2x Ja zur sicheren Energieversorgung

13.05.2024

Am 9. Juni kommen gleich zwei Vorlagen zur Abstimmung, bei denen es um die zukünftige Energieversorgung geht. Auf nationaler Ebene liegt das Stromgesetz vor, kantonal im Baselbiet das Energiegesetz. Die Handelskammer beider Basel befürwortet beide Vorlagen, da sie die Versorgungssicherheit unserer Schweiz und unserer Unternehmen stärken und gleichzeitig den Weg für eine nachhaltige Energieversorgung ebnen.

Das Stromgesetz auf Bundesebene erleichtert den Bau von Sonnen- und Windkraftanlagen in der Schweiz. Mindestens so wichtig aus Sicht der Wirtschaft ist jedoch die Tatsache, dass wir mit dem Gesetz über ein Dutzend Wasserkraft-Projekte deblockieren. Einsprachen verzögern leider zahlreiche dieser Projekte an Stauseen und Staumauererhöhungen– mit dem Stromgesetzt gelten die 16 Projekte als Vorhaben von nationalem Interesse und werden so priorisiert. Die 16 Vorhaben liefern – da es sich vor allem um Pumpspeicherkraftwerke handelt – wertvollen Winterstrom im Ausmass von 2 TWh. Damit stärken wir die saubere inländische Produktion und reduzieren die Abhängigkeit von ausländischem Strom.

Das Baselbieter Energiegesetz will ebenfalls die nachhaltige Energieproduktion stärken – so soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 70 Prozent bis 2030 steigern. Damit ebnen wir auch den Weg, um das nationale Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Die Handelskammer beider Basel bekennt sich zur Mission, bis 2050 den CO2-Austoss auf Netto-Null zu reduzieren und sieht gerade im Energiebereich grosses Potenzial, CO2 einzusparen.

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