Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 30. Oktober 2025

27.10.2025

Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Landratssitzung vom 30. Oktober 2025

Traktandum 40: Einforderung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums bei Abstimmung über das neue EU-Vertragspaket, 2025/201; Motion von Peter Riebli

Die Motion verlangt, dass der Regierungsrat hinsichtlich des Vertragspakets zwischen der Schweiz und der EU sich für die Durchführung eines obligatorischen Referendums einsetzt. Falls dies nicht gelingt, soll der Regierungsrat im Namen des Kantons das Referendum ergreifen. Wir lehnen die Motion aus den folgenden Gründen ab:

A) Die Bundesverfassung begrenzt bei Staatsverträgen das obligatorische Referendum ausdrücklich und abschliessend auf zwei Fälle (Artikel 140 Absatz 1): Den Beitritt zu einer supranationalen Organisation oder zu einer Organisation der kollektiven Sicherheit. Sie sichert damit den Ausgleich zwischen demokratischer Mitbestimmung und aussenpolitischer Handlungsfähigkeit des Bundesrats. Versuche, diese Bestimmung aufzuweichen und das obligatorische Referendum auf weitere Arten von Staatsverträgen auszuweiten, haben Parlament und Volk in der Vergangenheit jeweils klar abgelehnt, so etwa bei der Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk», welche mit 75 Prozent Nein-Stimmen scheiterte.

B) Die Zuständigkeit in dieser Frage liegt bei Bundesrat und Bundesversammlung. Eine Analyse des Bundesamts für Justiz kommt zum Schluss, dass aus heutiger Sicht eine Unterstellung des Verhandlungspakets unter das obligatorische Referendum unwahrscheinlich wäre. Da das Verhandlungsergebnis noch aussteht, ist es zu früh, jetzt schon abschliessend über diese Frage zu bestimmen. Der Bundesrat wird in seiner Botschaft zum Verhandlungsergebnis dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten, welcher Art von Referendum das Verhandlungspaket zu unterstellen ist.

C) Der Bundesrat hat die Kantone in mehreren Gesprächen eng in die Vorbereitungen der Verhandlungen eingebunden und ihre Interessen und Erwartungen abgeholt. Die Kantonsregierungen haben sich für die Fortsetzung des bilateralen Wegs und für die Verhandlungen auf der Basis des Common Understanding ausgesprochen. Im Rahmen der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen vom 24.10.2025 hat sich eine Mehrheit der Kantone – darunter auch der Kanton Basel-Landschaft – dem Vorschlag des Bundesrats angeschlossen, das Vertragspaket dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

D) Die Ergreifung des Kantonsreferendums liegt gemäss Verfassung des Kantons Basel-Landschaft nicht in der Kompetenz des Regierungsrats, sondern des Parlaments (§67 Abs. 1 Bst. b KV/BL).

Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.

Traktandum 51: Verkehrspolitische Komplexität reduzieren – ein ergänzendes Agglomerationsprogramm fürs Baselbiet, 2025/237; Motion von Christine Frey

Die Handelskammer bekräftigt ihre langjährige Position, dass die Verkehrsplanung im Raum Basel nur durch enge Zusammenarbeit und Koordination über Kantons- und Landesgrenzen hinweg erfolgreich sein kann. Die Herausforderungen der Mobilität enden nicht an administrativen Grenzen – vielmehr erfordern sie integrale, funktionale Lösungen, wie sie das bestehende Agglomerationsprogramm Basel ermöglicht.

Der Vorstoss fordert ein eigenständiges Agglomerationsprogramm für den Kanton Basel-Landschaft, um regionale Interessen gezielter zu berücksichtigen und die Planungsautonomie zu stärken. Die Handelskammer erkennt das Anliegen nach mehr Transparenz und der Berücksichtigung lokal unterschiedlicher Voraussetzungen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die bestehenden Strukturen bereits eine wirksame Einbindung der Baselbieter Projekte ermöglichen.

Die Handelskammer teilt die Einschätzung des Regierungsrats, dass ein separates Agglomerationsprogramm für Basel-Landschaft die Gefahr birgt, funktionierende und eingespielte Prozesse zu zerstören, zu mehr, statt zu weniger Abstimmungsbedarf durch die Schaffung einer neuen Schnittstelle zu führen und daraus resultierend Bundesmittel zu verlieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die gemeinsame Eingabe und Abstimmung von Projekten im Rahmen des trinationalen Agglomerationsprogramms Basel höchst effizient verläuft. Wenn Projekte sich verzögern oder vom Bund nicht mitfinanziert werden, liegt dies nicht an der Koordination im Rahmen des Agglomerationsprogramms, sondern an der fehlenden Reife, welche in der Verantwortung der kantonalen Planungsbehörden liegt.

Die Handelskammer lehnt die Motion deshalb ab und setzt sich weiterhin für eine koordinierte, integrale und zukunftsorientierte Verkehrsplanung im Raum Basel ein. Die Lösung liegt in der Zusammenarbeit – nicht in der Separation.

Wir bitten Sie, die Motion nicht zu überweisen.

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