Die Steuerreform ist klar zum Vorteil der Schweiz
Der Beitrag von Anita Fetz und Beat Jans in der Basler Zeitung vom 13. Januar 2017 enthält einige Aussagen, die so nicht stehen bleiben dürfen – weil sie ein falsches Bild zeichnen.
Ein Gastkommentar von Daniela Schneeberger, FDP-Nationalrätin.
Zu Beginn steht die Aussage über die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze in der Schweiz: Ein Scheitern der Steuerreform wäre ein höchst schädliches Signal an alle international tätigen Unternehmen. Ohne Reform würden international tätige Firmen und ihre Zulieferer zweifach verunsichert: Zum einen ist die heute bestehende Steuersystematik nicht mehr international anerkannt und zum zweiten wäre mit einer gescheiterten Reform auch keine Abhilfe für die unglückliche Situation geschaffen. Firmen werden aufgrund dieser Unsicherheit Investitionen in langfristige Projekte deshalb an Standorten tätigen, die ihnen steuerliche Stabilität bieten. Folglich stehen hier auch Arbeitsplätze bei grossen Firmen und folglich auch ihren Zulieferern auf dem Spiel. So etwas als „Kabis“ abzutun, ist schlicht fahrlässig. Es ist auch zu bemerken, dass selbst in den Reihen der sonst oft geschlossen kommunizierenden Linken Politiker wie Regierungsrätin Eva Herzog und Regierungsrat Christoph Brutschin, die gesamte Basler Regierung und auch Klaus Kirchmayr, Präsident der Grünen in der Landratsfraktion in Baselbiet die Steuerreform unterstützen.
Kantone müssen Steuerstrategie anpassen
Der zweite wesentliche Punkt sind die Folgen einer Ablehnung der Reform für die Kantone: Die Kantone werden ihre Steuerstrategie so oder so anpassen müssen, das ist klar. Bei einem Nein zur USR III fehlen den Kantonen die steuerpolitischen Werkzeuge, die Grundlagen im nationalen Finanzausgleich NFA und nicht zuletzt die finanzielle Unterstützung des Bundes, um diese Anpassungen in den Kantonen und Gemeinden sozialverträglich vornehmen zu können. Gerade eine Ablehnung erhöht den Spardruck massiv und wird zu Steuererhöhungen führen, alleine um die Ausfälle zu kompensieren, die durch das Fehlen der Reform entstehen. Ohne USR III oder in einer Version wie sie die SP vorschlägt, sind die Kosten für die Kantone und den Mittelstand deshalb um einen Faktor 4 bis 5 höher als mit der Reform.
Auch die gemachten Aussagen von Ständerätin Fetz und Nationalrat Jans zu den zinsbereinigten Gewinnsteuern sind zu hinterfragen. Bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer wird Eigenkapital lediglich gleich behandelt wie Fremdkapital. Damit bleibt die Schweiz für Firmen mit hohem Eigenkapital attraktiv – eigentlich das, was wir uns wünschen: Firmen, die aus eignen Mitteln wirtschaften und tiefe Schulden bei Banken haben. Das ist wichtig, denn mit einem zusätzlichen Sicherheitspolster an Eigenkapital steigt die Stabilität der Wirtschaft und mit mehr Substanz können die Firmen auch mehr investieren und sind gerüstet für Zeiten, in denen es nicht so rund läuft. Eigentlich geht es also auch hier darum den Anreiz richtig zu setzen für eine stabile und starke Wirtschaftsbasis in der Schweiz.
Der Bundesrat hat die Massnahme im Rahmen der Vernehmlassung sogar als „Teil eines kohärenten Gesamtkonzepts für einen attraktiven Unternehmensstandort“ vorgeschlagen. Während Ständerätin Fetz und Nationalrat Jans lediglich auf statische Zahlen aus der Vergangenheit verweisen – also rückwärts gerichtet argumentieren, hat der Bundesrat nachgewiesen, dass sich die Massnahme in einer dynamischen Perspektive gerade finanziell für den Staat lohnt. Dieses fakultative Instrument ist nicht zuletzt höchst bedeutend für gewisse Kantone wie Zürich, denen andere Instrumente, die für Basel wichtig sind, wie die Patentbox, weniger nützt.
