Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG)

28.09.2026

Die Handelskammer beider Basel begrüsst grundsätzlich die Zielsetzung der Vorlage, die Marktüberwachung im grenzüberschreitenden Onlinehandel zu stärken und fairere Wettbewerbsbedingungen für regelkonform handelnde Unternehmen zu schaffen. Entscheidend ist jedoch, dass die Revision praxistauglich ausgestaltet wird, keine unnötigen administrativen Belastungen schafft und nicht über die entsprechenden EU-Regelungen hinausgeht.

Ausgangslage

Der grenzüberschreitende Onlinehandel hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dadurch wird es schwieriger, die geltenden Sicherheitsvorschriften durchzusetzen. Unternehmen, die die Regeln einhalten, geraten dadurch gegenüber ausländischen Anbietern ins Hintertreffen. Die Handelskammer beider Basel begrüsst deshalb die Absicht des Bundesrates, diese Vollzugslücke zu schliessen. Gleichzeitig soll die Revision schlank bleiben, Rechtssicherheit schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigen. Der Bundesrat will einen «Swiss Finish» vermeiden. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich.

Unsere Forderungen

Produktebegriff auf körperliche Produkte beschränken
Das revidierte PrSG soll weiterhin nur körperliche Produkte erfassen. Software, Apps oder Cloud-Anwendungen dürfen nicht unter den Produktebegriff fallen. Eine Ausweitung würde Rechtsunsicherheit schaffen und zu einem unnötigen «Swiss Finish» führen.

Pflichten klar den verantwortlichen Akteuren zuordnen
Das Gesetz soll den Kreis der verpflichteten Wirtschaftsakteure klar definieren. Die Pflichten müssen sich an der tatsächlichen Rolle und Einflussmöglichkeit in der Lieferkette orientieren. Für Online-Marktplätze braucht es ein eigenständiges, am EU-Recht ausgerichtetes Pflichtenregime.

Verwaltungssanktionen verhältnismässig ausgestalten
Der Gesetzgeber soll klare Sanktionstatbestände, ein Verschuldenserfordernis und eine Bagatellklausel vorsehen. Die Sanktionen müssen verhältnismässig bleiben und ausreichende Verfahrensgarantien gewährleisten. Zudem braucht es eine angemessene Obergrenze für umsatzabhängige Sanktionen.

Schlussbemerkungen

Die Handelskammer beider Basel unterstützt das Ziel der Revision. Der Bund soll die Marktüberwachung im grenzüberschreitenden Onlinehandel stärken und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen. Dabei darf er jedoch keine Regelungen schaffen, die über das europäische Recht hinausgehen.

Wir fordern deshalb, den Produktebegriff auf körperliche Produkte zu beschränken, die Pflichten klar den verantwortlichen Akteuren zuzuordnen und die Verwaltungssanktionen verhältnismässig auszugestalten. So stärkt die Revision den Vollzug, ohne Unternehmen unnötig zu belasten. Für die detaillierte rechtliche Würdigung verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, die wir vollumfänglich unterstützen.

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