Umsetzung der MEI: Was bedeutet das für Sie?
Am 1. Juli 2018 tritt die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in Kraft. Das Gesetz sieht die Einführung einer Stellenmeldepflicht in Berufsarten vor, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Ab dem 1. Juli 2018 gilt ein Schwellenwert von 8 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt.
Am 1. Juli 2018 tritt die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in Kraft. Das Gesetz sieht die Einführung einer Stellenmeldepflicht in Berufsarten vor, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert überschreitet. Ab dem 1. Juli 2018 gilt ein Schwellenwert von 8 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt.
Wann müssen Arbeitgeber offene Stellen dem RAV melden? Wie ist dabei vorzugehen und worauf muss geachtet werden? Um Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen, informiert das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zur Zeit über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI), die am 1. Juli 2018 in Kraft tritt. Unter arbeit.swiss finden sich alle relevanten Informationen zum Thema.
Ab dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden. Nach der Übergangsphase wird dieser Schwellenwert per 1. Januar 2020 auf 5 Prozent gesenkt. Damit Arbeitgeber sich auf diese Neuerung vorbereiten können, lohnt es sich, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen.