SCAI als Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen anerkannt

12.08.2020

Die Swiss Chambers' Arbitration Institution (SCAI) ist vom Eidgenössischen Finanzdepartement als Ombudsstelle für Finanzdienstleistungen anerkannt worden. Angeboten werden sowohl Dienste an inländische als auch an ausländische Antragsteller.

Die Swiss Chambers' Arbitration Institution (SCAI) bietet nach ihrer Anerkennung durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) Mediationsdienstleistungen für den Finanzsektor an. Finanzdienstleister, die in der Schweiz aktiv sind, haben die Verpflichtung, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen, die vom EFD anerkannt wurde. 

Gemeinsam mit SCAI bieten wir eine gesamtschweizerische einheitliche Schieds- und Mediationsordnung für nationale und internationale wirtschaftliche Streitigkeiten an. Unternehmen profitieren dabei von schnelleren und häufig kostengünstigeren Verfahren, da die Vertragsparteien die Verfahrensgestaltung in verschiedener Hinsicht flexibel und effizient an die Bedürfnisse ihres konkreten Streitfalls anpassen können und profitieren zudem von der Vertraulichkeit. Denn - anders als vor einem staatlichen Gericht- ist ein Schiedsverfahren vertraulich.

Revidierte Mediationsordnung

Vergangenen Oktober wurde die revidierte Schweizerische Mediationsordnung von der SCAI präsentiert. Mit dieser wird es für Gesellschaften und Unternehmen unkomplizierter bei Streitfällen auf die Hilfe eines qualifizierten und neutralen Dritten zurückzugreifen und so eine gütliche Einigung zu erwirken.

SCAI ist Anlaufstelle für alle Interessenten, gleichwohl ob diese dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) unterstellt sind oder nicht. Letzteres umfasst Verhaltensregeln, die von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden befolgt werden müssen. Kommt es zu Streitigkeiten müssen Ombuds- oder Mediationsstellen die Schlichtung übernehmen, für welche das SCAI seit der Anerkennung durch das EDF Anlaufpunkt zur Verfügung steht.

Von dem FIDLEG entbunden sind in der Schweiz tätige ausländische Finanzdienstleister. Somit unterliegen sie weiterhin keiner Verpflichtung mit einer Ombudsstelle wie SCAI zu kollaborieren. Nichtsdestotrotz steht auch ihnen die Option zur Verfügung mit ihren ausländischen Kunden die Nutzung von SCAI-Diensten mithilfe einer Mediationsklausel in den entsprechenden Verträgen zu verankern. Falls dies nicht vollzogen wurde und es zu Uneinigkeiten kommt, können beide Parteien vereinbaren, die Angelegenheit vor die SCAI zu bringen und dekretieren zu lassen.

 

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