Strategie Stromnetze: Erster Schritt in eine zukunftsorientierte Netzentwicklung
Die Handelskammer begrüsst die vorgelegte Strategie und ist erleichtert darüber, dass der Bundesrat die Weiterentwicklung der Stromnetze koordiniert und geordnet angehen will. Vor allem wird mit der Verfahrensbeschleunigung und -verschlankung eine wesentliche Hürde bedeutend tiefer gesetzt. Die Netze sind Basis für eine funktionierende und sichere Stromversorgung – sind aber gleichzeitig massgeblicher Bestandteil des Strompreises. Aus diesem Grunde appelliert die Handelskammer an eine bedarfsorientierte Entwicklung der Netze.
Zu den Grundzügen der Vorlage
1.) Anforderungen an die Stromnetze
So heisst es dort: „Verbesserung der netztechnischen Anbindung an das Ausland, um durch Importe und Exporte die fluktuierenden Einspeisungen aus erneuerbaren Energien weiträumig zu kompensieren und die Komplementarität der jeweiligen Kraftwerkparks nutzen zu können.“
Diese Anforderung ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz, eine Strategie zur Netzentwicklung aufzubauen. Wir stellen ausser Zweifel, dass die Anbindung ans Ausland zu verbessern ist, jedoch darf nichtderen Hauptziel sein, die Auswirkungen der Stochastik von erneuerbaren Energien abzufedern. Denn damit begibt man sich in eine starke Auslandabhängigkeit, statt parallel auch auf inländische Ausgleichskapazitäten zu bauen. Immerhin wird damit anerkannt, dass die Zunahme der Erneuerbaren Probleme in der Versorgungssicherheit verursacht.
Antrag: Der Text ist entsprechend zu ergänzen.
2.) Handlungsbedarf
Auf Seite 13, letzter Abschnitt, wird erwähnt, dass „erheblicher Investitionsbedarf <… bei> Netzerweiterungen zwecks Anschluss von neuen, grossen Produktionsanlagen“ besteht.
Anhand dieser Aussage, gehen wir davon aus, dass der Bund bzw. das BfE erkennen, dass neue Grosskraftwerke nötig werden.
Antrag: Der Text ist mit Beispielen zu ergänzen, was unter grossen Produktionsanlagen zu verstehen ist.
Zu einzelnen Leitlinien für den Um- und Ausbau der Elektrizitätsnetze
Inländische Versorgung
Wir bewerten es als positiv, dass dies als Leitlinie erkannt wird. Der Fokus ist aber nicht nur auf die dezentrale Produktion zu setzen.
Antrag: Der Abtransport des Stroms aus Grosskraftwerken und von Bandenergie-Kapazitäten ist als mindestens gleichwertig zu behandeln.
Internationale Anbindung
Der Kraftwerkspark ist nur soweit flexibel, wie entsprechende Speicher- und Bandenergiekapazitäten vorhanden sind. Sollte die Entwicklung der neuen Erneuerbaren in der Schweiz wie geplant vorangetrieben werden, könnte diese Flexibilität zu einem grossen Teil schon im Inland beansprucht werden. So stellt sich die Frage wie die postulierte, hohe Wertschöpfung generiert werden soll und welchen Zeithorizont das BfE unter „langfristig“ sieht.
Antrag: Ergänzen des Textes mit Zahlen über die zu erwartende Wertschöpfung auch im Vergleich zu heute und den Zeithorizont.
Interessenauslegung Projekte Übertragungsnetz
Es ist Tatsache, dass eine Verkabelung aus verschiedenen Gründen bis zu zehnmal teurer ist als eine Freileitung.
Antrag: Für das Bewertungsschema Übertragungsleitungen plädieren wir deshalb für eine Gewichtung der einzelnen Komponenten. Vor allem betriebs- und volkswirtschaftliche Aspekte sind mit Blick auf die Langfristigkeit der Übertragungsnetze entsprechend zu gewichten.
Mehrkostenfaktor
Die Festlegung dieses Faktors begrüssen wir grundsätzlich. Eine Ausnahmeregelung soll nur in absolut offensichtlichen Fällen gewährt werden. Also inklusive der im vorherigen Abschnitt postulierten Gewichtung der einzelnen Komponenten im Bewertungsschema.
Antrag: Stringente Anwendung definierter Kriterien für Ausnahmebewilligungen. Ausnützen des Ermessensspielraums verlangt Genehmigung der nächsthöheren Instanz.
Zu einzelnen Bestimmungen
Art. 3bis / Art. 9f Abs. 2 StromVG: Informationsaufgaben des Bundes
Gemäss erläuterndem Bericht möchte das BfE mittels Webseiten und Videos über Netzausbauvorhaben informieren. Die Finanzierung soll über Gebühren erfolgen.
Wir erachten dies als teuer und fragwürdig.
Antrag: Der Text in Art. 3bis Abs. 2 ist zu ersetzen mit „Die Finanzierung von Informationsaufgaben ist Teil des Projektkredites.“
Art. 15d Abs. 4: Netzanlagen von öffentlichem Interesse
Analog zu den Beschlüssen des Nationalrats zur Energiestrategie bantragen wir, das Wort „grundsätzlich“ zu streichen. Damit wird klargestellt, dass das nationale Interesse an der Realisierung bei der Interessenabwägung gleichrangig mit anderen nationalen Interessen zu betrachten ist.
Antrag: das Wort „grundsätzlich“ streichen.
Art. 16: Plangenehmigungsverfahren
Analog dem Vorschlag in Art. 15f Abs. 3 bezüglich des Sachplanverfahrens, wünschen wir ebenfalls beim Plangenehmigungsverfahren feste Fristen (von z.B. zwei Jahren).
Antrag: Ergänzen des Textes mit „ Für Plangenehmigungsverfahren wird eine feste Frist von zwei Jahren festgelegt“.
Art. 26 a: Dokumentation und Veröffentlichung von Geodaten
Für uns ist nicht ersichtlich, welche Notwendigkeit besteht, solche Geodaten umfassend zu erheben und noch dazu zu veröffentlichen. Abgesehen vom nicht vorhandenen Bedarf hierzu, bestehen aus unserer Sicht erhebliche Risiken im Falle der Veröffentlichung. Je nach geforderter Präzision können kritische Infrastrukturen zentimetergenau verortet werden und in den falschen Händen missbraucht werden.
Antrag: Artikel 26a ist ersatzlos zu streichen.
Die Handelskammer beider Basel thematisierte die Stromnetz-Problematik bereits an der Basler Energiedebatte 2013. Hier gelangen Sie zum entsprechenden Artikel, inklusive Referate.