Stellungnahme zu den Grossratssitzungen von Mittwoch, 9., 16. und 23. September 2026
Die Handelskammer beider Basel nimmt Stellung zu diversen Traktanden der Grossratssitzungen vom 9. und 16. und 23. September 2026
Traktandum 18: Dreispitz Nord; Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils, Änderung von Bau- und Strassenlinien sowie Abweisung von Einsprachen im Bereich Münchensteinerstrasse, Dornacherstrasse und Reinacherstrasse (Areal Dreispitz Nord), Bericht der BRK
Die Handelskammer beider Basel folgt der Bau- und Raumplanungskommission und unterstützt den Bebauungsplan Dreispitz Nord unter Berücksichtigung der von der BRK beantragten Anpassungen. Die Vorlage schafft die planungsrechtliche Grundlage für die schrittweise Transformation eines heute stark versiegelten und teilweise unternutzten Areals zu einem urbanen, gemischt genutzten Stadtquartier an einem hervorragend erschlossenen Standort. Aus Sicht der HKBB ist besonders überzeugend, dass die grosse Dimension des Vorhabens städtebaulich nicht als Belastung, sondern als Chance genutzt wird: Die hohe bauliche Dichte wird mit grosszügigen öffentlichen Grün- und Freiräumen, einer verbesserten Durchlässigkeit des Areals sowie der Kombination von Wohnen, Arbeiten, Bildung, Sport und Detailhandel verbunden. Gerade die vertikale Überlagerung von Nutzungen, etwa mit Schul- und Sportinfrastruktur auf bestehenden bzw. weiterentwickelten Gebäudestrukturen, ist ein spannender und zukunftsgerichteter Ansatz für den haushälterischen Umgang mit dem knappen Boden in Basel.
Für die Wirtschaft ist zudem zentral, dass die bestehenden Verkaufs-, Gewerbe- und Logistiknutzungen am Standort nicht verdrängt, sondern in die Weiterentwicklung integriert werden. Damit werden bestehende Arbeitsplätze gesichert und gleichzeitig neue Perspektiven für zusätzliche Arbeitsflächen geschaffen. Der Bebauungsplan sieht einen minimalen Anteil von 10'000 m² Arbeitsflächen in den Baufeldern A bis D vor und stärkt damit die Funktion des Dreispitz Nord als gemischten Wirtschafts- und Lebensraum. Sie ist überzeugt, dass mit der Vorlage eine überzeugende und ausgewogene Grundlage geschaffen wird, welche sowohl die städtebauliche Qualität als auch die wirtschaftliche Bedeutung des Standorts berücksichtigt.
Wir bitten Sie, der BRK zu folgen und den Bebauungsplan Dreispitz Nord gutzuheissen.
Traktandum 26: Petition P500 «Roche, Novartis und UBS: Gleichstellung, Diversität und Inklusion sind auch euer Business», Bericht der PetKo
Aus Sicht der Handelskammer beider Basel besteht kein Anlass für zusätzliche politische oder regulatorische Massnahmen im Bereich der Diversität und Inklusion. Für uns ist entscheidend, dass Unternehmen ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem Mitarbeitende unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung oder Beeinträchtigung ihre Fähigkeiten entfalten können. Die mit der Petition erhobenen Vorwürfe stehen jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Situation. Die grossen Arbeitgeber der Region verfügen weiterhin über umfassende Strategien und konkrete Massnahmen zur Förderung von Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt. Zahlreiche Initiativen, Mitarbeitendennetzwerke und externe Zertifizierungen belegen, dass diese Themen fest in der Unternehmenskultur verankert sind. Anpassungen einzelner Programme aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen im Ausland ändern nichts am grundsätzlichen Engagement der Unternehmen. Die Handelskammer beider Basel empfiehlt dem Grossen Rat daher, der Empfehlung der Petitionskommission zu folgen und die Petition als erledigt zu erklären.
Wir bitten Sie, die Petition abzuschreiben.
