Neues Jahr, neues Recht

07.03.2023

Mit der Revision des Erbrechts interessiert hier vor allem die sogenannte Integralzuweisung: Bei mehreren unterschiedlich geeigneten Erben ist ein Unternehmen demjenigen zuzuweisen, der für dessen Führung am geeignetsten ist.
Die wichtigsten Anpassungen im Aktienrecht garantieren den KMU unter anderem mehr Flexibilität bei der Kapitalstruktur und bei der Durchführung von Generalversammlungen.
Eine dritte Gesetzesänderung betrifft schliesslich die Ergänzungssteuer. Sie soll verhindern, dass Steuersubstrate ungewollt ins Ausland abfliessen.

Inhalt der «tribune»-Ausgabe 1/2023:

  • Neuerungen im Erbrecht
  • Das neue Aktienrecht
  • Demnächst: OECD-Mindeststeuer?

zur «tribune» 1/2023

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