Knacknuss Mitarbeiterbeteiligung?
Eine Knacknuss bei diesem Partizipationsmodell ist die Frage, wo sich Regelungen der Mitarbeiterbeteiligung überall verstecken können. Das Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen gibt dazu Hinweise. Echte Knacknüsse liefern Begriffe wie «phantom stocks» oder «deferred stock plans». Steigen Sie mit uns durch. Doch Achtung: Beteilgungen jeglicher Art müssen versteuert werden.
Inhalt der «tribune»-Ausgabe 3/2024:
- Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung
- Mitarbeitende am Unternehmen beteiligen?
- Blick in die Praxis
- Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte
- For Start-ups only?