Für eine nachhaltige Energieversorgung ohne Zwang

30.07.2024

Der Kanton Basel-Stadt will mit seiner «Solaroffensive» die Photovoltaik-Infrastruktur markant ausbauen. Um das Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen, greift die Massnahme aber zu kurz. Die Handelskammer beider Basel fordert einen technologieneutralen Ansatz mit gezielten Anreizen anstatt Zwang und massive Ersatzabgaben.

Der Kanton Basel-Stadt will mit seiner «Solaroffensive» die Photovoltaik-Infrastruktur (PV) in Basel markant ausbauen. Doch um das Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen, greift die Massnahme zu kurz. «Eine nachhaltige Stromproduktion in der Region zu fördern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen, ist richtig und wichtig. Solarenergie kann aber nur ein Teil der Lösung sein. Für unsere Energiesicherheit müssen wir offen für verschiedene Technologien sein», betont Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel. Die Handelskammer beider Basel fordert daher einen technologieneutralen Ansatz mit gezielten Anreizen anstatt Zwang und massive Ersatzabgaben.

Zwang ist kontraproduktiv

Konkret verpflichtet die Solaroffensive Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer wie Unternehmen oder Privatpersonen in Basel, binnen 15 Jahren auf geeigneten Dach- und Fassadenflächen von neuen und bestehenden Gebäuden bewilligungsfrei PV-Anlagen zu errichten. Wer das nicht tut, wird mit einer Ersatzabgabe bestraft. Diese Zwangsmassnahmen missachtet die Bedürfnisse und Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer und läuft den bundesgesetzlichen Regelungen zuwider, wonach Installationen auf historischen Bauten und in Naturräumen eine Genehmigung brauchen.

Anreize schaffen Akzeptanz

«Um Investitionen zu ermöglichen, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer neben Bundesförderungen auch kantonale Fördergelder für Solaranlagen erhalten. Eine höhere marktkonforme Einspeisevergütung auf den Stromanteil, der nicht für den Eigenbedarf verwendet wird, kann einen weiteren Anreiz bilden und Akzeptanz schaffen», ist Michael Hug, Leiter Verkehr, Raumplanung, Energie und Umwelt Handelskammer beider Basel, überzeugt. Kurz: Die Investition muss sich lohnen. Denn die Hauptlast der prognostizierten Kosten von rund 540 Millionen Franken liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Für diese müsse es zudem möglich sein, eigene Flächen für andere sinnvolle Massnahmen wie die Begrünung, Solarthermie oder den Einbau von Dachfenstern zu verwenden.

Realistische Umsetzung

In der Vorlage rechnet der Kanton mit einem Ausbaupotenzial von über 90 Prozent, was praktisch nicht umsetzbar ist. Denn viele Dachflächen sind bereits anderweitig genutzt oder nicht geeignet. Dem entgegen steht auch eine Begrünungs- und Wärmedämmungspflicht, die der Kanton parallel zur Solarpflicht einführen will. «Um Flächen- und Interessenskonflikte sowie empfindliche Ersatzabgaben zu vermeiden, braucht es zuallererst eine realistische und detaillierte Auflistung aller geeigneten Flächen. Und es muss rechtlich klar geregelt sein, ob eine Fläche verwendet werden kann», so Hug.

Keine Über- und Doppelbelastung

Nicht zuletzt wird der massive PV-Ausbau zur Überlastung des Stromnetzes führen. Dem will der Kanton durch einen etappenweisen PV-Ausbau und mehr Speicherkapazitäten entgegenwirken. Letztlich ist ein Netzausbau, der wiederum die Stromkosten erhöhen würde, aber unumgänglich. «Unternehmen und Private dürfen am Ende nicht doppelt zur Kasse gebeten werden – durch die Pflicht, eine PV-Anlage zu finanzieren und zu unterhalten. Und indem sie später 75 Prozent des produzierten Stroms zu einem günstigen Preis abgeben müssen, während sie für den Eigenbedarf teuren Strom aus dem Netz beziehen müssen», gibt Hug zu bedenken. Das ist nicht rentabel und macht den Produktionsstandort für Unternehmen unattraktiv.

Aufgabe aller, nicht einzelner

«Das Netto-Null-Ziel ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die nicht einseitig Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern auferlegt werden darf», betont Dätwyler abschliessend.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Kommentare

Es wurden noch keine Kommentare verfasst.

Newsletter