Stellungnahmen vom 11. Januar 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 11. Januar 2018 Stellung.
Traktandum 14: 2017/310; Postulat der FDP Fraktion Beteiligung an den Steuereinnahmen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen
Mit dem Vorstoss möchte die FDP-Fraktion, dass der Kanton Basel-Landschaft an den an die Schweiz fallenden Steuereinnahmen des EuroAirports beteiligt wird. Die Aufgaben und Pflichten des Kantons Basel-Stadt sind im Staatsvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und Frankreich vom 4. Juli 1949 geregelt. Darin wird festgehalten, dass Basel-Stadt an die Stelle des Schweizerischen Bundesrates tritt. Die Diskussion um dem Fluglärm des EAP nun mit den Steuereinnahmen zu verbinden, erachtet die Handelskammer beider Basel für unsere Region als nicht zielführend. Es ist anzumerken, dass der EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg eine für die Region bedeutende Aufgabe übernimmt, die über Freizeit- und Ferienflüge weit hinausgeht. Der EuroAirport erwirtschaftet jährlich eine Wertschöpfung von rund zwei Milliarden Franken. Direkt und indirekt hängen 27'000 Arbeitsplätze mit dem Flughafen zusammen.
Das Postulat soll abgeschrieben werden.
Traktandum 19: 2017-344 Postulat von Rahel Bänziger Keel
Fluglärm: Neufestsetzung der Grenzwerte in der Nacht ist überfällig, zum Zweiten
Der EuroAirport hat für Wirtschaft und Gesellschaft eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Der Umgang mit den durch den Flugbetrieb verursachten Lärmemissionen ist anspruchsvoll. Einerseits ist das Lärmempfinden sehr individuell und andererseits hat jede Mess- bzw. Berechnungsmethodik ihre Vor- und Nachteile. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher das Vorgehen der Regierung, die Grenzwertthematik in Koordination mit dem Bund zu thematisieren und damit keine Massnahmen zu beschliessen, die den Betrieb des Flughafens einschränken.
Das Postulat soll gemäss Antrag der Regierung und der Kommission abgelehnt werden.
Traktandum 20: 2017-365 Motion von Andreas Bammatter
Überprüfung und Anpassung der An- und Abflugrouten - Flughafens Basel-Mulhouse
Die Politik beschäftigt sich zurzeit sehr intensiv mit dem EuroAirport und reicht fleissig Vorstösse ein. Auf unterschiedliche Weise und unkoordiniert wird die Lärmthematik adressiert. Dass dabei internationale Verfahren und Standards zur Anwendung kommen, wird meist ausgeblendet. So auch in diesem Vorstoss, der nicht stufengerecht ist und ausser Acht lässt, dass sich eine Anpassung der An- und Abflugrouten sogar auch negativ auf die Anwohner und Anwohnerinnen im Kanton auswirken könnte.
Die Motion ist gemäss Antrag der Regierung abzulehnen.
Traktandum 21: 2017-373 Postulat von Saskia Schenker
Eignerstrategie Verwaltungsrat Flughafen Basel-Mulhouse
Traktandum 22: 2017-364 Motion von Werner Hotz: VR Euro-Airport: Partnerschaftliche Mandatsverteilung gefordert
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des EuroAirport sind auf der Basis des binationalen Staatsvertrags paritätisch aufgebaut. Die letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass ohne „Esprit binational“ Gefahr besteht, dass der EuroAirport mehr und mehr französisch wird. Im Arbeits- und Steuerrecht konnte in aufwendigen Verhandlungen für die Unternehmen im Secteur Suisse EAP eine Lösung gefunden werden. Mit Sicherheit wird es in Zukunft weitere Themen geben, die von der Schweizer Delegation des Verwaltungsrates mit den französischen Kollegen auf Augenhöhe diskutiert werden müssen. Die Reflexion der Zusammensetzung der Schweizerischen Seite des Verwaltungsrates erachten wir somit als richtig und wichtig. Allerdings hängt die Qualität der Schweizerischen Delegation nicht von der Sitzverteilung zwischen den Kantonen BL und BS ab. Vielmehr spielt die Diversity und damit verbunden die entsprechenden Qualifikationen der Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte eine Rolle.
Postulat Schenker soll überwiesen werden.
Motion Hotz ist abzulehnen.
Traktanden 36: Motion von Philipp Schoch: Ergänzungsformulierung betreffend Anteil erneuerbare Energie ohne Mehrkosten
Das erwähnte Traktandum orientiert sich an Regelungen in anderen Kantonen. Was einer Harmonisierung der Energiegesetzgebung entgegen kommt, ist prinzipiell zu begrüssen. Dennoch sind kantonale Besonderheiten zu berücksichtigen und allenfalls an dessen Gegebenheiten anzupassen. Vor allem sollen die Auswirkungen und Zielerreichung des bestehenden Gesetzes erst überprüft werden, so wie es Artikel 2 „Ziele und Wirksamkeitskontrolle“ vorsieht.
Insofern ist es sinnvoller, die Sachlage vorgängig zu prüfen und anschliessend die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Die Motion soll gemäss Antrag der Regierung als Postulat überwiesen werden.