ÖV-Programme: Transparenz ist wichtig
Die Handelskammer beider Basel begrüsst grundsätzlich die Programme der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die die Leistungsaufträge für den regionalen Personenverkehr regeln. Sie fordert aber auch, dass der Güterverkehr vermehrt berücksichtigt, die Koordination zwischen den Kantonen verstärkt und ein Programm für die Strasse erstellt wird.
Die beiden parlamentarischen Vorlagen «8. Genereller Leistungsauftrag im Bereich des ÖV für die Jahre 2018-2021» im Baselland und das «ÖV-Programm 2018-2021» in Basel-Stadt regeln die finanziellen Beiträge der Kantone an den ÖV.
Solide Grundlagen aus Basel-Stadt und Baselland
Für Martin Dätwyler, stv. Direktor der Handelskammer beider Basel, ist klar: „Mit den beiden Programmen wurde eine gute Grundlage geschaffen, dass der ÖV in der Region auch in Zukunft gut funktioniert. Wichtig ist, dass künftig die Bedürfnisse des Güter- und Strassenverkehrs angemessen berücksichtigt werden und dass die Koordination zwischen den beiden Kantonen intensiviert wird.“
Koordination unter Kantonen und Darstellung der Kostendeckungsgrade sind richtig
Die Handelskammer beider Basel begrüsst die inhaltliche und zeitliche Koordination der ÖV-Programme zwischen den beiden Kantonen. Der Kanton Basel-Stadt will analog zum Kanton Basel-Landschaft künftig die Kostendeckungsgrade pro ÖV-Linie darstellen. Damit kommt er einer Forderung nach, die die Handelskammer bereits im Vernehmlassungsverfahren zum Bericht gestellt hat.
Koordination Personen- und Güterverkehr ist nötig
Die Handelskammer fordert zudem, dass die Kantone künftig die Trassennutzung durch den Güterverkehr mit dem Angebot des regionalen Personenverkehrs koordinieren und in den ÖV-Programmen explizit erwähnen. Denn auf dem Schienennetz gewinnt eine intelligente Abstimmung zwischen dem Personen- und dem stark wachsenden Güterverkehr angesichts knapper Kapazitäten an Bedeutung.
Programm auch für den Strassenverkehr
Nebst einem Programm für den ÖV fordert die Handelskammer beider Basel analog ein Programm für den Strassenverkehr – ein „Strategisches Entwicklungsprogramm Hochleistungsstrassen (STEP)“, wie es in den Vorstössen von Landrat Rolf Richterich und Grossrat Heiner Vischer betreffend „Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes in der Region Basel“ gefordert wird. Dieses soll sich am Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sowie an der „Strategie Strasse – trinationale Netzstrategie“ orientieren. Es soll analog der STEP-Ausbauschritte des Bundes für den ÖV alle vier Jahre die Bedürfnisse für Ausbau, Betrieb und Unterhalt des Strassennetzes ausweisen.
Angebotsreduktion im Unterbaselbiet ist nicht nachvollziehbar
Der Vorschlag der Bau- und Planungskommission des Landrates, ÖV-Leistungen im Unterbaselbiet auf den Buslinien 47 sowie 60 bis 65 aus Solidarität abzubauen, ist aus Sicht der Handelskammer beider Basel nicht nachvollziehbar. Beim Aus- oder Abbau des ÖV-Angebots ist der Deckungsgrad einer Linie entscheidend und nicht die Solidarität gegenüber anderen Kantonsteilen.
Umstellung S9 auf Busbetrieb wird unterstützt
Die S9 Sissach-Läufelfingen-Olten weist seit Jahren einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent auf und erfüllt somit die Minimalanforderungen von 25-30 Prozent nicht. Dass sich der Kostendeckungsgrad in den nächsten Jahren erhöht, ist unwahrscheinlich. Zudem wird im Homburgertal zusätzlich ein Busnetz betrieben, das dasselbe Einzugsgebiet wie die S9 abdeckt.
Die Umstellung der S9 auf einen Busbetrieb macht aus Sicht der Handelskammer Sinn:
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Mit den Mitteln, die bisher in die S9 investiert wurden, kann der Busbetrieb umgestellt und allenfalls so ausgebaut werden, dass eine grosse Mehrheit des Homburgertals profitiert.
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Der Bund beteiligt sich nur an ÖV-Linien, die einen Kostendeckungsgrad von mindestens 20 Prozent aufweisen. Wird dieser Wert unterschritten, fallen die Beiträge des Bundes weg. Somit drohen dem Kanton Basel-Landschaft grosse Mehrkosten, sollte der Deckungsgrad der S9 auch nur einen Prozentpunkt sinken.
8. Genereller Leistungsauftrag ÖV des Kantons Basel-Landschaft