Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG)
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Stossrichtung der Vorlage. Die Schweiz soll technische Handelshemmnisse abbauen, den Zugang zum europäischen Markt sichern und ihre Regelungen an internationale Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig darf die Revision keine neuen administrativen Belastungen schaffen und keine Schweizer Sonderwege einschlagen.
Ausgangslage
Die Teilrevision des THG reagiert auf neue Anforderungen im internationalen Handel und auf die Weiterentwicklung des europäischen Produktrechts. Der Bund will die gesetzlichen Grundlagen modernisieren, den Vollzug stärken und die Voraussetzungen schaffen, damit Schweizer Unternehmen weiterhin möglichst hindernisfreien Zugang zu ihren wichtigsten Exportmärkten haben. Die Handelskammer beider Basel begrüsst diese Stossrichtung. Die Revision darf jedoch nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen und keinen «Swiss Finish» schaffen.
Unsere Forderungen
Keinen Swiss Finish schaffen
Die Schweiz soll technische Handelshemmnisse abbauen und ihre Vorschriften eng am europäischen Recht ausrichten. Zusätzliche nationale Anforderungen, Dokumentationspflichten oder Informationspflichten, die über das EU-Recht hinausgehen, lehnen wir ab. Dies gilt insbesondere bei der Einführung neuer Instrumente wie dem digitalen Produktepass.
Wirtschaft frühzeitig einbeziehen
Die Vorlage überträgt wichtige Detailregelungen auf die Verordnungsstufe. Unternehmen können die tatsächlichen Auswirkungen deshalb heute nur teilweise abschätzen. Bund und Behörden sollen die Wirtschaft frühzeitig und verbindlich in die Ausarbeitung der Verordnungen einbeziehen und angemessene Umsetzungsfristen vorsehen.
Verhältnismässigkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen sicherstellen
Neue Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten müssen verhältnismässig bleiben. Der Bund soll Doppelspurigkeiten vermeiden und vertrauliche Unternehmensdaten sowie Geschäftsgeheimnisse wirksam schützen. Dies gilt insbesondere für Informationssysteme, Marktüberwachung und den internationalen Datenaustausch.
Sektorspezifische Besonderheiten berücksichtigen
Das THG ist ein Rahmengesetz. Branchen mit eigenen sektoralen Regelungen benötigen weiterhin die notwendigen branchenspezifischen Bestimmungen. Das THG darf bestehende sektorale Regelungen nicht unnötig überlagern oder zusätzliche Pflichten schaffen.
Schlussbemerkungen
Die Handelskammer beider Basel unterstützt das Ziel der Revision, technische Handelshemmnisse zu reduzieren und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken. Der Bund soll dabei die Kompatibilität mit dem europäischen Recht sicherstellen, unnötige Bürokratie vermeiden und die Bedürfnisse der Wirtschaft konsequent berücksichtigen.
Besonders wichtig sind aus unserer Sicht die Vermeidung eines Swiss Finish, der frühzeitige Einbezug der Wirtschaft bei der Ausgestaltung der Verordnungen, der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie eine verhältnismässige Umsetzung neuer Pflichten. Für die detaillierte rechtliche Würdigung und die einzelnen Änderungsanträge verweisen wir auf die Stellungnahme von economiesuisse, die wir vollumfänglich unterstützen.