Zweimal NEIN zu mehr Kosten und Regulierung
Sowohl national wie auch kantonal erwarten uns bereits früh im Jahr zwei brisante Vorlagen. National stimmen wir am 9. Februar über die Umweltverantwortungsinitiative ab, im Kanton Baselland über den Mindestlohn. Beide Vorlagen würden zu mehr Kosten und Regulierung führen. Wir sagen deshalb zweimal NEIN.
Auf nationaler Ebene kommt die sogenannte Umweltverantwortungsinitiative (auch Verarmungsinitiative) zur Abstimmung. Die Initiative fordert, dass die Schweiz sich innerhalb von zehn Jahren punkto Ressourcenverbrauch und Schadstoffausstoss auf die planetaren Grenzen beschränkt. Dazu müsste der ökologische Fussabdruck der Schweiz um zwei Drittel reduziert werden. Obwohl wir unsere Gesamtumweltbelastung bereits wesentlich verkleinert haben und stetig weiter reduzieren, ist eine solche radikale Vorgabe nur mit Verboten, Regulierungen und massiven Steuern auf Produkten zu erreichen. Die Schweiz würde ihre Wirtschaft damit willentlich schrumpfen und den Wohlstand der gesamten Bevölkerung deutlich reduzieren. Zum Vergleich: Das von der Initiative geforderte Niveau der Umweltbelastung finden wir aktuell lediglich in Ländern wie Angola, Haiti, Pakistan oder Ruanda.
Genau wie der Bundesrat und das Parlament lehnt die Handelskammer beider Basel diese utopische Initiative entschieden ab. Alle Informationen zur Abstimmung und zum nationalen NEIN-Komitee finden Sie hier: nein-zur-verarmungsinitiative.ch.
Das Baselbiet stimmt am 9. Februar über die Einführung eines Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde ab. Ein Mindestlohn kostet nicht nur Arbeitsplätze, sondern schwächt auch die Berufsbildung massiv. Junge Menschen haben einen viel kleineren Anreiz, eine Ausbildung zu absolvieren, wenn auch ohne Ausbildung ein vergleichsweise hoher, Mindestlohn lockt. Zudem wird es den Unternehmen schwerfallen, den gerechtfertigten Lohnunterschied zwischen ungelernten und ausgebildeten Mitarbeitenden weiterhin aufrecht zu erhalten. Generell erschwert ein Mindestlohn den Einstieg in den Arbeitsmarkt, da Jobs für Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie Mitarbeitende in sozialen Anstellungen nicht vom Mindestlohn ausgenommen sind.
Ein Mindestlohn führt auch zu mehr Bürokratie bei Unternehmen und kantonalen Kontrollinstanzen. Letztlich verursacht er zudem Mehrkosten für alle Firmen und Konsumentinnen und Konsumenten – das betrifft uns alle.
Die Handelskammer beider Basel empfiehlt die NEIN-Parole zum Baselbieter Mindestlohn und engagiert sich in einer breiten Allianz gegen diesen staatlichen Eingriff in die Sozialpartnerschaft. Alle Informationen zur Abstimmung und zum NEIN-Komitee finden Sie hier: nein-mindestlohn-bl.ch/.