genereller Verzicht auf Preiserhöhungen würde diesen Grundsatz unterminieren. Beim Gleis-7-Abo handelt es sich um ein nationales Angebot, auf dessen Gültigkeit der Kanton keinen Einfluss hat. Mit der einseitigen Anerkennung des Gleis-7-Abos kämen hohe Kosten auf die Mitglieder des Verbunds zu, weshalb diese nicht dazu bereit sind. Die Teilanerkennung durch einzelne Mitglieder würde ebenfalls dem Verbundgedanken zuwider laufen, weshalb auch darauf zu verzichten ist.
Wir bitten Sie daher nicht auf die Forderungen der Petenten einzutreten.
Traktandum 12.5 Tim Cuénod und Konsorten betreffend Transparenz bei der Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
Als Wirtschaftsverband ist der Handelskammer Transparenz wichtig. Wie der Bundesrat ist sie allerdings der Meinung, dass eine Offenlegung der Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen der Bevölkerung und der Wirtschaft keinen Mehrwert bringt. Sie lehnt die parlamentarische Initiative aus folgenden zwei Gründen ab: Erstens würde die Regelung einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand und erhöhte Kosten verursachen. Zweitens wäre sie unverträglich mit den Eigenheiten unseres politischen Systems.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Handelskammer beider Basel die parlamentarische Initiative abzulehnen.
Traktandum 12.7 Raphael Fuhrer und Konsorten betreffend intelligente Parkplätze auf öffentlichem Grund: Flexible Marktpreise und sozial-ausgleichende Verwendung der Parkeinnahmen
Die Motion verlangt ein räumlich und zeitlich angepasstes Preisregime für Parkplätze auf öffentlichem Grund, bei dem eine erhöhte Nachfrage mit einem steigenden Preis einhergeht. Weiter wird vorgeschlagen den Preis in einen fixen und variablen Teil aufzuteilen. Die dynamische (variable) Preiskomponente könnte laut den Motionären weitere Faktoren wie den Hintergrund des Fahrers (z.B. Anwohner, Pendler, etc.) sowie Daten zum Fahrzeug (z.B. Emissionen des Fahrzeugs, Fahrzeuggrösse und Gewicht) berücksichtigen.
Dieser Mechanismus, im Fachjargon als Preisdiskriminierung bezeichnet, ist unter gewissen Voraussetzungen ökonomisch effizient und daher zu begrüssen. Die Wirksamkeit der Massnahme in der hier vorgestellten Form, bei der mit impliziter Rationierung (z.B. Auslastung der Parkplätze auf 85 Prozent) auch Lenkungsziele verfolgt werden, ist jedoch ökonomisch ineffizient und politisch höchst umstritten. Zum einen verursacht das zu installierende System aus Sensoren bislang unbekannte Kosten, welche auf die Steuerzahler und/oder die Automobilisten umgelegt werden, und schafft zudem zusätzliche Bürokratie und entweder eine intransparente oder sehr komplizierte Abrechnung. Der Einsatz der Mittel für eine Verbesserung der Abstellsituation von Fahrzeugen in Quartieren ist hingegen ein begrüssenswerter Aspekt der Vorlage. Insgesamt führt der Vorstoss in der jetzigen Form jedoch vor allem zu höheren Kosten, höherer Bürokratie und einer intransparenten Preisgestaltung, welche gegenüber dem potentiellen Nutzen der Preisdiskriminierung überwiegen.
Wir bitten Sie daher die Motion abzulehnen.