Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte

30.09.2024

Die Handelskammer beider Basel unterstützt eine Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die geplanten Änderungen schiessen aber über das Ziel hinaus und führen zu unnötigen Mehrbelastungen für die Unternehmen. Wir fordern deshalb eine Überarbeitung des Gesetzes-Entwurfs.

Ausgangslage

Seit dem 1. Januar 2022 ist der indirekte Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative in Kraft. Er umfasst unter anderem neue Berichterstattungspflichten («Transparenz über nichtfinanzielle Belange»), die sich an den Regeln der EU orientieren. Da die EU unterdessen die Nachhaltigkeit-Berichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft hat, möchte der Bundesrat den Schweizer Rechtsrahmen anpassen, um weiterhin kompatibel mit der EU zu bleiben.

Position der Handelskammer

Im Nachgang zur gescheiterten Unternehmensverantwortungsinitiative vom November 2020 hat sich die Schweiz bei der Regulierung der nachhaltigen Unternehmensführung für einen pragmatischen Weg entschieden. Ein international abgestimmtes und zielgerichtetes Regelwerk soll Transparenz schaffen und Wettbewerbsnachteile für Schweizer Unternehmen vermeiden. Die Handelskammer hat dieses Vorgehen stets unterstützt. Für die global aufgestellte Wirtschaft der Region Basel ist es zentral, dass die Schweizer Bestimmungen internationalen Standards folgen.
Inzwischen hat sich im Ausland und insbesondere in der EU die Nachhaltigkeits-Regulierung stark weiterentwickelt. Die EU hat ihre Berichterstattungspflicht – an der sich die Schweiz orientiert – mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verschärft und eine Lieferketten-Richtlinie verabschiedet (Corporate Social Due Diligence Directive, CSDDD). Da die Schweizer Unternehmen eng mit dem Ausland verzahnt sind, begrüssen wir es, dass der Bundesrat die internationale Kompatibilität des Schweizer Rechtsrahmens sicherstellen möchte.

Aufgrund der massiv gestiegenen administrativen Belastung der Unternehmen durch die neuen Regeln sollte der Bundesrat jedoch die Anpassungen mit Zurückhaltung vornehmen und den Handlungsspielraum der Unternehmen nicht unnötig einschränken. Der vorliegende Gesetzes-Entwurf verfehlt dieses Ziel aus unserer Sicht. Er orientiert sich zu eng an der EU-Richtlinie und bietet den Unternehmen zu wenig Flexibilität bei der Umsetzung der Regelungen. Wir fordern deshalb, dass der Bundesrat den Entwurf überarbeitet. Wichtig ist dabei einerseits die Beibehaltung der bisherigen Schwellenwerte. Bei einer Übernahme der neuen Schwellenwerte der CSRD vergrössert sich der Anwendungsbereich erheblich. KMU oder Familienunternehmen würden unverhältnismässig belastet. Des Weiteren fordern wir eine grössere Flexibilität bei der Wahl von Nachhaltigkeitsstandards. Schweizer Unternehmen sind global vernetzt, und ausserhalb der EU entwickeln sich zum Teil andere Standards. Der Bundesrat soll deshalb alternative Standards zulassen, wenn diese eine vergleichbare Transparenz bieten. Eine starre Einschränkung auf die EU CSRD engt den Handlungsspielraum von Unternehmen unnötig ein. Zudem sollte das bewährte Comply-or-Explain-Prinzip beibehalten werden. Unternehmen sollten weiterhin die Möglichkeit haben, zu erklären, weshalb sie gewisse Informationen nicht offenlegen können oder wollen – wenn diese etwa unternehmenssensibel erscheinen.

Darüber hinaus verweisen wir auf die ausführliche Stellungnahme von Economiesuisse, welche wir vollumfänglich unterstützen.

 

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter