Anpacken statt anklagen – mit dem Gegenvorschlag sofort und international abgestimmt handeln

23.10.2020

Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative fordert, dass kleine und grosse Schweizer Unternehmen künftig in der Schweiz für das Fehlverhalten ausländischer Geschäftspartner haften sollen. Dies setzt unsere Unternehmen einem extremen Risiko aus, zumal weltweit kein anderes Land eine derart weitreichende Haftung hat. Die Schweiz würde somit im internationalen Vergleich stark benachteiligt. Deshalb am 29. November NEIN zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Nur so können wir mit dem Gegenvorschlag sofort und international abgestimmt handeln.

«Gut gemeint ist nicht immer gut», erläutert Elisabeth Schneider-Schneiter, Nationalrätin und Präsidentin der Handelskammer beider Basel. «So auch bei der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative, die deutlich übers Ziel hinausschiesst. Sie bringt keine Verbesserung der Menschenrechte, sondern untergräbt im Gegenteil die bestehenden Bestrebungen für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt». Bundesrat, Parlament und auch die Wirtschaft lehnen die Initiative deshalb klar ab.

«Das Parlament hat einen sehr guten indirekten Gegenvorschlag entworfen. Er übernimmt das Ziel der Initiative, beinhaltet aber wirksamere und international abgestimmte Instrumente. Das breit abgestützte Komitee «Nein zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» befürwortet deshalb den Gegenvorschlag. «Dieser kann nicht auf dem Stimmzettel angekreuzt werden, tritt aber automatisch in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird», so Schneider-Schneiter weiter.

Ja zu mehr Unternehmensverantwortung, Nein zu massloser Haftung

Die Initiative will eine weltweit einzigartige Haftung einführen, die einen Grossteil der Schweizer Wirtschaft belasten wird. Damit schafft sie ein Instrument, mit dem missliebige Konkurrenten oder internationale Klageanwälte Schweizer Unternehmen jederzeit für mutmassliche Verletzungen von Menschenrechten auch durch Geschäftspartner einklagen können. Konkret soll ein Schweizer Gericht ein Schweizer Unternehmen zu Schadenersatz verurteilen für eine Handlung, die das Unternehmen gar nicht selber vorgenommen hat, sondern die durch ein sogenanntes «kontrolliertes Unternehmen» vorgenommen wurde – überall auf der Welt.

Die Initiative verlangt eine Beweislastumkehr: Das Schweizer Unternehmen muss beweisen, dass es – und auch seine Zulieferer und Vertriebspartner – kein Verschulden trifft. Es ist schuld an allem, was «von ihm kontrollierte Unternehmen» getan haben, sofern es nicht das Gegenteil beweisen kann. Die Reputation des Unternehmens wird sofort in Zweifel gezogen, den Entlastungsbeweis zu erbringen bedingt langwierige, teure Abklärungen.

Auch wenn das Gegenteil behauptet wird, sind KMU von der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ebenfalls betroffen. Der Initiativtext sieht zwar vor, dass bei der Umsetzung auf die Bedürfnisse der KMU mit geringen Risiken Rücksicht genommen wird. Dies gilt jedoch aus-schliesslich für die Sorgfaltspflicht – also die Kontrolle sämtlicher Geschäftsbeziehungen –, nicht aber im Bereich der Haftung. Hinzu kommen indirekte Folgen: Schweizer KMU sind vielfach Lieferanten für ein grösseres Unternehmen. Diese müssen ihre eigene Lieferkette vertraglich dazu verpflichten, die Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Die Initiative dürfte nach Schätzungen von Experten also mindestens 80'000 Firmen treffen.

Gut gemeint ist nicht immer gut. Wir müssen den Fokus richtig setzen und genau hinsehen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft setzen wir uns gegen die schädliche Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ein.
Ja zur gezielten Ahndung von Fehlverhalten, Nein zum Generalverdacht

Es gibt weltweit kein Land, das seine Unternehmen solch extremen Risiken aussetzt. Der Versuch, unter Hinweis auf einige wenige schwarze Schafe eine so extreme Initiative mit direkter Wirkung für alle Schweizer Unternehmen durchzusetzen, schiesst weit über das Ziel hinaus. Viele Unternehmen haben bereits sehr hohe Standards und einen strengen Verhaltenskodex. Diese internen Regeln gehen meist erheblich weiter als die lokalen Gesetze.

Schweizer Firmen tragen mit Arbeitsplätzen, Investitionen und Know-how massgeblich zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Regulierung im Ausland bei. Deshalb geniessen sie überall auf der Welt einen exzellenten Ruf. Gerade die junge Generation in Entwicklungs- und Schwellenländern schätzt Schweizer Arbeitgeber, weil sie Aufstiegschancen und Arbeitssicherheit bieten und Korruption nicht dulden.

Die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung, wie es die Initiative fordert, führt nicht zu mehr Verantwortung, sondern genau zum Gegenteil. Sie würde den kooperativen Weg der dialogbasierten Lösungsfindung zwischen Unternehmen, NGOs und Behörden beenden.

Ja zu international abgestimmten Regeln, Nein zum Schweizer Alleingang

Die Initianten verlangen, dass die Schweiz einen Alleingang wagt, der unsere Unternehmen und unseren Wirtschaftsstandort gegenüber dem Ausland benachteiligt. «Wir sollten uns bei der Regulierung der Unternehmensverantwortung mit anderen EU-Ländern abstimmen. Ein Alleingang ist nicht effektiv und schadet unserem Wirtschaftsstandort», ist Schneider-Schneiter überzeugt. «Deshalb plädieren wir für den indirekten Gegenvorschlag, der sich weitgehend am EU-Recht orientiert und bei einer Ablehnung der Initiative sofort in Kraft tritt». Der Gegenvorschlag verpflichtet Unternehmen zu einer Berichterstattung zu nicht-finanziellen Belangen, wie Umwelt- und Arbeitnehmerschutz, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption. Verletzungen der Berichterstattungspflichten können mit Bussen bis zu 100'000 Franken bestraft werden.

Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag

«Um die Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt zu stärken, brauchen wir keine neuen Haftungsregeln, sondern partnerschaftliche und international abgestimmte Lösungen. Das Parlament hat einen wirksamen Gegenvorschlag erarbeitet. Dieser setzt an, wo es wirklich etwas bringt: Er verpflichtet Unternehmen zu noch mehr Verantwortung. Er stärkt die Transparenz und unterstützt internationale Partnerschaften für nachhaltigen Wohlstand. Damit dieser Gegenvorschlag in Kraft tritt, braucht es ein Nein zur Initiative», fasst Schneider-Schneiter zusammen.

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Kommentare

04.11.2020 - Daniel Lauber

An jene welche diese "Argumente" und Behauptungen lesen:
Bitte schaut Euch doch auch die Seite der Initiative an und entscheidet dann...

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