Parkplatzverordnung schränkt Erreichbarkeit ein

14.07.2017

Die Handelskammer beider Basel lehnt die Revision der Parkplatzverordnung (PPV) ab. Denn diese will zusätzliche Regelungen einführen, die die Erreichbarkeit verschlechtern und zu mehr Bürokratie führen.

In Zukunft sollen in dicht verbauten Gebieten die Anzahl neuer Parkplätze reduziert werden. Dies steht allerdings dem Zweck einer Verdichtung gegenüber. Denn: Erfolgt auf weniger Raum eine stärkere Nutzung, bedingt dies, dass der Verkehr auf den verschiedenen Verkehrsträgern steigt. Deshalb darf die Erstellung von Parkplätzen — insbesondere eben in verdichteten Gebieten —  nicht weiter eingeschränkt werden.

Individualverkehr nicht zugunsten des Öffentlichen Verkehrs benachteiligen

Das Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt fordert, die Erstellung von Parkplätzen einzuschränken. So wurde der Plan zur ÖV-Erschliessungsqualität überarbeitet. Die Gebiete mit guter ÖV-Erschliessungsqualität haben sich darin vergrössert, was die Handelskammer sehr begrüsst. Dass nun die Erstellung von Parkplätzen in dicht verbauten Gebieten aber erschwert werden soll, lehnt die Handelskammer ab. Denn dies verschlechtert die Erreichbarkeit: «Die Erreichbarkeit unseres Standortes ist für die Wirtschaft zentral. Die angestrebte Revision der Parkplatzverordnung verschlechtert aber die Erreichbarkeit, deshalb lehnt die Handelskammer die Revision klar ab», so Martin Dätwyler, stv. Direktor der Handelskammer.

Freier Markt statt Überregulierung

Heute besteht bereits eine generelle Ausnahmeklausel für die Erstellung von Parkplätzen. Neu soll nun eine abschliessende Liste darüber eingeführt werden, welche Parkplätze zusätzlich erstellt werden dürfen. Dies verschärft die bestehende Regelung und bringt eine unnötige Überregulierung mit sich.

Weiter soll auch eine Regelung eingeführt werden, dass Ersteller von 100 und mehr Parkplätzen zwingend und bei geringerer Anzahl «bei Bedarf» ein Gutachten erstellen müssen. Dieses soll unter anderem die Auswirkungen auf die Lärm- und Luftimmissionen, die Sicherheit sowie die Auslastung des Strassennetzes darlegen. Diese Neuerung führt zu Mehrkosten für die Wirtschaft, weshalb die Handelskammer beider Basel sie klar ablehnt. 

 

Keine übermässige Förderung der Elektromobilität

Mit der Revision der PPV sollen zudem Ladestationen für Elektrofahrzeuge gesetzlich eingeführt werden. Dies, obwohl die Regierung des Kantons Basel-Stadt im Bericht 17.5063.02 festhält, dass eine «übermässige Förderung der Elektromobilität … wettbewerbsverzerrend» ist. Die Handelskammer lehnt diese zu einseitige Förderung von einzelnen Antriebsarten ab.

 

Fragebogen Revision Parkplatzverordnung (PPV) vom Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt

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