Traktandum 47: Anzug 4 Nicola Goepfert und Konsorten betreffend transparente Auszahlung der Standortfördergelder
Das Basler Standortpaket ist für den Kanton Basel-Stadt eine zentrale Massnahme, um im internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können. Die Stimmberechtigten haben dieser Vorlage am 18. Mai 2025 mit einer klaren Mehrheit von 63,2 Prozent zugestimmt. Teil dieser Vorlage ist eine Gesetzesbestimmung, wonach der Regierungsrat der Wirtschafts- und Abgabekommission alle zwei Jahre über die Entwicklung der Fonds und deren Wirkung berichtet.
Der Regierungsrat hat seit Inkrafttreten des Standortpakets bei verschiedener Gelegenheit offengelegt, wie viele Gesuche eingereicht wurden, in welchem Umfang die Gelder aus den beiden Fonds in Anspruch genommen wurden und wie die Verteilung der Gelder nach Unternehmensgrösse erfolgte. Der Regierungsrat informiert zudem in Budget und Jahresbericht darüber, was die geschätzten Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sind. So hat er beispielsweise im Budget 2026 festgehalten, dass die Einnahmen in diesem Jahr auf 400 Millionen Franken geschätzt werden.
Eine weiterführende Auskunft darüber, welches Unternehmen welche Beträge ausbezahlt erhalten hat, würde hingegen klar zu weit führen. Diese Informationen würden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse offenlegen, an denen ein schützenswertes Interesse besteht und deren Offenlegung den Standort Basel nachhaltig schädigen würde. Auch ohne diese Informationen lässt sich anhand der veröffentlichten Zahlen erkennen, dass das Standortpaket die gewünschte Wirkung erzielt.
Es ist im Übrigen entgegen der Darstellung des Anzugstellers nicht zutreffend, dass das Standortpaket eine Ausnahme bezüglich Transparenz darstellen würde. So wird auch beim Mehrwertabgabefonds nicht publiziert, welches Projekt mit wie viel Geld unterstützt wurde. Ebenso wenig wird publiziert, wer wie viel Geld für z.B. eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder Kita-Betreuungsbeiträge erhält. Es handelt sich daher um eine gängige Praxis zur Wahrung schützenswerter Daten.
Wir bitten Sie, den Anzug nicht zu überweisen.
Traktandum 64: Anzug Franz-Xaver Leonhardt für einen Neuanfang beim Areal Horburg und Anzug Ivo Balmer und Konsorten betreffend Rahmenausgabebewilligung für den aktiven Landerwerb, Schreiben des RR
Die Handelskammer beider Basel folgt dem Regierungsrat und unterstützt die Abschreibung der beiden Anzüge. Mit dem Erwerb der Areale «Horburg» und «im Surinam» sowie der vorgesehenen Abgabe im Baurecht an Genossenschaften oder andere gemeinnützige Trägerschaften sind die Anliegen aus Sicht des Regierungsrats erfüllt. Eine zusätzliche Rahmenausgabenbewilligung für den aktiven Landerwerb ist deshalb nicht erforderlich.
Gleichzeitig hält die Handelskammer beider Basel an ihrer kritischen Haltung gegenüber Liegenschaftskäufen ins Finanzvermögen ohne klare raumplanerische Strategie fest. Solche Erwerbe müssen sich an nachvollziehbaren Kriterien orientieren und einen konkreten planerischen Mehrwert für den Standort ausweisen. Entscheidend ist, dass öffentliche Mittel dort eingesetzt werden, wo sie Teil einer überzeugenden Entwicklungsstrategie sind und nicht bloss punktuell in den Immobilienmarkt eingreifen. Positiv hervorzuheben ist, dass der Kanton die Liegenschaften im Baurecht abgeben will und nicht selbst betreiben möchte.
Zudem ist auf mögliche Fehlanreize hinzuweisen: Wenn private Eigentümerschaften damit rechnen können, sanierungsbedürftige oder blockierte Liegenschaften an die öffentliche Hand zu veräussern, kann dies preistreibend wirken und den haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mitteln erschweren. Eine aktive Bodenpolitik braucht deshalb klare Prioritäten, transparente Kriterien und eine konsequente Einbettung in die übergeordnete Stadt- und Standortentwicklung.
Wir bitten Sie, dem Regierungsrat zu folgen und beide Anzüge abzuschreiben.