Energiepolitik 4.0

10.03.2017

Die SP-Fraktion hält fest, dass nach Ablehnung der Energiesteuer in der Abstimmung vom 27. November 2016 die Umsetzung des Energiegesetzes nicht mehr im geplanten Ausmass möglich ist. Sie bringt deshalb den Verpflichtungskredit wieder ins Spiel. Die Handelskammer erachtet die Forderungen als überstürzt.

Die Handelskammer beider Basel erachtet die Forderungen aus folgenden Gründen als überstürzt:

  • Der Begriff «Energiepolitik 4.0» umfasst mehr, als nur möglichst rasch Finanzierungsmodalitäten festzulegen und zwingende Massnahmen vorzuschreiben.
  • Energiepolitik 4.0 muss selbsttragend sein und ohne Subventionen auskommen. Idealerweise basiert eine Energiepolitik 4.0 auf Freiwilligkeit.
  • Am 21. Mai 2017 steht die Abstimmung zum Energiegesetz des Bundes (EnG) an. Das Ergebnis ist abzuwarten, um kantonale Anpassungen anschliessend daran auszurichten. Das EnG hat Vorrang und bildet die Grundlage für die Umsetzung in den Kantonen.
  • Der Kanton Basel-Landschaft ist momentan nicht in der Lage, eine solche finanzielle Verpflichtung einzugehen. Sie hat aus Sicht der Handelskammer auch keine Priorität. Der Kanton Basel-Landschaft ist angehalten, mit dem Bund auszuloten, mit welchen Massnahmen zusätzliche Bundesmittel abgeholt werden können.

 

Anregen und nicht vorschreiben

Da der Vorstoss als Motion eingereicht wurde, verpflichtet er die Regierung zu einer gesetzlichen Anpassung, welche die Anliegen der Motionäre aufnimmt. Mit den enthaltenen Forderungen schiesst man über das Ziel hinaus. Die Handelskammer beider Basel ist überzeugt, dass eine Lösung gefunden werden muss – in der aktuellen Situation sind einschränkende, gesetzliche Anpassungen aber verfehlt. Mit der Überweisung als Postulat erhält die Regierung genügend Zeit, um die eidgenössische Abstimmung abzuwarten und Gespräche mit dem Bund zu führen. Der vorzulegende Bericht unterstützt das Parlament, einen fundierten Entscheid über das weitere Vorgehen zu fällen.

 

Factsheet Motion Energiepolitik 4.0 
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