Internationaler Standard
International weitverbreitet ist die steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E). 28 der 34 OECD Staaten kennen diesen steuerlichen Abzug. Ausgaben für F&E sind – wie jeder betriebsnotwendige Aufwand – natürlich bereits heute zu 100 Prozent steuerlich abzugsfähig. Genauso können auch Private ihre Weiterbildungskoten bis zu einer Höhe von 12’000 Franken zu 100 Prozent steuerlich zum Abzug bringen. Während im Ausland Abzüge bis 400 Prozent vorherrschen (Bsp. Singapur), soll der Abzug in den Kantonen zur Förderung von F&E auf maximal 150 Prozent erhöht werden können. Die vorgesehene Patentbox entspricht schliesslich exakt den internationalen Vorgaben der OECD. Diese Massnahmen sind kein Blindflug, sondern internationaler Standard.
Nicht zuletzt hat das Parlament noch eine Begrenzung der Entlastung eingesetzt. Mindestens 20 Prozent des Gewinns muss jeder Kanton normal besteuern. Nullbesteuerungen, wie sie heute bei Holdinggesellschaften möglich sind, wird es mit der USR III nicht mehr geben. Die Kantone können die Entlastung zudem beliebig einschränken, so sieht etwa Genf vor, 91% des Gewinns normal zu besteuern.
Ein Wort zu den Kosten für den Bund: Der Bund verfügt über die nötigen Mittel für die Unterstützung der Kantone und Gemeinden. Er hat den Betrag seit zwei Jahren nämlich schon fest in der Finanzplanung eingerechnet. Die „Kosten“ betragen 1,5 Prozent des Bundesbudgets – eine Investition in den Standort, in Arbeitsplätze und den Erhalt von milliardenschwerem Steuersubstrat, die absolut finanzierbar ist. Zum Vergleich: Die Linke hat die Kosten der Entwicklungshilfe des Bundes in den letzten Jahren um einen Betrag heraufgetrieben, der die Mehrausgaben der Steuerreform übersteigt. Kein Mensch hat je eine Gegenfinanzierung gefordert oder von Leistungskürzungen gesprochen. Dass gerade die ausgabenfreudige Linke jetzt die finanzpolitische Alarmglocke schlägt, ist einfach heuchlerisch. 2019, wenn die Steuerreform umgesetzt wird, betragen die Budgets von Bund, Kantonen und Gemeinden 200 Milliarden Franken. Sollte die erfolgreiche Einführung einer neuen Steuerpolitik die Schweiz auch vorübergehend 3 Milliarden kosten, ist dies verkraftbar, weil absolut verhältnismässig.
Bestmögliche Lösung
In Tat und Wahrheit ist die Steuerreform also die bestmögliche Lösung für eine komplexe Problemlage. Fachleute von Bund und Kantonen sowie schliesslich das Parlament haben eine gründlich durchdachte Reform erarbeitet, welche die zweifellos vorhandenen Ziel- und Interessenkonflikte so gut wie möglich löst. Das dies optimal gelungen ist, sagen alle, die sich ernsthaft mit der Reform befasst haben. Vonseiten der SP Schweiz ist in dieser Zeit nie ein konstruktiver und mehrheitsfähiger Vorschlag eingegangen.
Resultat ist ein ausgewogener Kompromiss, unterstützt von einer breiten Allianz aus Bundesrat, fast allen Parteien, allen Kantone, dem Schweizerischen Gemeindeverband und der gesamten Wirtschaft. Die Reform enthält praktisch ausschliesslich steuer- und finanzpolitische Unterstützungsmassnahmen und wichtige Grundlagen für die Kantone. Sie ermöglichen einen geordneten Übergang in die neue und moderne Systematik, die bessere Anreize setzt. Stillstand und rückwärtsgewandte Argumente werden uns nicht in die Zukunft helfen. Wer das Erfolgsmodell der Schweiz weiterführen und substanzielle Steuereinnahmen sowie Arbeitsplätze erhalten will, sagt am 12. Februar Ja zur Steuerreform.