Bund anerkennt Muggenbergtunnel

09.04.2019

Der Nationalrat hat den Muggenbergtunnel zusammen mit weiteren Projekten in den Ausbauschritt 2019 der Nationalstrassen aufgenommen. Damit sie auch vom Bund finanziert werden können, bedarf es jedoch eines Verpflichtungskredits über diese Projekte. Hierfür müssen die Ausbauten auf den planerischen Stand eines «generellen Projekts» gebracht werden. Aus Sicht der Handelskammer beider Basel soll der Bund die hierfür notwendigen Arbeiten prioritär vorantreiben.

Durch die Äufnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), stehen für Ausbau und Erhalt der Strassenverkehrsinfrastrukturen in der Schweiz finanzielle Mittel in Milliardenhöhe für die kommenden Jahre zur Verfügung.

Nationalrat nimmt zusätzliche Projekte auf

Der Bundesrat hat dem Nationalrat Projekte mit einem Gesamtvolumen von beinahe 13 Milliarden Franken im Ausbauschritt 2019 der Nationalstrassen beantragt. Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 11. März 2019 den Verpflichtungskredit angenommen und zusätzlich weitere Strassenprojekte von hoher Bedeutung in den Ausbauschritt 2019 aufgenommen. Auf Antrag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) waren dies die Umfahrung von La Chaux-de-Fonds (NE) und Näfels (GL). Zusätzlich hat der Nationalrat die Bodensee-Thurtal-Strasse, die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn sowie den für die Region Basel und Jura wichtigen Muggenbergtunnel auf der Achse der H18, die gemäss Netzbeschluss an den Bund übergehen wird, hinzugefügt.

Kosten müssen geklärt werden

Bislang gilt für alle drei oben genannten Projekte, dass die konkreten Kosten unbekannt sind. Die Projekte als solche werden daher in den Ausbauschritt 2019 aufgenommen, jedoch ohne Verpflichtungskredit. Dieser soll gemäss KVF-N dem Parlament durch den Bundesrat unterbreitet werden, sobald die Ausbauten als „generelles Projekt" vorliegen und die Kosten somit abschätzbar sind.

Muggenbergtunnel muss nun priorisiert werden

Für den Muggenbergtunnel sind dies grundsätzlich sehr positive Neuigkeiten. Seine Dringlichkeit wird weder von der Kommission noch vom Nationalrat in Frage gestellt. Bis die finanziellen Mittel gesprochen werden können, muss der planerische Stand des Projekts vorangetrieben werden. Damit auch der Verpflichtungskredit rasch verabschiedet werden kann, muss dies aus Sicht der Handelskammer nun prioritär vom Bund vorangetrieben werden. Der Kanton Basel-Landschaft, in dessen Zuständigkeit sich der Strassenabschnitt bislang befindet, soll sich, wie im Postulat von Landrat Rolf Richterich (2018/884) gefordert, für eine vorrangige Behandlung des Projekts in Bern einsetzen.

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