Vernünftiger Lösungsvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative
Die Handelskammer beider Basel begrüsst den neuen Gegenvorschlag zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative des Ständerats. Denn positiv ist, dass dieser sich an international anerkannten Instrumenten orientiert und damit auf eine schädliche Schweizer Sonderlösung verzichtet.
Es ist unbestritten, dass die Verbesserung der Menschenrechte und des Umweltschutzes ein wichtiges Anliegen darstellt. Schweizer Unternehmen sind sich denn auch ihrer Verantwortung bewusst. Sie halten sich an Gesetze und engagieren sich bereits heute für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Umweltschutz in Zusammenarbeit mit Regierungen, NGOs und der lokalen Bevölkerung. Die Erfahrung zeigt, dass nachhaltige Verbesserungen für Mensch und Umwelt vor allem dann gelingen, wenn sie zusammen mit Unternehmen angegangen werden.
Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative, die zurzeit in der Schweiz diskutiert wird, schlägt dagegen einen ganz anderen, konfrontativen Weg vor. Sie verlangt die Einführung von Haftungsregeln und Sorgfaltspflichten, die weltweit einzigartig radikal wären. Grosse und kleine Schweizer Unternehmen würden de facto für ihre gesamte Lieferkette automatisch und ohne Verschulden haften. Von der Haftung befreien könnten sie sich nur, wenn sie ihre Sorgfalt jederzeit lückenlos nachweisen könnten. Kein anderes Land kennt eine so extreme Regelung. Dieser konfrontative Weg hätte kontraproduktive Wirkung. Er würde den dialogorientierten Weg der konstruktiven Zusammenarbeit verschiedener Stakeholder erschweren. Die Unternehmen wären gezwungen, ihre Ressourcen auf die Risikovermeidung auszurichten und ihr Engagement in Schwellen- und Entwicklungsländern zu überdenken. Der Umwelt und den Menschenrechten wäre dadurch alles andere als gedient.
Gegenvorschlag verhindert internationalen Alleingang
Auch der bisherige, vom Nationalrat unterstützte Gegenvorschlag zielt grundsätzlich in dieselbe Richtung wie die Initiative und hält an derselben Haftungsmechanik fest. Besser wäre eine Lösung, die einerseits im Einklang mit internationalen Leitlinien steht und andererseits auf spezifische, besonders bedeutende Sachverhalte zielt. Ein solcher Vorschlag hat der Ständerat in der Wintersession deutlich angenommen. Der sogenannte «Gegenvorschlag Rieder» kombiniert die vom Bundesrat vorgeschlagene Rechenschaftspflicht mit strengen Sorgfaltsprüfungspflichten in den Bereichen Kinderarbeit und Konfliktmineralien. Durch die Einführung verbindlicher Sorgfaltsprüfungspflichten für spezifische Sachverhalte geht der neue Gegenvorschlag klar über eine reine Berichterstattung hinaus. Er würde die Schweiz immer noch zum weltweit «Klassenbesten» bei der Unternehmensverantwortung machen, sich jedoch an den internationalen Standards orientieren. Die Handelskammer beider Basel begrüsst diesen neuen Gegenvorschlag. Es liegt nun am Nationalrat, in der Frühlingssession 2020 dem Entscheid des Ständerats entgegenzukommen und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die radikale Unternehmens-Verantwortungs-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.