Initiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug»: Klares NEIN der Wirtschaft

29.09.2023

Die Basler Wirtschaftsverbände stellen sich dezidiert gegen das Ansinnen der gestern eingereichten Initiative für die Einführung eines Lohnabzugsverfahrens für Steuern. Dieses führt nur zu weiterem – völlig unnötigem – bürokratischem Aufwand und macht die Arbeitgeber zu Vollzugsgehilfen der Steuerverwaltung.

Die Initiative möchte Arbeitgeber verpflichten, bei ihren in Basel-Stadt wohnhaften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern monatlich einen Betrag für die kantonalen Einkommenssteuern direkt vom Lohn abzuziehen und der Steuerverwaltung zu überweisen. Sie wäre ein weiterer «Basel Finish» – das heisst, eine weitere isolierte kantonale Regelung, die den Wirtschaftsstandort Basel schwächt.

Das «Lohnabzugsverfahren», welches die Basler SP bereits vor sechs Jahren – ohne Erfolg – auf parlamentarischem Weg durchzwingen wollte und nun dem Volk schmackhaft machen will, ist vor allem eines: unnötig. Denn wer Mühe hat, den Überblick über seine finanziellen Verpflichtungen zu behalten und sich zu organisieren, kann bereits heute via Dauerauftrag seine Steuern in Raten zahlen. Eine zusätzliche Aufgabe für die Arbeitgeber und damit eine weitere Regulierung braucht es dafür nicht.

Das Lohnabzugsverfahren stellt alle Steuerpflichtigen unter Generalverdacht, dass sie ihre Finanzen nicht im Griff haben, obwohl die meisten ihre Steuern korrekt bezahlen. Der Steuerabzug führt zur Entmündigung der Steuerpflichtigen, denn er konfrontiert sie nicht mehr mit ihrer Verpflichtung, sondern überantwortet das Problem den Arbeitgebern. Dabei ist der Kanton naturgemäss Steuergläubiger und Steuereintreiber; durch das Lohnabzugsverfahren werden die Arbeitgeber somit zum Vollzugsgehilfen der Steuerverwaltung gemacht, obwohl das Steuerinkasso nicht ihre Aufgabe ist. Den Firmen wird zusätzlicher bürokratischer Aufwand aufgedrückt, den gerade KMU sich kaum leisten können.

Steuerschulden sind keine rechtlich privilegierten Schulden. Es stellt sich daher die Frage, weshalb Steuerforderungen anders behandelt werden sollen als andere Forderungen. Automatisch drängt sich der Verdacht auf, dass diese Initiative als Wegbereiter dienen soll, damit später auch weitere grosse Forderungen, wie beispielsweise Krankenkassenprämien, die ebenfalls ausnahmslos geschuldet sind, direkt vom Lohn abgezogen werden können.

Kommt hinzu: Die Regelung würde nur für in Basel-Stadt wohnhafte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten – und voraussichtlich nur für die kantonalen Steuern. Heute sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch mobiler und die Erwerbsformen wandelbarer und bei Verheirateten oft beide Partner erwerbstätig. Mit anderen Worten: Die Menschen wechseln häufiger als früher ihren Wohnkanton oder ihren Arbeitsort, Unterhaltspflichten ändern sich, und es gibt vermehrt wechselnde Arbeitspensen. Heutige Haushalte bei uns in der Region Basel erzielen ihren Verdienst oft bei mehreren Arbeitgebern in der gleichen Region, aber in unterschiedlichen Kantonen. All das würde den administrativen Aufwand noch zusätzlich erhöhen.

Weitere Informationen:

Saskia Schenker, Direktorin Arbeitgeberverband Region Basel, 079 212 78 65
Reto Baumgartner, Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt, 061 227 50 10
Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel, 061 270 60 71

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