Elektronische Beglaubigungen
Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Beglaubigungen – zum Beispiel Handelsrechnungen – können Sie auch online beantragen. Die Handelskammer beider Basel bearbeitet die Dokumente im Normalfall am selben Tag . Anschliessend können sie im Unternehmen ausgedruckt und sofort weiterverwendet werden.
Ursprungszeugnisse online beantragen
Die Handelskammer beider Basel hat die dazugehörige Anwendung «e-origin» bereits 2005 entwickelt. Diese ermöglicht eine webbasierte und benutzerfreundliche Antragsbearbeitung. «e-origin» wird heute in neun Handelskammern in der Schweiz verwendet. Bereits vor der Corona-Pandemie wurden in den Kantonen Baselstadt und Baselland über 85 Prozent der Ursprungszeugnisse elektronisch erstellt.
Der Weg zum elektronischen Ursprungszeugnis
Mit «e-origin» können Sie Beglaubigungen von Exportdokumenten einfach via Internet beantragen. Damit verringern sich für Sie Aufwand und Zeit für den Erhalt der zu beglaubigenden Dokumente erheblich: Nachdem der Antrag mit «e-origin» eingegangen ist, prüft und stempelt unser Export-Team die Dokumente elektronisch und retourniert Ihnen diese als signierte pdf-Datei online. Anschliessend drucken Sie die beglaubigten Dokumente aus und können diese sofort nutzen oder Sie stellen Ihrem Kunden das signierte pdf direkt zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf finden Sie im Benutzerhandbuch
Sie interessieren sich für «e-origin»? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder folgen Sie den Anweisungen hier.
Die Nutzung von «e-origin» ist freiwillig. Es ist möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird.
Die wichtigsten Vorteile sind:
- Innerhalb eines Tages: Beantragung, Bewilligung und Versand an unsere Kundinnen und Kunden (bei Eingang bis Schalterschluss)
- Notwendige Änderungen werden direkt elektronisch vorgenommen
- Postwege oder Botengänge werden eingespart
- Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
«wet stamp» möglich
Sie benötigen Ihre Beglaubigung als «wet stamp», also im Original gestempelt und unterschrieben? Auch dies ist mit «e-origin» möglich – ein Hinweis im Auftrag reicht. Sie können selbst wählen, ob Sie das Dokument bei uns abholen möchten oder ob wir es Ihnen per Post zusenden sollen.
Hinweise und Zusammenfassung
- Elektronisch ausgestellte UZ und digital bescheinigte Dokumente werden zum neuen Standard und sind im Ausland anerkannt.
- In einzelnen Ländern, beispielsweise in Ägypten oder Katar wird in Einzelfällen auf original gestempelten Ursprungszeugnis bestanden («wet stamp»-Abwicklung) Auch diese Unterlagen können Sie via «e-origin» einreichen. Unter «Bemerkungen an die Handelskammer» können Sie ihren Wunsch nach einer «wet stamp»-Abfertigung mitteilen.
- Wenn Unternehmen «e-origin» nutzen, haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelsdokumente in Papierform zu beantragen.
- Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 20 MB
Technische Voraussetzungen
Diese Infrastruktur benötigen Sie:
- Internetanschluss an jedem «e-origin»-Arbeitsplatz
- Farbdrucker (pro Arbeitsplatz oder als Netzwerkdrucker)
- Workstation ab Windows XP
- Acrobat-Reader
- Browser-Versionen: Microsoft Internet Explorer 8+, Firefox 2+, Chrome 1+
Mit «e-origin» können Sie Beglaubigungen von Exportdokumenten benutzerfreundlich und effizient via Internet beantragen.